+++ Für Verbraucher:innen +++

Mehrweg statt Einweg

Warum Mehrweg statt Einweg?

Ganz einfach! Durch die Nutzung von Mehrweg-Verpackungen zum Beispiel bei Trinken oder Essen to go, können wir Ressourcen schonen und dadurch Abfälle vermeiden. Denn im Gegensatz zu Einweg-Behältern, sind Mehrweg-Behälter vielfach nutzbar und landen daher nicht sofort im Müll. Das gleiche gilt natürlich auch für Einweg-Produkte im Gegensatz zu Mehrweg-Produkten. Mit Mehrweg-Produkten (wie z.B. Mehrweg e-Zigaretten) lassen sich genau wie im Verpackungsbereich Abfälle vermeiden und wertvolle Ressourcen werden geschont.

Mehrweg beim Einkauf im Supermarkt

Mehrweg-Verpackungen können in vielen Bereichen zum Einsatz kommen. Beim Einkauf im Supermarkt hat man inzwischen bei vielen Produkten die Auswahl zwischen Pfand- und Mehrwegflaschen oder auch -Gläsern (zum Beispiel Joghurt-Gläser). Hier gilt übrigens: Mehrweg-Glasflaschen sind im Vergleich zu Mehrweg-Kunststoffflaschen vorteilhafter, denn sie können bis zu 50 Mal wiederverwendet werden. Mehrwegflaschen aus PET werden in der Regel zwischen 15 und 20 Mal wieder befüllt. Weil sie schneller zerkratzen als Glasflaschen, ist ihre Umlaufzahl geringer.

Mehrweg bei Essen und Trinken to go

Alleine in Berlin werden rund 20.000 Einweg-Trinkbecher stündlich verbraucht. (Quelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Damit unter anderem diese Abfälle vermieden werden, wurde 2023 das Verpackungsgesetz (VerpackG, §33, § 34) eingeführt, das Mehrweg zur Pflicht macht - zumindest für einen Teil der Gastronomie. Genaues dazu erfährst du unten in unseren FAQ.

Mehrweg bei Veranstaltungen

Wer kennt es nicht. Auf Konzerten, bei Sportveranstaltungen oder Straßenfesten. Es gibt noch viel Einweg-Geschirr, das hier zum Einsatz kommt. Dass das anders geht, beweisen schon einige Veranstalter:innen, Locations und auch Caterer, die bereits mit Mehrweg-Systemen arbeiten. Damit sich das noch verstetigt, haben wir eine Task Force "Abfallarme Veranstaltungen" gegründet. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest schaue hier nach.

Was Du jetzt tun kannst.

Jeder einzelne Einwegbecher und Einwegteller, der durch einen Mehrweg-Behälter ersetzt wird, hilft dabei, Ressourcen und damit unsere Umwelt zu schonen. Daher nutze vorhandene Mehrweg-Angebote, frage nach, wenn dir die Mehrweg-Option nicht direkt angeboten wird. Oder nutze auch die Möglichkeit, deine eigenen Mehrweg-Behälter oder Mehrweg-Becher mitzubringen. Denn auch das ist möglich – du kannst es einfach mal ausprobieren: Nimm einen Becher zu deinem Lieblingscafé mit. Oder bring deine eigene Dose zum Einkaufen an die Käse-, Wurst-, Salattheke im Supermarkt mit. Auch da ist es möglich, Einwegverpackungen einzusparen.

Einige Supermärkte bieten übrigens an den Salattheken Mehrweg-Behälter an und haben auch entsprechende Rücknahme-Pfandautomaten. Schau dich um und probiere es aus. Und auch bei Lieferdiensten (wie beispielsweise Lieferando, Wolt und anderen) kannst du Mehrwegangebote nutzen.

Wo finde ich mehr Informationen?

Für mehr Informationen zu der Mehrwegpflicht für Getränke und Essen to go schau unten in unsere FAQ.

Und wenn Du Dich für weitere Fakten zum Thema Mehrweg interessierst, dann schaue gerne mal bei „Project Together“ (Link folgt in Kürze), bei „Frag nach Mehrweg“ (Link folgt in Kürze) oder auf unserem Instagram-Kanal vorbei.

 

Mehrweg FAQ für Konsument:innen

Die Vorgaben des Verpackungsgesetz (VerpackG) §§ 33 und 34 sind verpflichtend für alle Betriebe, die Essen bzw. Getränke in Einwegverpackungen aus Kunststoff ausgeben oder in Einweggetränkebechern ausschenken. Das Einweg-Angebot kann parallel bestehen bleiben. Das Mehrweg-Angebot darf jedoch nicht teurer sein. Es dürfen keine Rabatte oder Vergünstigungen auf Einweg gegeben werden. Ein Mehrwegpfand ist zulässig. Die Betriebe müssen über ihr Mehrwegangebot gut sichtbar informieren. Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2023.

Betriebe, die ihr Essen zum Mitnehmen anbieten, müssen zusätzlich zu Einwegverpackungen Mehrwegoptionen anbieten. Unter den vom Verpackungsgesetz betroffenen Einwegverpackungen / Einwegbehältern versteht man alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, einmalig verwendet und anschließend in den Müll geworfen werden. Bei Getränken zum Mitnehmen muss unabhängig des Einwegmaterials eine Mehrwegoption vorhanden sein.

Ja, wenn es sauber und geeignet ist. Das Verpackungsgesetz sieht grundsätzlich vor, dass Mehrwegbehälter vor Ort ausgegeben werden. Eine Befüllung mitgebrachter Mehrwegbehälter wäre optional, aber wünschenswert. Kleinere Betriebe müssen mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen, sofern Sie kein eigenes Mehrwegangebot bereithalten.

Alle Betriebe, die Einwegbehälter anbieten, müssen seit Januar 2023 auch Mehrweg anbieten oder mitbrachte Mehrwegbehältnisse befüllen. Unter den vom Verpackungsgesetz betroffenen Einwegverpackungen / Einwegbehältern versteht man alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, einmalig verwendet und anschließend in den Müll geworfen werden. Zu Einwegbechern muss unabhängig des Einwegmaterials eine Mehrwegoption angeboten werden.

Dann wird es Zeit, dass er sich umstellt. Fragen Sie am besten schon bei der nächsten Bestellung nach einer Mehrwegalternative und verweisen auf die Informationen der Zero-Waste-Agentur.

Nein. Es geht um die langfristige Nutzung von Bechern und Behältnissen, die uns zu weniger Müll und weniger Ressourcenverbrauch führt. Richtige Mehrwegbehälter sind zum mehrmaligen Gebrauch vorgesehen, z.B. aus Kunststoff oder Glas, und können nach der Reinigung ohne Qualitätsverluste wiederverwendet werden.

Nein, es gilt deutschlandweit. Die Zero-Waste-Agentur möchte unterstützen, das Gesetz in Berlin bekannt zu machen und voranzutreiben. Für eine saubere, lebenswertere Stadt - damit Berlin zur Null-Verschwendungs-Hauptstadt wird.

Nein. Anbieter*innen von Essen und Getränken müssen jedoch eine Mehrwegalternative gemäß dem Verpackungsgesetz anbieten und machen sich bei Nichtumsetzung der Vorgaben strafbar. Die Geldstrafe kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Hier greift das Verpackungsgesetz nicht. Das Gesetz fordert Mehrwegalternativen zu Einwegbehältern, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, einmalig verwendet und anschließend in den Müll geworfen werden. Das betrifft weder Alufolie noch Pizzakartons. Teilweise gibt es auch für diese Produkte Mehrwegalternativen. Diese Mehrwegalternative zu nutzen, wenn der Betrieb diese anbietet, ist für die Eindämmung von Einwegverpackungen sinnvoll.

Ideen für mehr Mehrweg?

Schreibe uns, wenn du Ideen hast, wo Mehrweg zum Einsatz kommen kann: kontakt[at]zerowasteagentur.de

Ihr habt Fragen oder Informationen für uns? Dann schreibt uns gerne hier: