+++ Neuester Eintrag vom 30.04.2025 +++

Förderkompass

Neue Einträge umfassen (VÖ-Datum, Teil-Nr. im ZWA-Kompass):

Raiffeisen-Förderpreis 2025 (30.04., Teil 3)
PSD Zukunftspreis 2025 (29.04., Teil 3)
LIFE 2025 SIP Environment (29.04., Teil 2)
LIFE 2025 SAP/ENV Governance (29.04., Teil 2)
LIFE 2025 SAP/ENV Environment (29.04., Teil 2)
Bezirke - QM Aktionsfonds - Rixdorf (25.04., Teil 1)
ServiceNow Community Improvement Fund Germany (24.04., Teil 1)
City Challenge Berlin 2025 (23.04., Teil 3)
Bezirke - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften für Tempelhof-Schöneberg (23.04., Teil 1)
Klimaschutz nebenan 2025 (17.04., Teil 3)
GASAG Umwelt€uro 2025 (17.04., Teil 3)

Finanzielle Ressourcen für die Zero Waste-Transformation

Das Herzstück von Berlins Zero Waste-Bewegung sind ihre Akteur:innen: Zero Waste lebt von der Vielfalt der Macher:innen. Von Lebensmittelrettung, über Upcycling-Kunst und Second-Hand-Champions sind bis zu Reparatur-Clubs und Anbietenden von Workshops, Coaching und Beratungen einfach ganz viele und vor allem auch vielfältige Akteure dabei.

Trotz verschiedener Themen, Größen und Rechtsformen etc. verbindet alle ein gemeinsames Ziel: Abfall zu vermeiden. Um diese Vision in die Tat umzusetzen, brauchen Zero Waste-Akteure finanzielle Unterstützung.

Vielfältige Fördermöglichkeiten

So unterschiedlich die Akteure – so unterschiedlich sind auch die Fördermöglichkeiten. Sie umfassen die klassischen laufenden Fördertöpfe und -programme mit oder ohne Ausschreibungen, aber auch einmalige Preise und Wettbewerbe, Fördermöglichkeiten durch Stiftungen sowie andere Formen des Fundraisings wie bspw. durch Banken, Crowdfunding etc.

Und auch wenn nicht jede Fördermöglichkeit explizit das Konzept Zero Waste in den Vordergrund stellt, unterstützen viele trotzdem ein breites Spektrum an Aktivitäten wie z.B. Bildung, Kunst, Nachbarschaftsförderung oder ehrenamtliches Engagement. Themen, die auch bei Zero Waste-Projekten und für Zero-Waste-Akteur:innen relevant sind. Und auch nicht jede thematisch passende Ausschreibung ist für jede:n relevant. Mal ist es eine Förderung ausschließlich für gemeinnützige Einrichtungen, mal können sich nur Privatpersonen und Gruppen ohne Rechtsform bewerben; wiederum ein anderes Mal ist die Fördermöglichkeit nur für Start-ups gedacht.

Unsere Förderkompass ist Dein Navi durch den Förderschungel

Bei dieser Vielfalt kann man schon einmal den Überblick verlieren. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel: Wir haben für Euch einen Förderkompass entwickelt, der einen aktuellen Überblick zu laufenden Fördermöglichkeiten für Zero Waste-Projekte gibt. 

Dafür sichten wir am laufenden Band die verschiedenen Programme und sind im Austausch mit Fördermittelgebern wie auch -nehmern. Sobald wir von neuen Fördertöpfen oder Ausschreibungen erfahren, pflegen wir diese in unsere Übersicht ein. Abgelaufene Ausschreibungen werden nach Fristende automatisch aus unserer Übersicht entfernt, sodass die Übersicht stetig aktuell bleibt. Über neue Ergänzungen informieren wir Euch bei besonderen Ausschreibungen auch über unsere Social Media-Kanäle. 

Den Förderkompass findet Ihr direkt unten auf dieser Website. Er unterteilt sich zurzeit in fünf verschiedene Segmente: 

  • Förderkompass Teil 1 „Fördertöpfe und Förderprogramme
  • Förderkompass Teil 2 „Spezielle Förderaufrufe und Ausschreibungen
  • Förderkompass Teil 3 „Preise und Wettbewerbe
  • Förderkompass Teil 4 „Geeignete Stiftungen und Soziallotterien
  • Förderkompass Teil 5 „Andere Unterstützungsformen

Förderkompass Teil 1 „Fördertöpfe und Förderprogramme“

Fördertöpfe und Förderprogramme unterstützen auf einer mehr oder weniger laufenden Basis die Durchführung von bestimmten Projekten, die Finanzierung von bestimmten Ausgaben oder die allgemeine Unterstützung von bestimmten Akteuren. Die jeweiligen Förderkriterien sind in der Regel in den Förderbedingungen hinterlegt. Die Programme und Töpfe können mit oder ohne Ausschreibungsfristen arbeiten, sie können ein- oder mehrjährige Projekte finanzieren und auch die Fördervolumina können ganz unterschiedlich aussehen. Im Folgenden ist eine Auflistung von uns bekannten Förderprogrammen und Töpfen, die über einen längeren Zeitraum bestehen und in (un)regelmäßigen Abständen zur Konzeption und Einreichung von Anträgen einladen. 

Das "Aktionsgruppenprogramm" (AGP) von Engagement Global, finanziert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), bietet unbürokratische finanzielle Unterstützung und Beratung für kleinere entwicklungspolitische Bildungsprojekte in Deutschland. Gefördert werden Projekte, die globale Zusammenhänge erklären, wie etwa Handy-Recycling oder Fairer Handel. Zielgruppen sind Menschen, die sich bisher wenig mit entwicklungspolitischen Themen beschäftigt haben sowie Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte, Fachkräfte aus der Wirtschaft, Verbraucher:innen, politische Entscheidungsträger:innen und Personen mit Migrationsgeschichte. Förderfähige Maßnahmen umfassen Seminare, Podiumsdiskussionen, Online-Veranstaltungen, Ausstellungen, Schulaktionen, Publikationen und Social-Media-Aktivitäten. Die Förderung ist themenoffen, jedoch wird die Berücksichtigung aktueller BMZ-Schwerpunkte begrüßt. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, müssen jedoch spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vollständig bei Engagement Global eingegangen sein. Erstantragstellende müssen vorab eine Trägerprüfung durchlaufen.
  • Förderart: Förderprogramm mit Zuschüssen bei Eigenanteilen von 10 bis 25%
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Entwicklungspolitik, Bildung, globale Zusammenhänge, nachhaltige Entwicklung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Engagierte, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt, zum Beispiel durch Seminare oder Workshops vertiefen und vermitteln möchten
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 2.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Leicht und unkompliziert
  • Mehr Informationenwww.engagement-global.de/
Mit Hilfe des "Bezirksfonds zur Unterstützung der Entwicklungszusammenarbeit" unterstützt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) zusammen mit der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) die Berliner Bezirke in ihrer entwicklungspolitischen Arbeit und bei der Umsetzung der Ziele der Agenda 2030. Es werden öffentlichkeitswirksame Kooperationsprojekte der Berliner Bezirke mit Initiativen, Bildungsinstitutionen und bezirksübergreifenden Institutionen gefördert. Ziel ist es, entwicklungspolitische Aktivitäten im Bezirk zu unterstützen und Vernetzung der Akteure zu diesen Themen zu fördern. Durch die Förderung sollen sich nachhaltige Strukturen im Bezirk aufbauen, sodass dauerhaftes Engagement möglich wird. Grundsätzlich kann die Beantragung der Fördergelder über die bezirklichen Koordinierungsstellen für kommunale Entwicklungspolitik laufen, andere Bereiche in den Bezirksämtern sind jedoch auch antragsfähig. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden. Jeder Bezirk kann jährlich maximal zwei Projekte einreichen. Sollen nach dem 01.06.2025 noch Mittel zur Verfügung stehen, können weitere Anträge eingereicht werden.
  • Förderart: Projektförderung (bei einem zu erbringenden Eigenanteil von 10%, worunter auch valorisierte Sachleistungen des Bezirks fallen können wie z.B. die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten)
  • Inhaltliche Schlagworte: Kommunale Entwicklungspolitik, Agenda 2030, Nachhaltigkeit, Engagement
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berliner Bezirke
  • Antragsberechtigt: Berliner Bezirksämter (Interessierte können sich mit Ideen an ihr jeweiliges Bezirksamt wenden). Grundsätzlich sind alle Bereiche/Beschäftigten im Bezirksamt dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen; eine Signatur von Stadtrat/Stadträtin ist erforderlich.
  • Bewerbungsfrist: I.d.R. im Februar/März für das laufende Jahr bzw. solange die Mittel verfügbar sind
  • Maximale Förderhöhe: max. 15.000 Euro, bei Verbundprojekten von mehreren Bezirken bis zu 20.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.berlin.de/sen/wirtschaft
Im Rahmen des seit 2020 bestehenden Bund-Länder-Förderprogramms „Lebendige Zentren und Quartiere“, aufgesetzt von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt), dem Programm für Städtebauförderung von Bund Ländern und Gemeinden sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), werden vereinzelte Fördergebiete im Land Berlin gefördert. Ziel ist es, die festgelegten Fördergebiete zu stabilisieren und lebenswerte Zentren und Quartiere aus ihnen zu entwickeln. Die Fördergebiete sollen als attraktive und identitätsstiftende Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur gestärkt und weiterentwickelt werden. Grundlagen für die Gestaltung des Förderprogramms sind gesamtstadtorientierte Stadtentwicklungspläne. Es gibt insgesamt sechs Förderschwerpunkte der Lebendigen Zentren und Quartiere: 1. Aktive und identitätsstiftende Zentren und Quartiere entwickeln, 2. Baukulturelles Erbe revitalisieren, Baukultur und Gestaltqualität fördern, 3. Öffentlichen Raum qualifizieren und städtische Mobilität verbessern, 4. Stadtkultur und soziale Integration fördern, 5. Klimaschutz und Klimaadaption stärken, 6. Strategisch und kooperativ planen und handeln. Die Aktivierung und Unterstützung von Menschen aus dem Fördergebiet für die positive Weiterentwicklung des Gebietes ist ein weiteres Ziel des Programms. Hierfür werden Kooperations- und Gebietsfondsprojekte unterstützt. Der Gebietsfonds unterstützt mit einem 50-prozentigen Zuschuss gemeinsame und gemeinwohlorientierte Projekte, die in dem jeweiligen Fördergebiet durch privates Engagement, umgesetzt werden. Förderfähige Maßnahmen können sein: Aktivierungs- und Marketingaktionen, Maßnahmen im öffentlichen Raum und kleinere Baumaßnahmen an und in Gebäuden. Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde. Gleichzeitig müssen die Projekte innerhalb des laufenden Jahres abgeschlossen werden. Es sind sowohl Einzelanträge als auch Gemeinschaftsanträge mehrere Akteure möglich. Eine Vorprüfung aller eingereichten Projekte hinsichtlich der Förderfähigkeit erfolgt durch die Gebietsbeauftragten sowie die Gebietskoordinator*innen des Fördergebietes auf Bezirks- und Senatsseite.
  • Förderart: Projektförderung via Zuschuss (und verbleibendem Eigenanteil)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinwohl, Stadtentwicklung, öffentlicher Raum, Stadtkultur, Klimaschutz, Nachbarschaft, Engagement, Aktivierung, Marketing
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Fördergebiete in Berliner Bezirken
  • Antragsberechtigt: Alle Akteure aus dem Fördergebiet, z.B. dort lebende Menschen, Gewerbetreibende, Unternehmen, Kulturschaffende, Vereine und soziokulturelle Einrichtungen, Eigentümer:innen, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder sonstige lokale Akteur:innen
  • Bewerbungsfrist: Variiert von Bezirk zu Bezirk, s. folgende Tabelle
  • Maximale Förderhöhe: Variiert von Bezirk zu Bezirk, s. folgende Tabelle
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr schnell und unkompliziert
  • Mehr Informationen: www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/ und s. auch folgende Tabelle
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 12.02.2025
Fördergebiet (Bezirk) Link und Ansprechpartner:innen sowie weitere Details Bewerbung bis

Altstadt 
(Spandau)

www.altstadtmanagement-spandau.de
Kontakt 

Insgesamt stehen bis zu 10.000 Euro zur Verfügung, 50%iger Zuschuss

Stichtage: 15.02., 15.06., 15.09.2025
Bad-/ Pankstraße
(Mitte)

www.badpank-mitte.de/
Kontakt
Fokus auf Gewerbetreibende, 50%-iger Zuschuss

Laufende Antragstellung möglich
Bahnhofstraße Lichtenrade
(Tempelhof-Schöneberg)

www.az-lichtenrade.de/
Kontakt
50%-iger Zuschuss

Laufende Antragstellung möglich
Baumschulenstraße / Köpenicker Landstraße (Treptow-Köpenick)

www.baume-ecke-koepenicker.de
Kontakt 
Bis zu 10.000 Euro pro Projekt, 50%iger Zuschuss

Laufende Antragstellung möglich
Güterbahnhof Köpenick (Treptow-Köpenick)

www.berlin.de/sen/
Juliane Orgis
Insgesamt stehen bis zu 30.000 Euro zur Verfügung, Maximaler Förderbeitrag je Projekt liegt bei 5.000 Euro, 90%-iger Zuschuss

30.03.2025
Haselhorst und Siemensstadt (Spandau)

www.berlin.de/ba-spandau/
Kontakt
Insgesamt stehen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung, Maximaler Förderbeitrag je Projekt liegt bei (min. 500 Euro bis max.) 10.000 Euro, 50%-iger Zuschuss

Laufende Antragstellung möglich
Residenzstraße (Reinickendorf)

www.zukunft-residenzstrasse.de/
Kontakt
50%iger Zuschuss

31.03.2025
Schillerpromenade (Neukölln)

www.schillerpromenade.berlin/
Kontakt
Insgesamt stehen bis zu 10.000 Euro zur Verfügung, 50%-iger Zuschuss

02.03.2025
Turmstraße (Mitte)

www.turmstrasse.de/
Kontakt 

Laufende Antragstellung möglich
Wilhelmstadt (Spandau)

www.wilhelmstadt-bewegt.de/
Kontakt
Insgesamt stehen
20.000 Euro zur Verfügung, bis zu 10.000 Euro Förderung pro Projekt sind möglich, 50%iger Zuschuss

31.03.2025

 

Der Fördertopf für Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN) ist von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) aufgesetzt. Es wird zwischen Einzelmaßnahmen und Pilotprojekten unterschieden. Bei den Einzelmaßnahmen sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen antragsberechtigt, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Mittel sind für diejenigen gedacht, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die öffentliche Infrastruktur aufwerten und verbessern wollen. Die Auszahlung der Gelder ist für tatsächlich getätigte Sachausgaben bestimmt. Die Verwaltung und Auszahlung findet auf bezirklicher Ebene statt, daher gibt es unterschiedliche Ansprechpersonen und es gelten unterschiedliche Fristen:
  • Förderart: Förderprogramm für Sachkosten
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachbarschaft, Ehrenamtliches Engagement, Öffentliche Infrastruktur, Sachmittel
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berliner Bezirke
  • Antragsberechtigt: Bewohner:innen sowie gesellschaftliche Initiativen und Vereine, die nicht gewinnorientiert arbeiten
  • Bewerbungsfrist: Variiert von Bezirk zu Bezirk
  • Maximale Förderhöhe: 3.500 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Schnell und formlos
  • Mehr Informationenwww.berlin.de/sen/ bzw. siehe folgende Tabelle für mehr Details 
Bezirksamt Link und Ansprechpartner:innen Bewerbung bis
Charlottenburg-Wilmersdorf

www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/
Doris Leymann

15.03.2025
(abgelaufen)
Friedrichshain-Kreuzberg

www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/
Lisa Braun

17.03.2025
(abgelaufen)
 

Lichtenberg www.berlin.de/ba-lichtenberg/

Anja Klempau 

31.03.2025
(abgelaufen)
Marzahn-Hellersdorf www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/
Doreen Bodeit
 
 
Mitte

www.berlin.de/ba-mitte/
Kontakt

28.02.2025
(abgelaufen)
Neukölln

www.berlin.de/ba-neukoelln/
Jule Steinert

15.03.2025
(abgelaufen)
31.05.2025
(entfällt)

Pankow www.berlin.de/ba-pankow/
Jana Kassam
 

Reinicken-
dorf

Keine aktuellen Informationen verfügbar
Kontakt
 
Spandau

www.berlin.de/ba-spandau/
Kontakt

05.03.2025
(abgelaufen)
Steglitz-Zehlendorf

www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/
Kontakt

 
Tempelhof-Schöneberg www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/
69.400 Euro in 2025
Dustin Bachmann
Keine Angabe (Beginn der Ausschreibung 23.04.2025)
Treptow-Köpenick www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/
55.400 Euro in 2025
Nancy Leyda
 
Keine Angabe (Beginn der Ausschreibung 02.04.2025)
Den Quartiersmanagement-Regionen in Berlin werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ Mittel zur Verfügung gestellt, die sie in Form von Aktionsfonds, Projektfonds oder auch Baufonds wiederum zur Umsetzung von nachbarschaftsbezogenen Projekten durch Kiez-Akteure ausschreiben. Ziel des Aktionsfonds ist es, ehrenamtliche Projekte des freiwilligen Engagements und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens zu unterstützen. Insgesamt stehen für jeden QM-Aktionsfonds jedes Jahr 10.000 Euro für kleinere nachbarschaftliche Projekte zur Verfügung. Die beantragten Mittel können für die Finanzierung von Sachmitteln (Sachkosten und Mittel für die Beauftragung von Leistungen, die nicht ehrenamtlich erbracht werden können) für schnell sichtbare Aktionen im Quartier verwendet werden. Für die projektbezogene Mitnutzung eigener Gegenstände und eigener Aufwendungen wie z.B. sowie die administrative Steuerung der Aktion erhalten Antragsteller eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten. Denkbar sind Aktionen wie beispielsweise Nähwerkstätten, Bastelaktionen, Feste, Märkte und anderes. Die Aktionen müssen insbesondere auf die Förderung der Nachbarschaft sowie die Bewohneraktivierung und -beteiligung ausgerichtet sein. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt durch die Aktionsfondsjury. Eine nachträgliche Finanzierung von Aktionen, die bereits stattgefunden haben, ist nicht möglich.
  • Förderart: Projektförderung durch Zuschüsse
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachbarschaft, Gemeinsamkeit, Ehrenamt, Kiez
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Quartiersmanagement-Regionen in Berliner Bezirken
  • Antragsberechtigt: Bewohnerschaft und Akteure im Quartier
  • Bewerbungsfrist: s. folgende Tabelle
  • Maximale Förderhöhe: 1.500 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr schnell und unkompliziert
  • Mehr Informationen: s. folgende Tabelle
QM (Bezirk) Link und Ansprechpartner:innen Bewerbung bis
Badstraße
(Mitte)
www.badstrasse-quartier.de/
Kontakt
23.02.2025 (abgelaufen)
Beusselstraße (Mitte) www.qm-beusselstrasse.de/
Kontakt
27.02.2025
Boulevard Kastanienallee (Marzahn-Hellersdorf)

www.qm-auguste-viktoria-allee.de/
Kontakt

05.03.2025, 07.05.2025, 04.06.2025, 03.09.2025, 08.10.2025, 12.11.2025
Brunnenstraße (Mitte)

www.brunnenviertel-brunnenstrasse.de/
Kontakt

Offen für neue Anträge in 2025, fortlaufend
Dammweg / Weiße Siedlung (Neukölln)

www.weisse-siedlung.de/
Kontakt

21.02.2025 (abgelaufen)
Flughafenstraße
(Neukölln)

www.qm-flughafenstrasse.de/ 
n.n. (info@qm-flughafenstrasse.de)

(abgelaufen)

Gropiusstadt-Nord
(Neukölln)
www.gropiusstadt-nord.de/
Kontakt
Offen für neue Anträge in 2025, fortlaufend
Harzer Kiez
(Treptow-Köpenick)
www.qm-harzerstrasse.de
Kontakt
Offen für neue Anträge in 2025, fortlaufend
Heerstraße Nord / Staaken
(Spandau)
www.staaken.info/
Viola Scholz-Thies
Offen für neue Anträge in 2025, fortlaufend
Hellersdorfer Promenade (Marzahn-Hellersdorf)

www.helle-promenade.de/
Kontakt

10.03.2025
(abgelaufen)
High-Deck-Siedlung / Sonnenallee Süd (Neukölln)

www.high-deck-quartier.de/
Kontakt

Offen für neue Anträge in 2025, fortlaufend
Klixstraße / Auguste-Viktoria-Allee (Reinickendorf)

www.qm-auguste-viktoria-allee.de/
Kontakt

Offen für neue Anträge in 2025, fortlaufend
Moabit-Ost (Mitte)

www.moabit-ost.de/
Kontakt

03.03.2025
(abgelaufen)
Naharyaastraße (Tempelhof-Schöneberg)

www.qm-nahariyastrasse.de/
Kontakt

Offen für neue Anträge in 2025, fortlaufend
Reinickendorfer Straße / Pankstraße (Mitte) www.pankstrasse-quartier.de/
Kontakt 
 
04.02.2025
(abgelaufen)
Rixdorf
(Neukölln)
www.rixdorf-quartier.de/
Kontakt
Keine Angabe (Beginn der Ausschreibung 17.04.2025)
Rollbergsiedlung (Neukölln)

www.rollberg-quartier.de/
Kontakt

10.03.2025,
31.05.2025,
31.07.2025,
31.09.2025

(danach ggf.
Restgelder)
Soldiner Straße
(Mitte)
www.soldiner-quartier.de/
Kontakt
16.03.2025
(abgelaufen)
Spandauer Neustadt
(Spandau)
www.qm-spandauer-neustadt.de/
Adiang Aluel
 
16.02.2025
(abgelaufen)
Thermometersiedlung (Steglitz-Zehlendorf) www.qm-thermometersiedlung.de/
Kontakt
Offen für neue Anträge in 2025, fortlaufend

 

Die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) der Berliner Bezirke stellen teilweise und in Abhängigkeit von der Haushaltslage Sondermittel für Projekte bereit, die insbesondere dem Bezirk und seinen Einwohnern zugutekommen. Antragsberechtigt sind in der Regel vor allem im Bezirk ansässige Privatpersonen, Vereine und andere Einrichtungen. Die Unterstützung von gewerblichen Unternehmen durch BVV-Sondermitteln könnte dann möglich sein, wenn es sich bei dem Projekt um ein gemeinwohlorientiertes und nicht zur gewerblichen Tätigkeit zugehöriges handelt. Der Antrag muss sich auf ein konkretes Projekt beziehen, das ohne Zuschuss nicht durchführbar wäre. Förderfähige Projekte können Veranstaltungen, Publikationen oder Anschaffungen sein, jedoch keine laufende Förderung von Einrichtungen. Zudem können keine Projekte gefördert werden, die schon begonnen haben -- Anträge sollten mindestens drei bis vier Monate vor dem geplanten Startzeitpunkt eingereicht werden. Mittel müssen im selben Haushaltsjahr ausgegeben werden und dürfen nicht rückwirkend gefördert werden. Anträge verfallen am Jahresende, können aber durch ein formloses Schreiben ins neue Haushaltsjahr übertragen werden. Anträge sind formlos an den Vorsteher der BVV zu richten und müssen detaillierte Informationen zum Projekt sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Einige Bezirke stellen diese Sondermittel sehr regelmäßig zur Verfügung, andere gar nicht oder nicht mehr.
  • Förderart: Projektförderung (Zuschuss, mit Eigenanteilen)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Bezirk, Gemeinwohl
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berliner Bezirke
  • Antragsberechtigt: Im Bezirk ansässige Privatpersonen, Bürgerinitiativen, Vereine, Organisationen, Gemeinden, Schulen
  • Bewerbungsfrist: Variiert von Bezirk zu Bezirk, s. folgende Tabelle
  • Maximale Förderhöhe: Variiert von Bezirk zu Bezirk, s. folgende Tabelle
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: Variiert von Bezirk zu Bezirk, bzw. siehe folgende Tabelle für mehr Details
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 27.02.2.2025
Bezirksamt Link und Ansprechpartner:innen Bewerbung bis
Charlottenburg-Wilmersdorf

www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/
Kontakt

 
Friedrichshain-Kreuzberg

www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/


 

Lichtenberg www.berlin.de/ba-lichtenberg/ Für 2025 keine Sondermittel verfügbar
Marzahn-Hellersdorf Keine Informationen verfügbar  
Mitte

Keine Informationen verfügbar

 
Neukölln

Keine Informationen verfügbar

 

Pankow Keine Informationen verfügbar  
Reinickendorf

www.berlin.de/ba-reinickendorf/
50% Eigenanteil
Kontakt 

Beantragung in 2025 möglich
Spandau

www.berlin.de/ba-spandau/

 
Steglitz-Zehlendorf

www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf
50% Eigenanteil, kleinere Beträge haben größere Chance, monatliche Entscheidung, 50.000 Euro im Jahr
Kontakt

Beantragung in 2025 scheint möglich zu sein
Tempelhof-Schöneberg

www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/
20% Eigenanteil, Förderung von max. 2.000 Euro
Kontakt

Beantragung in 2025 möglich
Treptow-Köpenick

www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/
Kontakt

Bewilligung in 2025 nur möglich, wenn Haushaltssperre aufgehoben wird
Das Förderprogramm „Engagiert die Welt gestalten“ ist ein Förderprogramm von Engagement Global gGmbH mit Fördermitteln vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Ziel des Programms ist es, einen unkomplizierten Einstieg in die staatliche Förderung für entwicklungspolitische Bildungsprojekte zu bieten. Engagierte, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der globalisierten Welt, z.B. durch Seminare, Workshops oder Schulprojekte vermitteln möchten, können hier eine Förderung beantragen. Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln, dazu gehört z.B. ein Aktionstag zum fairen Handel oder Workshops zu einer globalen fairen Landwirtschaft in einem Gemeinschaftsgartenprojekt. Die neuen Ideen und Informationen sollen es anderen Menschen ermöglichen, diese für ihr eigenes Engagement für eine gerechtere und nachhaltigere Welt zu nutzen. Förderfähige Maßnahmen umfassen u.a. Präsenz- oder im Hybrid-Format durchgeführte Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Workshops, Konferenzen, Social-Media-Aktivitäten, Projekttage an Schulen, Themenbezogene Ausstellungen etc. Die Projekte werden mit einer Fördersumme von 10.000 Euro bzw. 5.000 für Erstempfänger:innen in Form einer Festbetragsfinanzierung gefördert. Der Eigenfinanzierungsanteil beträgt in der Regel 25 Prozent. Für Schulen, Kindergärten, Kitas und rein ehrenamtlich durchgeführte Projekte beträgt er zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, es wird eine Ehrenamtspauschale von bis zu maximal 840 Euro pro Person gefördert.
  • Förderart: Förderprogramme
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Entwicklungspolitik, Bildung, Information, Gesellschaftliches Engagement,
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Eingetragene Vereine, Schulen, Kindergärten und -tagesstätten und deren Fördervereine, Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder ähnliche antragsstellende Institutionen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 5.000 bzw. 10.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Niedrigschwellig
  • Mehr Informationen unterwww.engagement-global.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 03.02.2025
Die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) unterstützt bei der BpB anerkannte Bildungsträger bei der Durchführung von Veranstaltungen wie Tagungen, Seminaren und anderen Formaten der politischen Bildung. Gefördert werden Projekte, die politische, soziale, kulturelle, ökologische und wirtschaftliche Themen behandeln und die Bürger dazu motivieren, sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen. Veranstaltungen müssen im Inland stattfinden, öffentlich zugänglich sein und den Prinzipien der politischen Bildung entsprechen, wie z.B. der Teilnehmendenorientierung und der Darstellung kontroverser Positionen. Die Förderung kann bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken, wobei der Bildungsträger mindestens 15% durch Eigenmittel, Teilnahmebeiträge oder andere Mittel aufbringen muss. In Ausnahmefällen kann eine Vollfinanzierung gewährt werden. Förderfähig sind Veranstaltungen in Präsenz, online oder in hybrider Form, die mindestens 90 Minuten dauern und an denen mindestens zehn Personen teilnehmen. Honorare und Verwaltungskosten können teilweise abgedeckt werden, und es gibt spezifische Regelungen für die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen. Anträge an die BpB auf Anerkennung als Bildungsträger können von Einrichtungen gestellt werden, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche politische Bildungsarbeit leisten. Die BpB entscheidet nach eigenem Ermessen über die Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen beträgt vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn. Für Modellförderungen im Jahr 2024 stehen grundsätzlich keine Mittel mehr zur Verfügung
  • Förderart: Zuwendung mit 15% Eigenmitteln (mit Vollfinanzierung in Ausnahmefällen)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Veranstaltungen, Erwachsenenbildung, Politische Bildungsarbeit, Ökologische Themen, Befähigung, Demokratische Teilhabe
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Bei der BpB anerkannte Träger der politischen Bildung
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Details]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel bis aufwändig (wenn zusätzlich die Anerkennung als Bildungsträger beantragt werden muss)
  • Mehr Informationen: www.bpb.de/die-bpb/
Die bewusste Entscheidung für Produkte aus fairem Handel, Upcycling oder Konsumverzicht, lokale Aktionen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) – ohne das aktive Engagement der Bürger:innen ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung nicht denkbar. Mit dem "Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung" (FEB) fördert Engagement Global, welches im Auftrag der Bundesregierung arbeitet und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird, entwicklungspolitische Bildungsprojekte in Deutschland, die an den Anforderungen des BMZ-Konzeptes zur Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit ausgerichtet sind. Konkret gefördert werden Aktivitäten wie Seminare, Tagungen, Unterrichtseinheiten, Projekttage, Ausstellungen und innovative Formate, die entwicklungspolitische Themen anschaulich und verständlich darstellen. Projekte sollen dabei die Verflechtungen der Lebenswelten im Globalen Süden und Norden lebensnah verdeutlichen und Menschen in Deutschland zu global relevantem Handeln befähigen. Wichtig ist demzufolge, dass die Projekte inhaltlich zur entwicklungspolitischen Bildungsarbeit beitragen und Menschen dadurch lernen, wie sie hier vor Ort entwicklungspolitisch und global relevant handeln können, um zur Lösung der anstehenden politischen, ökologische, sozialen oder kulturellen Entwicklungen beitragen können. Projekte, die erstmals eine Förderung erhalten, mit bis zu 10.000 Euro für eine Laufzeit von maximal zwölf Monaten. Organisationen, die bereits gefördert wurden, können Anträge für Projekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten stellen. In den letzten fünf Jahren wurden rund 75% der eingereichten Projekte gefördert.
  • Förderart: Förderprogramm mit Zuwendungen (mit 25% finanzielle Eigenleistung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit, Agenda 21, SDGs, Globalisierung, Bildung, Bürgerbeteiligung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 10.000 Euro für Projekte, die sich erstmals bewerben
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.engagement-global.de/
Der „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ (KPF), der von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) und Engagement Global aufgesetzt ist – und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird  fördert das entwicklungspolitische Engagement deutscher Kommunen, indem er ihnen den Einstieg in neue Maßnahmen und Partnerschaften ermöglicht. Ziel ist es, die entwicklungspolitische Diskussion zu beleben, die Vernetzung relevanter Akteure zu fördern und den Dialog mit dem Globalen Süden zu stärken. Förderfähige Projekte umfassen die Informations- und Bildungsarbeit, die Weiterentwicklung kommunaler Entwicklungsstrategien sowie die Förderung von Kooperationen zwischen Kommunen in Deutschland und dem Globalen Süden. Es werden auch Süd-Nord/Nord-Süd-Begegnungen unterstützt, wie etwa Reisen zur Anbahnung von Partnerschaften und Governance-Dialoge. Die Förderung reicht von 1.000 bis 20.000 Euro für Inlandsprojekte und bis zu 50.000 Euro für internationale Partnerschaften. Zusätzlich kann eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 7 Prozent beantragt werden. Investive Maßnahmen sind nur in Verbindung mit Capacity Development förderfähig, reine Infrastrukturprojekte sind ausgeschlossen. Vor der Antragstellung ist eine Trägerprüfung erforderlich, die bis zu 10 Wochen dauern kann. Die Projektförderung erfolgt unterjährig, sodass die beantragten Projekte bis Ende des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein müssen.
  • Förderart: Projektförderung erfolgt als Zuwendung und in im Wege einer Anteilfinanzierung (mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Kommunen, Entwicklungspolitik, Globaler Süden, Kooperation, SDGs
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Kommunen bzw. Bezirke in Berlin
  • Bewerbungsfrist: Für Projekte im Jahr 2024 können noch bis zum 15.10.24 Anträge eingereicht werden.
  • Maximale Förderhöhe: 20.000 Euro für Inlandsprojekte und 50.000 Euro für internationale Partnerschaften
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Eher aufwändig
  • Mehr Informationen: www.skew.engagement-global.de/

In Zusammenarbeit mit Visit Berlin fördert die Investitionsbank Berlin mit Mitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) Veranstaltungen in Berlin, wenn sie zukunftstauglich, also nachweislich nachhaltig durchgeführt werden. Ausschlaggebend dafür ist, dass mindestens 300 Punkte (von 930 möglichen Gesamtpunkten) in vier Kategorien auf der Sustainable Event Scorecard erreicht werden. Diese ist anhand von 13 verschiedenen Handlungsfeldern strukturiert und formuliert 47 mögliche Maßnahmen. Punkte, welche konkret die Abfallvermeidung betreffen, umfassen z.B. die bedarfsgerechte Kalkulation des Caterings, Angebot von Leitungswasser in Glaskaraffen, Nutzung von Mehrweggeschirr, Verzicht auf Stretch-Folie als Umverpackung, die Wiederverwendung von Möbeln, die Reduktion von Printartikeln oder die Verwendung von Produkten aus recycelten Materialien. Es werden ausschließlich Veranstaltungen gefördert, die sich als geschlossene Veranstaltung an Fachpublikum richten - und wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen. Die Veranstaltung muss eine Dauer von mindestens vier Stunden haben und muss mindestens 50 Teilnehmende in Präsenz nachweisen können. 

  • Förderart: Förderprogramm

  • Inhaltliche Schlagworte: Nachhaltigkeit, Veranstaltungen, Mehrweg, Verpackungen, Catering

  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt

  • Förderkulisse: Berlin

  • Antragsberechtigt: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (selbstständig und freiberuflich Tätige)

  • Bewerbungsfrist: 31.12.2025

  • Maximale Förderhöhe: 99.950 Euro, bei der Basisförderung werden 25 Euro pro Präsenz-Teilnehmendem und pro Tag gezahlt. Für hybride oder dezentrale Veranstaltungen wird ein Extra-Bonus von 10 Euro gezahlt.

  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel

  • Mehr Informationen: www.ibb.de und www.convention.visitberlin.de


     
Das Förderprogramm „Kultur und Bibliotheken im Stadtteil“ (KUBIST) unterstützt Projekte zur integrierten Entwicklung sozial benachteiligter Quartiere in Berlin. Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verwaltet und kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). KUBIST unterstützt insbesondere investive und sozial-kulturelle Vorhaben im Bereich der bezirklichen Bibliotheks- und Kulturarbeit in den Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere. Räumlich sind Projekte förderfähig, die innerhalb eines der 13 Handlungsräume liegen. Ziel ist die integrierte Entwicklung dieser benachteiligten Quartiere durch die Stärkung der kulturellen Basisinfrastruktur von Bibliotheken, Musikschulen, Jugendkunstschulen oder Einrichtungen der bezirklichen Fachbereiche für Kultur und Regionalgeschichte. Besondere Aufmerksamkeit wird auf Projekte zur Barrierefreiheit gelegt, wie z.B. die Einrichtung von Lesearbeitsplätzen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und Orientierungssysteme. In bisher bewilligten Projekten wurden u.a. die Durchführung von Repair Cafés und Upcycling-Workshops in Bibliotheken finanziert. Der KUBIST-Beitrag zur Finanzierung beträgt bis zu 40% der Projektkosten. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Bibliotheks- und Kulturarbeit, sozial benachteiligte Quartiere, Integration
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin (13 Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative)
  • Antragsberechtigt: Bezirksämter von Berlin sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin sowie andere juristische Personen, wenn das Vorhaben maßgeblich in Zusammenarbeit mit einer vorgenannten Stelle verwirklicht werden soll
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend bis 30.04.2026
  • Maximale Förderhöhe: 2 Millionen Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfangreicher
  • Mehr Informationen: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/
Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung drängender sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nun das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ins Leben gerufen, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups zu stärken und deren Wachstum sowie Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Ziele des Programms umfassen die Professionalisierung und Kompetenzsteigerung gemeinwohlorientierter Unternehmen sowie deren Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteuren. Somit unterstützt die bereitgestellte Förderung primär Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote, die von den Zuwendungsempfängern wie bspw. Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren etc. zunächst konzipiert und dann den gemeinwohlorientierten Unternehmen in Form der geförderten Leistung bereitgestellt werden.
Das Programm besteht aus zwei Modulen: Im Individual-Modul (Modul I) werden kleine und mittlere gemeinwohlorientierte Unternehmen wie auch Start-ups (KMU) durch vertiefte Unterstützungsleistungen und individuelle Vernetzungsleistungen gefördert. Das umfasst z.B. Seminar- und Workshopreihen, Inkubator-Programme oder auch Coaching und Mentoring. Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden umfassende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen angeboten, die vielen Unternehmen gleichzeitig zugutekommen, darunter fallen z.B. Kurzberatungen oder Networking-Events. Besondere Berücksichtigung finden Maßnahmen, die signifikante Beiträge zum Klimaschutz leisten, welche durch den „Klimabonus“ attraktivere Förderkonditionen erhalten können. Die geförderten Unternehmen erhalten durch den Klimabonus einen höheren Zuschuss. Das Förderprogramm knüpft an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an. Es adressiert den Mangel an Anlaufstellen, die gemeinwohlorientierte Unternehmen in Gründungs-, Digitalisierungs- und Betriebsfragen unterstützen und deren Vernetzung fördern. Das Programm soll die Umsetzung guter Ideen durch Bereitstellung von unternehmerischem Wissen und Strategien erleichtern. Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm rund 110 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Förderart: Förderprogramm mit Projektförderung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung mit 85% Zuschuss
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinwohlorientierte Unternehmen, Soziale und ökologische Herausforderungen, Klimaschutz, Beratung, Qualifizierung, Information, Vernetzung, Akzelerator
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Vereinigungen. Es ist wichtig, zwischen diesen Zuwendungsempfänger:innen und den Zielgruppen zu entscheiden. Die gemeinwohlorientierten Unternehmen zählen zur Zielgruppe.
  • Bewerbungsfrist: Ab dem 7. August 2024 bis Ende 2028
  • Maximale Förderhöhe: 600.000 Euro je Kalenderjahr
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Aufwändig und umfangreich
  • Mehr Informationen: www.bmwk.de/
Der "SDG-Fonds: Entwicklungspolitische Bildungsarbeit im Inland" der Stiftung Nord-Süd-Brücken unterstützt gemeinnützige Vereine in Berlin und Ostdeutschland, die entwicklungspolitische Bildungsprojekte im Inland durchführen möchten. Dieses Programm wird gefördert durch Engagement Global mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die geförderten Projekte sollen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) gemäß der Agenda 2030 einer interessierten Öffentlichkeit näherbringen und eine kritische Auseinandersetzung mit globalen Themen sowie lokalem Handeln in globalen Prozessen fördern. Dabei müssen stets deutliche Verbindungen zwischen Ländern des Globalen Südens und des Globalen Nordens aufgezeigt werden. Mit dem geplanten Projektvorhaben sollen Zielgruppen in den ostdeutschen Ländern oder Berlin zu den SDGs informiert werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen die Erstellung von Bildungsangeboten zu den SDGs mit globalen Zusammenhängen, z.B. Seminare, Ausstellungen, Projekttage, Exkursionen, Stadtrundgänge, Weiterbildungen für Bildungsmultiplikator*innen, Informationsveranstaltungen sowie die Erstellung und Einsatz von Bildungsmaterialien (Broschüren, Online-Lernplattform, Podcasts, Videos) etc. Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine dementsprechend auch mit Sitz in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin. Sie dürfen bisher noch keine Förderung durch das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) der Engagement Global gGmbH erhalten haben. Die Projekte dürfen eine Maximallaufzeit von 12 Monaten haben, können aber auch überjährig umgesetzt werden. Die Antragstellung muss bis zum 22.09.2025 erfolgt sein, wenn das Projekt im Januar 2026 starten soll.
  • Förderart: Projektförderung (mit 25% Eigenanteil)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Entwicklungspolitik, Bildungsarbeit, SDGs, Agenda 2030, Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Ostdeutsche Bundesländer inkl. Berlin
  • Antragsberechtigt: Eingetragene gemeinnützige Vereine
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung zu unterschiedlichen Stichtagen: 17.02.2025, 14.04.2025, 25.07.2025, 22.09.2025, 25.10.2025
  • Maximale Förderhöhe: Max. 15.000 Euro bzw. Erstantragstellende im SDG-Programm max. bis zu 10.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Relativ umfassend
  • Mehr Informationen unterwww.nord-sued-bruecken.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 04.02.2025
Der "ServiceNow Community Improvement Fund Germany" ist von der Plattform ChangeX mit Unterstützung von dem KI-Unternehmen ServiceNow zur weltweiten Unterstützung von Community- und Change Maker-Projects aufgesetzt. Der hier vorgestellte Fonds unterstützt wirkungsvolle Projekte in Deutschland, um die globalen Bemühungen im Bereich der Dekarbonisierung zu fördern. Konkret unterstützt werden der Start von neuen oder auch die Erweiterung von bestehenden Projekten. Eine andere Möglichkeit ist eines von mehreren bereits etablierten Community-Programmen in der eigenen Kommune einzuführen, die nachweislich positive Auswirkungen in anderen Kommunen hatten. Aus dem Bereich Zero Waste kommt hier die die Durchführung von Kunststoff-Recycling-Workshops in Betracht. Alle Projekte sollten in Deutschland stattfinden und die Möglichkeit bieten, dass ServiceNow-Mitarbeiter:innen mitwirken können. Expertenleitfäden und Unterstützung durch das ServiceNow-Team stehen den geförderten Projekten zur Verfügung, um deren Erfolg sicherzustellen. Die Entscheidung über die Förderzusage wird am 25.06.2025 bekannt gegeben. Der erste Teil der Förderung (i.d.R. 70%) wird bereitgestellt, um das Projekt zu verwirklichen; der letzte Teil wird freigegeben, nachdem die Projektauswirkungen zusammengestellt und geteilt wurden. Die Mittel können zur Deckung von direkten Kosten für die Einrichtung oder den Unterhalt des Projekts (z.B. Miete, Gebühren für Versicherung oder Schulungen, Werkzeuge) sowie zur Deckung der Personalkosten bei der Durchführung eines eigenen Projekts verwendet werden. Rechtlich eingetragene Organisationen können bis zu drei Projekte gleichzeitig beantragen und gefördert bekommen. Nach Bewertung der Antrage gemäß der Kriterien 1. Klarheit, 2. Relevanz für Community-Bedürfnisse, 3. Machbarkeit und Impact, 4. Nachhaltig- sowie Skalierbarkeit werden die Mittel werden in Reihenfolge der Antragstellung an die Antragstellenden vergeben.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Changemaker, Community, Dekarbonisierung, Gemeinwohl, Kommune, Impact
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Eingetragene gemeinnützige Organisationen sowie Schulen
  • Bewerbungsfrist: 08.05.2025
  • Maximale Förderhöhe: 30.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Angemessen
  • Mehr Informationen: www.changex.org/de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 24.04.2025
Der von der nebenan.de-Stiftung ausgerufene und initiierte Tag der Nachbarschaft am 23. Mai 2025 ist ein bunter Aktionstag, der die Nachbarschaft zu gemeinschaftlichen Aktionen aufruft und Nachbar:innen die Möglichkeit bietet, sich kennenzulernen und das Miteinander zu feiern. Insgesamt finden Aktionen zum tag der Nachbarschaft vom 9. Mai bis zum 6. Juni statt. Dafür können die Aktionen ab sofort auf der Plattform zum Tag der Nachbarschaft (www. tagdernachbarschaft.com) angemeldet werden. In diesem Jahr gibt es erstmals eine Förderung von bis zu 300 Euro für ausgewählte Aktionen, die sich gegen Vereinsamung und für mehr Miteinander einsetzen. Der Fördertopf „Gemeinsam Stark“, unterstützt von der Beisheim Stiftung, ermöglicht es Engagierten, sich bis zum 28. April um diese Förderung zu bewerben. Als Gastegeber:in einer Aktion am Tag der Nachbarn stehen zwei Wege der Teilnahme zur Verfügung: Man kann privat feiern oder man kann eine öffentliche Aktion organisieren. Für beide Wege können Gelder aus dem Aktionstopf beantragt werden. Privatpersonen haben die Möglichkeit, bis zu 50 Euro und Organisationen bis zu 300 Euro für ihre Aktionen zu beantragen.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachbarschaft, Einsamkeit, Zusammenhalt, Gemeinwohl
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Nachbar:innen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und lokale Gewerbe
  • Bewerbungsfrist: 28.04.2025
  • Maximale Förderhöhe: 50 Euro für Privatpersonen, 300 Euro für Organisationen
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.tagdernachbarschaft.com/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 14.04.2025
Das Projekt youclub2030 der Stiftung Bildung, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), fördert Projektideen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in außerschulischen Lernorten, um die Selbstwirksamkeit der jungen Menschen zu stärken und das Bewusstsein für die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN zu erweitern. Konkret werden Jugendclubs, -treffs, -zentren u.a. mit einer Fördersumme von bis zu 5.000 Euro pro Einrichtung für solche Projekte unterstützt, die junge Menschen darin bestärken, sich selbstbewusst als ein Teil dieser Gesellschaft zu verstehen. Der Fokus in 2025 liegt speziell auf der Stärkung von handwerklichen Fähigkeiten und der Erleichterung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben. Interessierte Jugendliche und pädagogische Fachkräfte können sich als Teil eines Jugendclubs in Berlin (oder Brandenburg) bewerben, um ihre Ideen umzusetzen. Der Fokus liegt auf handwerklichen und berufsfördernden Projekten mit sozialem und nachhaltigem Gedanken. Das Fördergeld kann für Materialien, Maschinen und Veranstaltungen verwendet werden.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Jugendliche, Jugendclubs, Bildung, Empowerment, Handwerk, Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Mitglieder eines Jugendclubs
  • Bewerbungsfrist: 30.09.2025
  • Maximale Förderhöhe: 5.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Niedrigschwellig
  • Mehr Informationen: www.stiftungbildung.org/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 19.03.2025
Der Young Impact Fund ist ein Förderprogramm, das junge Menschen dabei unterstützt, eigene Projekte im Bereich Klimaschutz, biologische Vielfalt und Klimagerechtigkeit umzusetzen. Hinter dem Programm steht die Initiative „Handeln Jetzt!“, die sich für eine aktive Beteiligung junger Menschen an gesellschaftlichen Transformationsprozessen einsetzt. Ziel ist es, Engagement für Nachhaltigkeit zu stärken und innovative Ideen in der Praxis zu erproben. Gefördert werden kreative und wirkungsvolle Projekte, die lokal umgesetzt werden können – von Umweltaktionen über Bildungsangebote bis hin zu sozialen Initiativen. Der Förderansatz ist bewusst niedrigschwellig, um möglichst vielen jungen Gruppen den Zugang zu finanziellen Ressourcen zu ermöglichen. Die Bewerbungsphase ist einfach gestaltet und erfolgt über ein Online-Formular, gefolgt von einem persönlichen Gespräch zur Konkretisierung der Idee. Eine regionale Jury entscheidet drei Mal jährlich über die Vergabe der Mittel. Besonders hervorzuheben ist die enge Begleitung durch erfahrene Projektmentor*innen, die die Teilnehmenden bei der Umsetzung unterstützen. Die Förderung ermöglicht nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Netzwerkmöglichkeiten und eine Plattform für gesellschaftliches Engagement.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Klimaschutz, biologische Vielfalt, Umweltbildung, Nachhaltigkeit, Jugendbeteiligung, soziale Innovationen
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Junge Menschen unter 27 Jahren in Gruppen ab zwei Personen (Schulgruppen, Hochschulgruppen, Initiativen)
  • Bewerbungsfrist: 30.03.2025, 30.07.2025, 30.11.2025
  • Maximale Förderhöhe: 500 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Gering und niedrigschwellig
  • Mehr Informationen: www.handeln-jetzt.org/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 20.02.2025

Förderkompass Teil 2 „Spezielle Förderaufrufe und Ausschreibungen“

Einige Förderprogramme wie z.B. die EU-Forschungs- und Innovationsprogramme wie Horizon und LIFE oder der REFOPLAN des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf Bundesebene veröffentlichen zusammen mit ihren abwickelnden Förderstellen in (un)regelmäßigen Abständen immer wieder konkrete inhaltliche Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen. Diese Förderaufrufe legen die Rahmenbedingungen für die durchzuführenden Projekte fest und sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Im Folgenden stellen wir eine stetig wachsende Übersicht zu aktuellen und aus der Zero Waste-Perspektive inhaltlich relevanten Förderaufrufen zusammen. 

LIFE-2025-SAP-ENV-ENVIRONMENT - Standard Action Projects - Circular Economy and Zero Pollution – 1. Circular Economy and Waste - Environment
LIFE („L’Instrument Financier pour l’Environnement“) ist ein Förderinstrument der Europäischen Kommission in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie Energiewende, dessen Ziel es ist, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und den Ausbau der entsprechenden Politik- und Verwaltungspraxis zu unterstützen. Die klassische Form der LIFE-Förderung sind die Standard Action Projects (SAPs). Dieses sind traditionelle Projekte, die innovative und bewährte Techniken zur Unterstützung von EU-Gesetzen entwickeln und umsetzen, indem sie erfolgreiche Lösungen in großem Maßstab replizieren und integrieren. Das LIFE-Programm gliedert sich inhaltlich in vier Teilprogramme, eines davon ist Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität. Es deckt drei Schwerpunktthemen ab: 1. Circular Economy and Waste, 2. Zero Pollution and sustainable management of natural resources, 3. Environmental governance. Im Rahmen dieses ersten Schwerpunktthemas werden SAPs in den folgenden sechs Bereichen gefördert:
1. Geschäfts- und Konsummodelle, die Wertschöpfungsketten unterstützen, um Ressourcenverbrauch und Abfall zu reduzieren,
2. Umsetzung von Modellen zur verbesserten erweiterten Herstellerverantwortung, einschließlich der ökologischen Anpassung von Gebühren,
3. Entwicklung von Designs und Plänen zur Minderung von Umweltauswirkungen etwa durch zirkuläres Design zur 4. Verlängerung der Produktlebensdauer und Nutzung nachhaltiger Materialien,
4. Lösungen im post-Designprozess zur Verbesserung der Haltbarkeit, Wiederverwendung und Reparatur von Produkten fördern, inklusive digitaler Plattformen zur Verlängerung der Produktlebensdauer,
5. Lösungen zur Reduktion von Einwegprodukten und Einsatz von wiederverwendbaren Produkten,
6. Unterstützung bei der Umsetzung zirkulärer Geschäftsmodelle zur Werterhaltung, Erhöhung der Nachfrage nach Sekundärrohstoffen sowie industrieller Symbiose und Anwendung des Digitalen Produktpasses zur Optimierung von Wertschöpfungsketten.

Ein Dashboard gibt einen Überblick über bereits geförderte Projekte.

  • Förderart: Projektförderung (max. 60%)
  • Inhaltliche Schlagworte: Circular Economy, Geschäfts- und Konsummodelle, Wertschöpfungsketten, Erweiterte Herstellerverantwortung, Zirkuläres Design, Post-Design, Plattformen, Nachhaltige Materialien, Haltbarkeit, Reparatur, Wiederverwendung, Einwegprodukte,Industrielle Symbiose, Digitaler Produktpass
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: EU-weit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedsstaaten bzw. jede in der EU registrierte Organisation: Städte und Gemeinden, Behörden, Unternehmen (inklusive KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Vereine, etc. LIFE ist einzige EU-Programm, das Projektanträge durch jeweils nur ein Partnerland zulässt.
  • Bewerbungsfrist: 23.09.2025 (17:00 Uhr CET)
  • Maximale Förderhöhe: 2 bis 10 Millionen Euro je Projekt
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr komplexe und äußerst umfangreiche Antragstellung
  • Mehr Informationen: www.ec.europa.eu/info/funding-tenders/ und www.cinea.ec.europa.eu/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 29.04.2025
LIFE-2025-SAP-ENV-ENVIRONMENT - Standard Action Projects - Circular Economy and Zero Pollution – 1. Circular Economy and Waste - Governance
LIFE („L’Instrument Financier pour l’Environnement“) ist ein Förderinstrument der Europäischen Kommission in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie Energiewende, dessen Ziel es ist, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und den Ausbau der entsprechenden Politik- und Verwaltungspraxis zu unterstützen. Die klassische Form der LIFE-Förderung sind die Standard Action Projects (SAPs). Dieses sind traditionelle Projekte, die innovative und bewährte Techniken zur Unterstützung von EU-Gesetzen entwickeln und umsetzen, indem sie erfolgreiche Lösungen in großem Maßstab replizieren und integrieren. Das LIFE-Programm gliedert sich inhaltlich in vier Teilprogramme, eines davon ist Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität. Es deckt drei Schwerpunktthemen ab: 1. Circular Economy and Waste, 2. Zero Pollution and sustainable management of natural resources, 3. Environmental governance. Im Rahmen des letzten Schwerpunktthemas werden SAPs wiederum in den folgenden Bereichen gefördert:

1. Aktivitäten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung öffentlicher Verwaltungen und freiwillige Ansätze für den öffentlichen und privaten Sektor: Verbesserung der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung zur Steuerung, Überwachung und/oder Bewertung komplexer Initiativen, darunter z.B.: Waste Management Plans und Waste Prevention Programmes, National or Regional Circular Economy Action Plans, Strategies, Roadmaps or similar, National or Regional Plastics Action Plans, Actions, Measures and Plans to implement the Green City Accord.
2. Gewährleistung der Einhaltung von Umweltvorschriften und Zugang zur Justiz
3. Initiativen zur Verhaltensänderung und Sensibilisierung: Unterstützung durch Bildung, Peer-to-Peer-Lernen, Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen unterstützen, beispielsweise durch die Erstellung branchenspezifischer Schulungsinhalte und Best-Practice-Handbücher.

Ein Dashboard gibt einen Überblick in bereits geförderte Projekte.

  • Förderart: Projektförderung (max. 60%)
  • Inhaltliche Schlagworte: Circular Economy, Verwaltung, Strategie, Aktionsplan, Roadmap, Kreislaufwirtschaftsplan, Verhaltensänderung, Sensibilisierung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: EU-weit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedsstaaten bzw. jede in der EU registrierte Organisation: Städte und Gemeinden, Behörden, Unternehmen (inklusive KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Vereine, etc. LIFE ist einzige EU-Programm, das Projektanträge durch jeweils nur ein Partnerland zulässt.
  • Bewerbungsfrist: 23.09.2025 (17:00 Uhr CET)
  • Maximale Förderhöhe: 0,7 bis 2 Mio. Euro je Projekt
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr komplexe und äußerst umfangreiche Antragstellung
  • Mehr Informationen: www.ec.europa.eu/info/funding-tenders/ und www.cinea.ec.europa.eu/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 29.04.2025
Ausschreibung: LIFE-2024-STRAT-ENV-SIP-two-stage - Strategic Integrated Projects - Environment
LIFE („L’Instrument Financier pour l’Environnement“) ist ein Förderinstrument der Europäischen Kommission in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie Energiewende, dessen Ziel es ist, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und den Ausbau der entsprechenden Politik- und Verwaltungspraxis zu unterstützen. Die Strategischen Integrierten Projekte (SIP) zielen auf die Umsetzung von Arten von Plänen, Strategien oder Aktionsplänen ab, die von bestimmten Umwelt-, Klima- oder Energiegesetzen oder -richtlinien der EU verlangt werden. Das LIFE-Programm gliedert sich inhaltlich in vier Teilprogramme, eines davon ist Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität. Vor diesem Hintergrund sollen die hier geförderten SIPs die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Ansätze zur Umsetzung nationaler oder regionaler Aktionspläne, Strategien, Fahrpläne oder Ähnliches zur Kreislaufwirtschaft oder im Bereich Abfallmanagement unterstützen.
- Kreislaufwirtschaft: Nationale oder regionale Aktionspläne, Strategien, Fahrpläne oder Ähnliches zur Kreislaufwirtschaft, die offiziell genehmigt sind und spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten. Diese sollten im Einklang mit den Zielen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft stehen oder diese ergänzen und gegebenenfalls auch mit der Bioökonomiestrategie.
- Abfall: Nationale und regionale Abfallbewirtschaftungspläne (WMPs) gemäß Artikel 28 der Abfallrahmenrichtlinie und/oder Abfallvermeidungsprogramme (WPPs), wie in Artikel 29 der EU-Abfallrahmenrichtlinie gefordert.
- Die hier genannten Pläne oder Strategien gelten als förderfähig für dieses SIP-Thema, sofern sie offiziell genehmigt sind, spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und im Einklang mit den Zielen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft stehen oder diese ergänzen.
Die SIPs sollten grundsätzlich auf die vollständige Umsetzung abzielen und zusammen mit den ergänzenden Maßnahmen, die für eine vollständige Umsetzung erforderlich sind, alle verbleibenden administrativen, finanziellen, strukturellen und sonstigen Hindernisse für seine Umsetzung beseitigen. Sie sollten in der Regel von der Behörde koordiniert werden, die auch für die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans verantwortlich ist.
  • Förderart: Projektförderung (max. 60%)
  • Inhaltliche Schlagworte: Circular Economy, Aktionsplan, Roadmap, Fahrplan, Strategie, Implementierung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: EU-weit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedsstaaten bzw. jede in der EU registrierte Organisation: Städte und Gemeinden, Behörden, Unternehmen (inklusive KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Vereine, etc. SIPs sollten von mindestens zwei Projektpartnern gemeinsam beantragt werden. Dabei sollte die für den im Strategischen Projekt umzusetzenden Plan (oder Aktionsplan / Strategie) zuständige Behörde grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. LIFE ist einzige EU-Programm, das Projektanträge durch jeweils nur ein Partnerland zulässt.
  • Bewerbungsfrist: Zweistufiges Verfahren: Ideenskizze: 04.09.2024, Vollantrag: 05.03.2026
  • Maximale Förderhöhe: 10 bis 30 Mio. Euro je Projekt
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr komplexe und äußerst umfangreiche Antragstellung
  • Mehr Informationen: www.ec.europa.eu/info/funding-tenders/ und www.cinea.ec.europa.eu/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 29.04.2025

Förderkompass Teil 3 „Preise und Wettbewerbe“

Preisgelder, die im Rahmen eines Wettbewerbs gewonnen werden, sind eine weitere Möglichkeit für die finanzielle Unterstützung von Projekten. Die Zahlungen sind in der Regel einmalig, häufig gehen sie nur einen ersten Platz und selbstverständlich muss sich die eigene Idee erst einmal gegen die vermutlich zahlreichen Ideen der den Mitbewerber:innen durchsetzen. Gleichzeitig gibt es jedoch auch eine Vielzahl von großen als auch kleinen Wettbewerben, daher taucht dieses Segment auch in unserem Förderkompass auf.

Der Bundespreis Ecodesign ist die höchste staatliche Auszeichnung für ökologisches Design in Deutschland. Seit 2012 werden jährlich innovative Produkte, Dienstleistungen und Konzepte prämiert, die sowohl durch herausragende Umweltverträglichkeit als auch exzellente Gestaltungsqualität überzeugen. Der Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Umweltbundesamt (UBA) in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) durchgeführt. Er richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen, Designstudios, Start-ups sowie Studierende und bietet ihnen eine Plattform, um ihre nachhaltigen Ideen einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Auszeichnung wird in insgesamt vier Kategorien: Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs vergeben. Eingereicht werden können Produkte und Prototypen, Dienstleistungen und Systemlösungen, visionäre Modellprojekte oder innovative Ideen sowie Arbeiten, die im Rahmen des Studiums entstanden sind. Auch technische und soziale Innovationen sind gefragt. Bei der Kategorie Service ist explizit ein Zusammenhang zur ressourcenschonenden Nutzung, Kreislaufwirtschaft oder die Förderung von Umweltbewusstsein wie bspw. durch Sharing- und Leihsysteme (z.B. Carsharing, Mietmodelle) oder Dienstleistungen im Bereich Reparatur und Wiederverwendung dargestellt. Eine interdisziplinäre Jury aus Design- und Umweltexpert:innen bewertet die Einreichungen in einem mehrstufigen Verfahren. Die Preisverleihung findet im Herbst 2025 statt, gefolgt von einer Wanderausstellung der prämierten Beiträge. Abgesehen von der Kategorie Nachwuchs, in der ein Preisgeld von 1.000 Euro vorgesehen ist, werden keine Prämien vergeben. Die Gewinner-Ideen profitieren von umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit und Präsentationsmöglichkeiten. Für die Teilnahme am Wettbewerb wird in den Kategorien Produkt, Service und Konzept pro Einreichung eine einmalige Gebühr, abhängig von der Unternehmensgröße, erhoben. Sie trägt dazu bei, die Durchführung des Wettbewerbs auf einem fachlich hohen Niveau und nach nachhaltigen Kriterien zu sichern.
  • Förderart: Preis/Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Ecodesign, Nachhaltigkeit, Produktdesign, Service Design, soziale Innovation, Umweltverträglichkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Unternehmen aller Größen und Branchen, Designstudios, Start-ups sowie Studierende
  • Bewerbungsfrist: 14.04.2025, verlängert bis 09.05.2025
  • Maximale Förderhöhe: 1.000 Euro für die Kategorie Nachwuchs
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Adäquat
  • Mehr Informationen: www.bundespreis-ecodesign.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 19.02.2025

City Challenge Berlin 2025

Die „City Challenge Berlin 2025“ ist ein Wettbewerb der Senatskanzlei Berlin in Zusammenarbeit mit der Smart City Unit von Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative digitale Lösungen zu entwickeln, die der gesamten Stadt zugutekommen und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stärken. Zunächst werden Herausforderungen (Challenges) von Senats- und Bezirksverwaltungen sowie nachgeordneten Behörden beschrieben. Anschließend sind Startups, innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen eingeladen, Lösungen für diese Challenges zu entwickeln. Der Bewerbungsprozess erfolgt in zwei Phasen: Zuerst reichen die Anbieter grobe Ideen ein, aus denen drei vielversprechende Vorschläge ausgewählt werden. In der zweiten Phase müssen diese Vorschläge detailliert ausgearbeitet werden. Für die Ausarbeitung ihrer Ideen erhalten die ausgewählten Anbieter ein Honorar von 1.000 Euro. Insgesamt werden zwei Projekte zur Umsetzung ausgewählt, die jeweils ein Budget von 25.000 Euro zur Realisierung ihrer Lösungskonzepte im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung erhalten. Die Challenge-Geber sind aktiv im Innovationsprozess eingebunden – von der Beschreibung der Challenges bis zur Auswahl der Gewinnerideen. Die Umsetzung des Konzeptes muss noch im Jahr 2025 starten. Ziel der City Challenge ist es, die entwickelte technische Lösung oder das Produkt nach der Pilotphase erfolgreich in der Verwaltung zu implementieren und zu verstetigen.
  • Förderart: Preis / Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Verwaltung, Digitalisierung, Zukunftsfähigkeit, Innovation, Pilotprojekt
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen sowie nachgeordnete Behörden
  • Bewerbungsfrist: 07.05.2025
  • Maximale Förderhöhe: 25.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfangreicher
  • Mehr Informationen: https://forms.office.com/pages
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 23.04.2025
Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis (DNP) wird von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in unterschiedlichen Kategorien ausgelobt, eine davon ist die Kategorie „Produkt“. Damit sollen Produkte, Dienstleistungen, Systeme, Kampagnen oder Initiativen ausgezeichnet werden, die den nachhaltigen Wandel in einem von fünf Transformationsfeldern - Klima, Ressourcen, Natur, Wertschöpfungskette, Gesellschaft – besonders voranbringen. Im Fokus stehen Lösungen, die eine messbare Wirkung erzeugen, die Innovationsstärke aufweisen und mit Vorbildcharakter vorangehen. Die Teilnahme ist, außer für Start-ups, Studierende und Jungdesigner:innen, gebührenpflichtig. Preisgelder werden nicht vergeben, für ausgezeichnete Produktlösungen besteht die Möglichkeit der Lizenzierung mit dem DNP-Siegel in Anspruch zu nehmen. Die Preisverleihung findet am 4. Dezember 2025 in Düsseldorf statt.
  • Förderart: Preis / Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachhaltigkeit, Produkte, Ressourcen, Unternehmen
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Unternehmen jeder Größe, freie Designer:innen, Start-ups
  • Bewerbungsfrist: 15.06.2025
  • Maximale Förderhöhe: Keine finanzielle Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen unterwww.nachhaltigkeitspreis.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 12.03.2025
Die Stiftung Bildung unterstützt mit ihrer Förderung „youstartN“ die Umsetzung von Nachhaltigkeitsprojekten an der Schule (s. anderer Eintrag im Förderkompass). Alle in diesem Rahmen geförderten Projekte, die bis zum 20.07.2025 einen Antrag gestellt haben, gehen automatisch ins Rennen für den Förderpreis-youstartN und haben die Chance, mit weiteren 3.000 € ausgezeichnet zu werden.
  • Förderart: Preise und Wettbewerbe
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Schüler:innen, Azubis, Bildung, nachhaltige Entwicklung, Gründung, SDGs
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Schüler:innen und Azubis mit eigenen Gründungsideen oder eine bereits gegründete Genossenschaft /Firma
  • Bewerbungsfrist: 20.07.2025
  • Maximale Förderhöhe: 3.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Unkompliziert und niedrigschwellig
  • Mehr Informationenwww.stiftungbildung.org/
Die GASAG AG lobt mit dem seit 2019 jährlich vergebenen Umwelt€uro einen Berlin-weiten Wettbewerb zur Unterstützung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekten aus. Die Projekte können in vier verschiedenen Kategorien eingereicht werden: 1. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, 2. Nachhaltige Ressourcennutzung, 3. Naturschutz und Stadtgrün, 4. Umwelt- und Klimabildung. Konkret gibt es mit den Publikumspreisen, die per Abstimmung bis zum 27.05.2025 bestimmt werden, und den Jurypreisen zwei Preisvergabearten, für die insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Es werden 15 Publikumspreise im Gesamtwert von 17.500 Euro vergeben, wobei der erste Platz mit 2.500 Euro ausgezeichnet wird. Ab Platz 16 erhalten alle Organisationen, die mindestens 150 Stimmen erhalten haben eine Förderung von 250 Euro. Die Jurypreise werden an qualitativ herausragende Projekte vergeben und können insgesamt mit bis zu 30.000 Euro unterstützt werden.
  • Förderart: Wettbewerb/Preis
  • Inhaltliche Schlagworte: Umwelt, Nachhaltigkeit, Gemeinnützigkeit Empowerment, Vernetzung, Innovation, Vorbildfunktion
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Träger, Verbände, gGmbHs sowie Stiftungen) mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsprojekten
  • Bewerbungsfrist: 13.05.2025, mit einer Abstimmungsfrist bis zum 27.05.2025
  • Maximale Förderhöhe: 2.500 Euro für Platz 1 beim Publikumspreis, bis zu 30.000 Euro Gesamtwert beim Jurypreis
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Relativ einfach und schnell
  • Mehr Informationen unterwww.gasag-umwelt.de/wettbewerb/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 17.04.2025
Interessante und nachhaltige geplante oder in den letzten zwei Jahren schon umgesetzte Klimaschutzprojekte können sich für den Klimaschutzpartnerpreis Berlin, der von der BEW Berliner Energie und Wärme AG unterstützt wird und seit 2002 jährlich vergeben wird, bewerben. Neben diesen beiden Kategorien können auch Projekte öffentlicher Einrichtungen aus Berlin eingereicht werden. Zentral ist vor allem der Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Hier geht es insbesondere um klimaentlastende Effekte (z.B. CO2-Minderung) und der Schonung von Ressourcen. Das Projekt sollte als Vorbild für andere bzw. mögliche Nachahmer:innen dienen. Die Beurteilung und Prämierung der Projekte erfolgt anhand von Kriterien durch eine Fach-Jury der Partner des Wettbewerbs, darunter bspw. die HWK Berlin, IHK Berlin, VKU u.a. Ausgezeichnete Projekte werden auf den Berliner Energietagen einem größeren Publikum vorgestellt.
  • Förderart: Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Klimaschutz, Ressourcenschonung, Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Unternehmen, Selbstständige, Bürger*innen, öffentliche Einrichtungen
  • Bewerbungsfrist: 25.04.2025
  • Maximale Förderhöhe: 1.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.klimaschutzpartner-berlin.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 03.02.2025
Die nebenan.de Stiftung fördert in ihrem Ideenwettbewerb „Klimaschutz nebenan“ bis zu 20 verschiedene Projektideen mit jeweils 1.000 Euro. Unter Berücksichtigung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Auswahlkriterien wählt die nebenan.de Stiftung während der Einreichungsphase insgesamt 10 Bewerbungen aus. Das Fördergeld ist als Startkapital zur Umsetzung der Idee einzusetzen. Nach der Einreichungsphase werden aus allen weiteren Bewerbungen, die den Teilnahmebedingungen entsprechen, die 10 beliebtesten Ideen durch ein öffentliches Online-Voting ermittelt. Sie erhalten ebenfalls 1.000 Euro Startkapital. Nach dem Online-Voting werden aus den insgesamt 20 geförderten Ideen fünf Gewinnerideen durch eine Fachjury gekürt. Sie erhalten jeweils ein zusätzliches Fördergeld in Höhe von 1.000 Euro, sodass für diese insgesamt eine Förderung von bis zu 2.000 Euro möglich ist Unterstützt werden Ideen, die sich mit der Umsetzung von Klimaschutz in und mit der Nachbarschaft einsetzen. Die Auswahlkriterien berücksichtigen die folgenden Aspekte Klimaschutz, Partizipation, Umsetzbarkeit, Langfristigkeit und Vorbildcharakter. Zero Waste kann hier bspw. durch Reparatur-, Leih- oder Bildungsangebote mitgedacht werden. Die Fördermittel stammen von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sowie der Robert Bosch GmbH.
  • Förderart: Preis/Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachbarschaft, Klimaschutz
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Natürliche Personen
  • Bewerbungsfrist: 27.06.2025
  • Maximale Förderhöhe: Bis zu 2.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Leicht und niedrigschwellig
  • Mehr Informationen: www.klimaschutz-nebenan.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 17.04.2025
Der Mehrweg-Innovationspreis wird zum 15. Mal von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und der Stiftung Initiative Mehrweg (SIM) ausgelobt. Mit diesem Preis werden herausragende Innovationen geehrt, die zur Weiterentwicklung von Mehrwegsystemen beitragen oder die Verbreitung von Glas-Mehrweg fördern. Die Auszeichnung bietet eine Plattform für zukunftsweisende Mehrweg-Innovationen und stärkt das deutsche Mehrwegsystem als umweltfreundliche und moderne Verpackungslösung. Im Fokus stehen Glas-Mehrwegflaschen, die durch bis zu 50 Wiederbefüllungen und hochwertiges Recycling als umweltfreundlich gelten. Neben Glas-Mehrweg können auch andere Mehrweg-Innovationen in einer Sonderkategorie eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus den Bereichen Verpackungsherstellung, Produktdesign, Lebensmittelproduktion, Abfüllung, Logistik sowie Handel, aber auch Gruppen und Einzelpersonen. Bewerbungen können sich auf verschiedene Aspekte der Förderung von Glas-Mehrwegsystemen beziehen, wie Verpackungsgestaltung oder Logistik. Sowohl realisierte Innovationen als auch geplante Konzepte finden Berücksichtigung bei der Bewertung. Ziel des Preises ist es, innovative Ansätze zur Verbesserung der Umweltbilanz (bzgl. CO2-Ersparnis, Wasserersparnis und Abfallvermeidung) zu fördern und das Bewusstsein für nachhaltige Verpackungslösungen zu schärfen.
  • Förderart: Preis / Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Mehrweg, Innovation, Glas
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Unternehmen, Organisationen, Gruppen, Einzelpersonen
  • Bewerbungsfrist: 30.06.2025
  • Maximale Förderhöhe: Keine finanzielle Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Angemessen
  • Mehr Informationen unterwww.duh.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 14.04.2025

Der Wettbewerb "Mittendrin Berlin! Projekte in Berliner Zentren" 2025/26 wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) gemeinsam mit der IHK Berlin und weiteren Partnern aus der privaten Wirtschaft initiiert. Er lädt engagierte Teams ein, innovative Nutzungskonzepte für Berlins Zentren und Geschäftsstraßen zu entwickeln. Ziel ist es, leerstehende Flächen mit neuen Angeboten zu beleben und sogenannte "Dritte Orte" zu schaffen – Räume, die abseits von Wohn- und Arbeitsort als Treffpunkte für Austausch und Gemeinschaft dienen. Im Fokus steht die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Handel, Initiativen, Vereinen sowie sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Eine öffentliche Auftaktveranstaltung findet am 24. Februar 2025 statt, bei der Interessierte Informationen zum Wettbewerb und dessen Ablauf erhalten können. Der Wettbewerb gliedert sich in drei Phasen: Bewerbungs-, Konkretisierungs- und Umsetzungsphase. Bis zum 04.05.2025 können engagierte Teams ihre Wettbewerbsidee in Form einer Kurzbewerbung einreichen. Nach Abschluss der Bewerbungsphase nominiert eine Jury bis zu sechs Gruppen, die in der Konkretisierungsphase ihren Beitrag inhaltlich ausarbeiten und qualifizieren und bis zum 13.11.2025 einreichen. Die nominierten Gruppen erhalten für die Konkretisierungsphase ein Budget in Höhe von jeweils 5.000 Euro. Ab Januar 2026 kommen bis zu drei Gewinnerideen neben einer individuellen externen Fachberatung auch jeweils 20.000 Euro für die praktische Umsetzung und Abschluss bis zum Sommer 2026. Voraussetzung für erfolgreiche Wettbewerbsbeiträge ist die Zusammenarbeit mit Vermietenden, Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. deren vertretungsberechtigen Gesellschaften sowie die frühzeitige Einbindung der Ansprechpersonen in den Berliner Bezirksämtern bzw. Wirtschaftsförderungen. Die Bewerbung von Einzelpersonen ist nicht zugelassen.

  • Förderart: Preis/Wettbewerb mit finanzieller Unterstützung und fachlicher Beratung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Stadtentwicklung, Leerstandsbelebung, Dritte Orte, Gemeinschaftsprojekte, urbane Innovation.
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Teams bestehend aus Akteur:innen der Bereiche Wirtschaft, Handel, Kultur, Soziales und öffentlichen Einrichtungen
  • Bewerbungsfrist: 04.05.2025 (1. Phase)
  • Maximale Förderhöhe: 5.000 Euro für die Ausarbeitung der Konzepte in der 2. Phase / Konkretisierungsphase und bis zu 20.000 Euro pro Gewinnerteam für die 3. Phase / Umsetzungsphase
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Je nach Stand der Projektentwicklung moderat bis umfassend
  • Mehr Informationen: www.berlin.de/mittendrin/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 19.02.2025
Der PSD ZukunftsPreis, der von der PSD Bank Berlin-Brandenburg seit 2015 verliehen wird, bietet eine Plattform für gesellschaftliches, soziales und ökologisches Engagement in Berlin und Brandenburg. In diesem Jahr werden wieder insgesamt 100.000 Euro an gemeinnützige Projekte vergeben. Organisationen und Vereine können sich mit ihrem Engagement in den fünf Handlungsfeldern bewerben: 1. Teilhabe & Fürsorge, 2. Bildung, 3. Umwelt & Klima, 4. Kultur sowie 5. Gesundheit bewerben. Die Publikumspreise belaufen sich insgesamt auf 52.000 Euro. Die Finalisten erhalten Preise zwischen 1.500 und 5.000 Euro basierend auf der Anzahl der Stimmen im Finale. Zusätzlich werden unabhängig von der Publikumswahl Jurypreise in Höhe von insgesamt 45.000 Euro vergeben, verteilt auf fünf Kategorien mit jeweils drei Preisen à 3.000 Euro pro Kategorie. Ein weiterer Mitarbeiterpreis über 3.000 Euro wird von den Mitarbeitenden der PSD Bank Berlin-Brandenburg verliehen.
  • Förderart: Preis / Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Engagement, gemeinnützig, gesellschaftlich, sozial, ökologisch, Umwelt, Klima, Bildung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin und Brandenburg
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Projekte
  • Bewerbungsfrist: 08.07.2025
  • Maximale Förderhöhe: Publikumspreise zwischen 1.500 und 5.000 Euro, Jurypreise mit Preisen à 3.000 Euro und ein Mitarbeiterpreis von 3.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Leicht und niedrigschwellig
  • Mehr Informationen: www.psd-zukunftspreis.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 29.04.2025
Der Förderpreis der Deutschen Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. wird mit Unterstützung der Stiftung des Förderkreises der Genossenschaftsmitglieder durchgeführt. In diesem Jahr folgt er dem Motto "Deine Region. Dein Projekt. Deine Zukunft." Er prämiert junge Menschen, die zwischen 8 und 29 Jahren alt sind und die Zukunft ihrer Region mitgestalten möchten. Die Projekte sollen möglichst auf Langlebigkeit ausgerichtet sein und anderen Menschen die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung geben. Insgesamt werden 10.000 Euro auf die Gewinnerideen verteilt. Die drei prämierten Gewinnerprojekte werden am 17.09.2025 in Frankfurt am Main prämiert.
  • Förderart: Preis / Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Junge Menschen, Region, Nachbarschaft, Zukunftsfähigkeit, Mitwirkung, Aktivierung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren
  • Bewerbungsfrist: 30.06.2025
  • Maximale Förderhöhe: 5.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Niedrigschwellig und leicht
  • Mehr Informationen: www.raiffeisen-foerderpreis.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 30.06.2025

Förderkompass Teil 4 „Geeignete Stiftungen und Soziallotterien“

Die Stiftungslandschaft in Deutschland bietet auch im Themenbereich Abfallvermeidung, Zero Waste und Kreislaufwirtschaft Fördermöglichkeiten. Etwas weiter gefasst, sind für Projekte im Zero Waste-Bereich auch Stiftungen interessant, welche bspw. gemeinwohlorientierte, ökologische, umweltschutzpolitische, soziale, zukunftsorientierte und ähnliche Zwecke verfolgen. Die Fördermöglichkeiten erstrecken sich von Projektförderung, Wettbewerbsausschreibungen bis hin zur institutionellen Förderung. Einige Stiftungen haben für bestimmte Themen Ausschreibungen und extra Fördertöpfe angesetzt - andere nehmen fortlaufend Anträge entgegen. Der Vielfalt sind im Grund keine Grenzen gesetzt. Die folgende Liste ist ein erster Aufschlag an Zero Waste-Fördermöglichkeiten durch Stiftungen, der von uns fortwährend ergänzt und aufgebaut wird. Zusätzlich haben wir auch unterschiedliche Soziallotterien mit aufgeführt, sofern sie Projekte mit Zero Waste-Bezug fördern.

Die anstiftung fördert zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement. Dabei werden Förderanträge in den Bereichen der offenen Werkstätten und darüber hinaus im Bereich Gemeinschaftsgärten unterstützt. Für beide Bereiche Ziel ist es, dabei die Belebung von Nachbarschaften und dem öffentlichen Raum zu stärken, um so das Selbermachen als kollektive Praxis zu initiieren. Im Bereich der offenen Werkstätten werden Gruppen, die sich der Gleichberechtigung und Inklusivität aktiv widmen, bevorzugt gefördert. Förderfähig sind Sachkosten.
  • Förderart: Projektförderung durch nicht rückzahlbare Zuwendung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: DIY, gesellschaftliches Engagement, Nachbarschaft, öffentlicher Raum, Reparatur, Urbane Gärten
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Leicht und formlos
  • Mehr Informationen: www.anstiftung.de/
Die Beatrice Nolte Stiftung für Natur- und Umweltschutz wurde 2002 gegründet und fördert seitdem Projekte im Bereich des Natur- und Umweltschutzes sowie dazugehörige Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen.  Neben der Initiierung eigner Projekte werden auch Projekte gemeinnütziger Organisationen unterstützt. Die Fördermittel sind dabei ausschließlich für die Deckung von Sachkosten bestimmt und werden in zwei Tranchen ausgezahlt. In der Regel ist mit einer Rückmeldung innerhalb von sechs Wochen zu rechnen. Die Projekte müssen hierbei einem eindeutigen gemeinnützigen Zweck dienen. Zudem sollten sie interessante und innovative Ansätze zum Schutz von Natur und Umwelt bieten.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umwelt- und Naturschutz, Aufklärung, Bildung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.beatrice-nolte-stiftung.de
Die Bürgerstiftung Neukölln unterstützt mit ihrem N+Förderfonds seit 2007 lokale Projekte von Vereinen oder Initiativen in Berlin-Neukölln. Ziel ist es, das Potenzial an Zukunftsfähigkeit, für den Lebens-, Wohn- und Arbeitsraum Neukölln transparent und produktiv zu machen. Die Stiftung möchte vor allem bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtlich getragene Ideen unkompliziert unterstützen. Viermal im Jahr zum Ende eines Quartals entscheidet der Fachausschuss Projekte über die Förderung der jeweils vorliegenden Anträge. Die Mittel der Stiftung stammen aus überwiegend aus ihrem ehrenamtlich betriebenen Flohmarkt. Die Stiftung wurde von Neuköllner Bürger:innen ins Leben gerufen, um das friedliche Zusammenleben in einem multiethnischen Neukölln und die Verbesserung der Lebensverhältnisse nachhaltig zu fördern.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Soziales Engagement, Ehrenamt, Nachbarschaft, Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Innovativer Ansatz
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin-Neukölln
  • Antragsberechtigt: Vorranging ehrenamtliche, kleinere lokale Projekte und Initiativen 
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragsstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 1.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.neukoelln-plus.de/
 
Die Bürgerstiftung Steglitz-Zehlendorf unterstützt lokale Projekte im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Zweck der Stiftung ist u.a. die Initiierung neuer oder die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen der Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, des Sports sowie des Landschafts- und Umweltschutzes. Wenn geplante Projekte diesem Stiftungszweck entsprechen, kann bei der Stiftung ein Antrag zur Projektförderung eingereicht werden. Wichtig ist es, dass das Projekt das Leben und den Alltag im Bezirk Steglitz-Zehlendorf nachhaltig stärken kann.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinnützigkeit, Forschung, Kultur, Umweltschutz
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
  • Antragsberechtigt: [Keine weiteren Informationen]
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.buergerstiftung-sz.de
Die Bürgerstiftung Treptow-Köpenick unterstützt gemeinnützige, lokale Projekte. Ein zentraler Aspekt sollte hierbei die Vorbildfunktion sein, die eine hohe Nachhaltigkeit und einen hohen Multiplikatoren-Effekt einbringen. Die Projekte sollen dabei das bürgerliche Engagement stärken und aktiv an der Weiterentwicklung des Bezirkes teilhaben. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die einen eindeutigen Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick haben.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umweltschutz 
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin-Treptow-Köpenick
  • Antragsberechtigt: Freie gemeinnützige Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 1.000€
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.buergerstiftung-tk.de
Mit 30% der Erlösen ihrer ClimaClic-Klimalotterie unterstützt die ClimaClic gGmbH gemeinnützige Projekte, die eine nachhaltige Wirkung auf Umwelt, Natur und Bildung erzielen. Die Lotterie wird von Teilnehmer:innen finanziert wird, die aktiv dazu beitragen möchten, klimarelevante Projekte voranzubringen. Gefördert werden nationale und internationale Projekte gemeinnütziger Organisationen mit Sitz in Deutschland, die in den Bereichen Umwelt und Ressourcen, Bildung und Forschung als auch Natur und Landschaft tätig sind. Die Förderhöhe für die Projekte variiert, da die Teilnehmer:innen der Lotterie selbst entscheiden, welche Projekte sie unterstützen möchten. Im Allgemeinen können die Fördermittel mit Angabe einer maximalen Fördersumme, eines Enddatums des Klimaschutzprojekts oder einer unbefristeten Projektlaufzeit beantragt werden. Projekte müssen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben und dürfen bereits begonnen sein. Anträge können über ein Online-Formular jederzeit eingereicht werden, wobei die Bearbeitung ein bis drei Monate dauert. Nach der Bewilligung wird ein Fördervertrag abgeschlossen, und regelmäßige Berichte sowie Belege über den Projektfortschritt und die Mittelverwendung sind verpflichtend.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachhaltigkeit, Umwelt, Ressourcen, Gemeinnützigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Bewerbung möglich
  • Maximale Förderhöhe: Keine Details verfügbar
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Vergleichsweise unkompliziert
  • Mehr Informationen: www.climaclic-ggmbh.de/
Das Bezirksamt Mitte unterstützt mit der „Conrad-Stiftung Bürger* für Mitte“ seit 2009 lokale, bürgerschaftliche Initiativen in Berlin-Mitte. Ziel ist es, solche Projekte im Bezirk zu fördern, die das Engagement und Gemeinwesen stärken. Zentral sind Projekte für Jung und Alt mit dem Fokus auf Gleichberechtigung, Toleranz sowie Umwelt- und Naturschutz.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinwohl, Umweltschutz, Nachbarschaft, Teilhabe
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin-Mitte
  • Antragsberechtigt: Juristische Personen und Einzelpersonen, ausgenommen sind Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragsstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: Bis zu 10.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.ba-mitte/conrad-stiftung-für-mitte.de
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert mit der "Green Start-up-Förderung" Gründer:innen, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln. Das geförderte Start-up sollte eine Lösung für eine möglichst messbare Umweltentlastung mitbringen, welche ohne diese Innovation so nicht möglich sein würde. Die Kombination aus Innovation und Nachhaltigkeit ist für die Bewertung sehr wichtig. Daneben fließen auch die Kriterien des gesellschaftlichen Mehrwerts, der persönlichen Eignung und wirtschaftlichen Tragfähigkeit in die Bewertung mit ein. Die Fördermittel werden über einen Zeitraum von 24 Monaten in Raten ausgezahlt und sollen insbesondere als Zuschuss zum Lebensunterhalt für die im Start-up tätigen Personen verwendet werden (maximal 2.000 € pro Monat und Person); Sachkosten und Fremdleistungen werden im geringeren Umfang gefördert. Die Bewilligungsquote der Green Start-up-Förderung liegt derzeit bei knapp unter 10 Prozent. Eine Datenbank gibt eine Übersicht über geförderte und bewilligte Projekte.
  • Förderart: Förderprogramm mit zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen – Förderung bis zu 100%
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Innovation, Nachhaltigkeit, Start-up
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Sowohl bereits gegründete Start-ups, die in der Regel nicht älter als 5 Jahre sind, als auch Gründungsvorhaben, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet haben, dann aber mit Beginn der Förderung gründen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: 125.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfassend
  • Mehr Informationen: www.dbu.de/
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert im Rahmen der „Umweltschutzförderung – Projektförderung“ lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, insbesondere in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung, -kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz. Die Förderung richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und umfasst 12 spezifische Förderthemen, darunter Nachhaltigkeitsbewertung, nachhaltige Ernährung und umweltschonende Konsumgüter. Darüber hinaus gibt es eine themenoffene Förderung für Projekte, die keinen der spezifischen Themen zugeordnet werden können, aber dennoch einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen. Gefördert werden innovative, modellhafte und umweltentlastende Vorhaben, die sich deutlich vom aktuellen Stand der Forschung und Technik abheben und für eine breite Anwendung unter marktwirtschaftlichen Bedingungen geeignet sind. Der Grad der erwarteten Umweltentlastung ist ein entscheidendes Kriterium für die Förderentscheidung.
  • Förderart: Projektförderung durch Zuschuss
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Innovation, Umwelttechnik, Umweltentlastung, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Ressourceneffizienz, Ernährung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Bevorzugt Kleine und Mittelständische Unternehmen, darüber hinaus auch: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Genossenschaft, Hochschule, Initiative / Netzwerk, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Privatperson, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Verein / Verband
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: Die Zuschusshöhe variiert je nach Projekt und Antragsteller.
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Zeitaufwändig und komplex, 2-stufiges Verfahren (Projektskizze und Antragstellung)
  • Mehr Informationen: www.dbu.de/
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk vergibt die eingespielten Zweckerträge der Deutschen Fernsehlotterie an soziale Projekte gemeinnütziger Organisationen. Ein Förderschwerpunkt liegt in der Unterstützung von Quartiersentwicklungsprojekten, die durch soziale und zeitgemäße Maßnahmen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und mit vielfältigen sozialen Hintergründen zusammenbringen. Die Projekte sollen bürgerschaftliches Engagement und den Zusammenhalt in der Gemeinschaft fördern, das Leben von benachteiligten Menschen verbessern und nachbarschaftliche Lebensräume aufwerten. Grundsätzlich werden nur Projekte gefördert, die mit den Zielsetzungen der Stiftung übereinstimmen. Es werden verschiedene Projekttypen gefördert, darunter u.a. Konzeptentwicklung und -umsetzung sowie Konzeptverlängerung. Förderfähige Kosten umfassen Personalkosten, Honorarkosten und Sachkosten. Eine Stellungnahme der zuständigen Kommune oder Fachbehörde ist hilfreich für die Bewertung des eingereichten Vorhabens. Der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk entscheidet zweimal im Jahr im Rahmen von Vergabesitzungen über die Bewerbungen um Fördermittel. Der Projektbeginn ist immer nach Sitzung des Stiftungsvorstandes möglich, dies wäre bei der nächsten Herbstsitzung frühestmöglich am 01.12.2025 der Fall. Die Höhe der Förderung hängt von den Gesamtkosten des Projekts ab und kann bis zu 80 % betragen, wobei ein Eigenanteil von 10 bis 20 % notwendig ist. Der einzureichende Projektantrag muss einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Quartier, Nachbarschaft, Demografischer Wandel, Gesellschaftliche Herausforderung, Bürgerschaftliches Engagement, Vielfalt
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen mit juristischer Rechtsform und Freistellungstellungsbescheid von der Körperschaftssteuer
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend bzw. zweimal im Jahr, die nächste Bewerbungsphase ist vom 20.05.2025 bis zum 01.07.2025 möglich
  • Maximale Förderhöhe: Keine Details verfügbar
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfassend
  • Mehr Informationen: www.foerderportal.deutsches-hilfswerk.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 03.03.2025
Seit dem Jahr 2016 fördert die Soziallotterie Deutsche Postcode Lotterie gemeinnützige Organisationen und lokale Projekte in den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt. Sie hat seit Bestehen rund 5.500 Projekte mit mehr als 250 Millionen Euro gefördert. Für die Förderung verwendet die Lotterie 30% ihrer Los-Einnahmen. Im Förderschwerpunkt Umweltschutz wird explizit auf Zero-Waste-Themen wie Upcycling und Recycling hingewiesen. Für die aktuellen Förderjahre 2024/25 sind gegenwärtig drei verschiedene Förderhöhen definiert, deren Beantragung mittels eigener Selbsteinschätzung erfolgen solle. Eine Rückmeldung seitens der Lotterie nach Fristende (31.01.2025) ist nach ungefähr sechs Monaten zu erwarten (31.07.2025). Die Projekte müssen den Förderrichtlinien entsprechen und sollen innovative Ansätze bieten, die einen Mehrwert für die Gesellschaft, Umwelt oder Natur voraussetzen.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz, sozialer Zusammenhalt
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Rechtsfähige, gemeinnützige, mildtätige Organisationen
  • Bewerbungsfrist: Zweistufiges Verfahren mit Interessensbekundung bis 17.01.2025, und Förderantrag 31.01.2025
  • Maximale Förderhöhe: 30.000 Euro, 100.000 Euro, 250.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.postcode-lotterie.de
Die GLS Treuhand fördert ausschließlich gemeinnützige Projekte, die einen bedeutenden Beitrag zur Erhöhung der Selbstwirksamkeit in gesellschaftlicher Verantwortung leisten und mit ihren Grundwerten übereinstimmen. Die GLS Treuhand vermittelt seit 1961 zwischen Menschen, die Geld schenken wollen und gemeinnützigen Initiativen, die eine Finanzierung benötigen. Die thematischen Schwerpunkte der Förderung liegen in den u.a. in den Bereichen Erziehung und Berufsbildung, Demokratie, bürgerschaftliches Engagement, internationale Zusammenarbeit und Völkerverständigung, Kunst und Kultur sowie ökologische Landwirtschaft und Umwelt. Anträge, die eingehen, werden zunächst dahingehend geprüft, ob eine mögliche Förderung innerhalb der GLS Treuhand-eigenen Handlungsfelder oder in den durch sie betreuten Stiftungsfonds und Stiftungen liegt. Die Förderhöhe bewegt sich in der Regel zwischen 1.000 und 5.000 Euro; Zuwendungen über 10.000 Euro werden nur in seltenen Fällen vergeben. Projekte, die bereits begonnen haben oder innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung starten, werden nicht gefördert. Zudem werden keine institutionellen Förderungen über mehrere Jahre, Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln oder Baumaßnahmen unterstützt. Die Entscheidung über einen Förderantrag dauert in der Regel sechs bis zwölf Wochen.
  • Förderart: Projektförderung durch Zuwendung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Demokratie, Gemeinnützigkeit, ökologische Landwirtschaft und Umwelt, Erziehung und Berufsbildung, bürgerschaftliches Engagement, Kunst und Kultur
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen, die in Deutschland registriert sind
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Bewerbung möglich
  • Maximale Förderhöhe: ca. 5.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Angemessen überschaubar
  • Mehr Informationen: www.gls-treuhand.de/
Die Hans Sauer Stiftung fördert und unterstützt Wissenschaft und Forschung mit einem starken Fokus auf technische und soziale Innovationen, die gesellschaftliche Mehrwerte schaffen. Ihre Ausrichtung betont innovative Forschungsmethoden, Partizipation, Transdisziplinarität sowie Gestaltung und Innovation. Die Stiftung schreibt jährlich ein Förderprogramm zu gesellschaftlich relevanten und innovativen Vorhaben mit Bezug zu Wissenschaft und Forschung in einem bestimmten Themenschwerpunkt im Bereich der sozial-ökologischen Transformation aus. Das Augenmerk des Förderprogramms 2025 liegt wie im Jahr 2024 auf der Durchführung von zivilgesellschaftlichen Forschungs- bzw. Citizen-Science-Projekten. Ziel ist es, durch wissenschaftliche Methoden im Rahmen von partizipativen Forschungsprozesse neue Erkenntnisse zu generieren, die drängenden gesellschaftlichen Anliegen Gehör verschaffen und letztlich Entscheidungsträger zu Maßnahmen bewegen. Die Vorhaben verfolgen entweder durchgehend oder in einzelnen Projektphasen einen Citizen-Science-Ansatz. Die Projekte sollen dazu beitragen, Wissenschaft neu zu denken und somit transparenter und zugänglicher zu machen. Diese Projekte sollen von zivilgesellschaftlichen gemeinnützigen Akteuren konzipiert und transdisziplinär zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen umgesetzt werden. Insbesondere noch junge Initiativen sollen in ihrem Forschungsengagement ermutigt und anerkannt werden. Nicht rechtsfähige Vereinigungen (Initiativgruppen und andere) können sich gemeinsam mit einer als gemeinnützig anerkannten Organisation oder einer wissenschaftlichen Körperschaft öffentlichen Rechts (Universität oder Hochschule) für eine Förderung bewerben.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Citizen Science, sozial-ökologische Transformation, partizipative Forschung, gesellschaftlicher Mehrwert, Transdisziplinarität
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Insbesondere gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen, aber auch wissenschaftliche Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Bewerbungsfrist: 23.09.2025
  • Maximale Förderhöhe: 20.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mehrstufig (mit telefonischer Projektvorstellung im ersten Schritt und Antragstellung im zweiten Schritt)
  • Mehr Informationen unterwww.hanssauerstiftung.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 18.02.2025
Die Projektförderung der „Freundinnen und Freunde“ der Heinrich Böll Stiftung unterstützt mit den Beiträgen ihrer Mitglieder Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die eine Strahlkraft für die Gesellschaft haben. Durch die Förderung des “Freundeskreises” können unbürokratisch und schnell Projekte gefördert werden, die nicht aus den öffentlichen Mitteln der Stiftung finanziert werden dürfen. Zu beachten ist dabei, dass universitäre oder Forschungsprojekte, Druckkosten für Publikationen, Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen keinen Förderanspruch haben. Es werden auch keine Ausbildungszuschüsse gefördert. Eingereicht werden müssen eine Projektskizze sowie ein Finanzierungsplan. Gegenwärtig wird eine Quote von ungefähr 5% geförderter Anträge gemessen an allen Einreichungen angegeben.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: [keine Information]
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend möglich, Stichtage, nach denen die Antragskommission darüber entscheidet, sind jährlich jeweils 31.03. und 30.09.
  • Maximale Förderhöhe: 1.500 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Relativ überschaubar
  • Mehr Informationen: www.boell.de/
Die Lotto-Stiftung Berlin fördert im Rahmen ihrer Projektförderung seit 1975 gemeinnützige und zukunftsorientierte Projekte in Berlin. Die geförderten Projekte sollten sozial, karitativ, kulturell, staatsbürgerlich oder dem Umweltschutz dienlich sein. Die Projekte sollten im Interesse Berlins sein und entweder von einer Berliner Einrichtung eingereicht werden und/oder in Berlin durchgeführt werden. Wichtig ist zudem, dass der Antrag mindestens 9 Monate vor Projektbeginn eingereicht wird und dass das Projekt noch nicht begonnen hat. Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen begutachtet. Abschließend werden die Anträge - unter Einbeziehung der gutachtlichen Stellungnahmen - dem Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin zur Entscheidung vorgelegt. Welche Projekte unterstützt werden, darüber entscheidet ein unabhängiger Stiftungsrat. Ihm gehören je drei vom Senat von Berlin bestellte und vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählte Mitglieder an. Er kommt in der Regel viermal im Jahr zusammen und berät über die Förderanträge. Im Jahr 2022 wurden 56,7 Millionen für Projekte zur Verfügung gestellt. Die Stiftung finanziert sich über 20 % Lotterieabgabe pro abgegebenem Glücksspiel-LOTTOTipp.
  • Förderart: Projektförderung in Form von Zuwendungen
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umweltschutz, Klima-/ Artenschutz, Kinder-/ Jugendhilfe soziales Engagement, Gemeinnützigkeit, Zukunftsorientierung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Juristische Personen sowie zusätzlich natürliche Personen wenn es um Förderung im kulturellen Bereich geht
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: Eine bis zu 6-stellige Fördersumme ist möglich
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.lotto-stiftung-berlin.de/
Die 2010 von der Berliner Sparkasse gegründete Stiftung Berliner Sparkasse - von Bürgerinnen und Bürgern für Berlin fördert mit den Zweckerträgen der Sparlotterie „PS Sparen und Gewinnen“ seit mehr als zehn Jahren gemeinnützige Projekte und Initiativen in Berlin. Besonders gefördert werden Projekte zur Bildung und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen, ein weiterer Fokus liegt u.a. auf Umwelt- und Tierschutz sowie Wissenschaft und Forschung. Dafür werden in Berlin ansässige Organisationen gestärkt, die sich für das Gemeinwohl der Stadt einsetzen. Jährlich stehen über 300.000 Euro zur Verfügung, die Fördersummen liegen zwischen 500 und 15.000 Euro. Über die Vergabe von Fördermitteln wird zwei im Jahr in einer Kuratoriumssitzung immer im Februar und September des Jahres entschieden, daher müssen Anträge jeweils bis Ende Juni oder Ende Dezember eingereicht werden. Eine erste Rückmeldung über eine mögliche Förderung erfolgt meist innerhalb der ersten zwei bis drei Wochen. Nicht gefördert werden administrative Kosten, Veranstaltungen wie Feste, Reise- und Bewirtungskosten sowie Projekte von politischen oder religiösen Organisationen. Auch Einzelpersonen oder bereits abgeschlossene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umwelt, Gemeinnützigkeit, Vielfalt, Engagement, Bildung, Kinder und Jugendliche
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Vom Finanzamt anerkannte gemeinnützige oder mildtätige Organisation
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend bzw. Ende Juni bzw. Ende Dezember eines Jahres
  • Maximale Förderhöhe: 15.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Relativ überschaubar
  • Mehr Informationen: www.berliner-sparkasse.mpro-sparkasse.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 17.03.2025
Der Förderfonds Handwerk ist eine Kooperation der Stiftung Bildung und der Wolfgang Dürr Stiftung. Ziel ist es, erste Einblicke in Handwerksberufe zu bieten und handwerkliche Ideen mit dem Förderfonds zu unterstützen. Dabei können sich bundesweite Projekte von Kita- oder Schulfördervereinen bewerben. Die Förderung kann fortlaufend beantragt werden und wird vom Beschlussgremium ausgewertet. Eine Auszahlung der Fördermittel kann nach etwa 4-6 Wochen erwartet werden. Zentrale Förderaspekte sind Inklusion und Nachhaltigkeit. Daher werden Projekte mit nachhaltiger Wirkung und mit ressourcenschonenden Materialien bevorzugt gefördert. Der Fokus sollte daraufgelegt werden, dass das Handwerk erlebbar gemacht wird, die Freude daran entfacht wird und dass die Projekte eigenständig geplant und umgesetzt werden. Der Förderfonds Handwerk hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass Kindern und Jugendlichen ein Zugang zu handwerklichen Projekten geboten werden kann.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Handwerk, Bildung, Nachhaltigkeit, Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Kita- oder Schulförderverein 
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 500 bis 5.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.stiftungbildung.org/
Die Stiftung Bildung unterstützt mit ihrer Förderung „youstartN“ die Umsetzung von Nachhaltigkeitsprojekten an der Schule. Bewerben können sich bereits bestehende Schüler*innen-Firmen, Azubi-Firmen oder -Genossenschaften sowie auch Gruppen, die noch nicht gegründet sind, aber schon eine Gründungsidee haben und einen finanziellen Booster brauchen. Die Gründungsidee muss an eines oder an mehrere der 17 Sustainable Development Goals/Nachhaltigkeitsziele (SDGs) angelehnt sein, die im Rahmen der Agenda 2030 von der UNESCO verabschiedet wurden. Die Fördersumme kann konkret für Fortbildungen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung aber auch für Anschaffung von Materialen bspw. Technik, Büromaterial, Arbeitsplatzausstattung, Lizenzen, Reisekosten aber auch Ausgaben für Veranstaltungen, Workshops und Honorare verwendet verwendet werden. In der aktuellen Förderperiode können voraussichtlich bis zu 150 Anträge gefördert werden.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Schüler:innen, Azubis, Bildung, nachhaltige Entwicklung, Gründung, SDGs
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Schüler:innen und Azubis mit eigenen Gründungsideen oder eine bereits gegründete Genossenschaft /Firma
  • Bewerbungsfrist: 31.10.2025
  • Maximale Förderhöhe: 500 bis 1.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Unkompliziert und niedrigschwellig
  • Mehr Informationen: www.stiftungbildung.org/
Seit dem Jahr 2000 unterstützt die Stiftung Lebendige Stadt Projekte die sich aktiv für Stärkung von Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation und Kultur in Städten einsetzen. In diesem Sinne werden Projekte gefördert, die sich beispielsweise dem Erhalt von Kulturwerten oder dem Umwelt- und Landschaftsschutz gewidmet haben. Ziel ist es, den Lebensraum von Menschen und die räumliche Umwelt zu stärken. Das Wirkungsfeld der Stiftung soll das Zusammenleben und die Lebensqualität in Städten verbessern. Daher werden vorzugsweise Projekte gefördert, die den öffentlichen Raum gestalten und damit die Lebensumstände von Menschen stärken. Als förderungswürdige Projekte gelten solche, die kreativ und langfristig die Urbanität von Städten fördern. Zudem gibt es die Möglichkeit anzumerken, inwiefern das Projekt als mögliches Best-practice Beispiel aufgrund kreativer und kostengünstiger Konzepte beispielgebend für andere Kommunen wirken kann.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Öffentlicher Raum, Stadtgestaltung, Kultur, Wissenschaft, Sport, Umweltschutz
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: [Keine weiteren Informationen]
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.lebendige-stadt.de

Mit dem Förderfonds Abfallberatung Zero Waste fördert die Stiftung Naturschutz Berlin mit Mitteln der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im jährlichen Rahmen Projekte, die die Bedeutung von Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Produkten vermitteln können und damit die Umsetzung der Berliner Zero-Waste-Strategie nach Abfallwirtschaftskonzept unterstützen.

  • Förderart: Förderfonds

  • Inhaltliche Schlagworte: Abfallvermeidung, Zero Waste, Ressourcenschutz, gesellschaftliches Engagement

  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt

  • Förderkulisse: Berlin

  • Antragsberechtigt: natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften

  • Bewerbungsfrist: keine bzw. fortlaufend

  • Maximale Förderhöhe: keine Angabe

  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: leicht und schnell

  • Mehr Informationen: www.stiftung-naturschutz.de


     
Für die Umsetzung von kleineren Kiez-Projekten, für welche Mittel von weniger als 1.000 Euro benötigt werden, stellt die Stiftung Naturschutz Berlin eine separate und übersichtlich zu bearbeitende Antragstellung zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) geförderten Förderfonds Abfallberatung / Zero Waste, der ebenfalls von der Stiftung Naturschutz Berlin verwaltet wird. Ziel des Förderfonds ist es, Projekte zu unterstützen, die dazu beitragen, der Öffentlichkeit die Bedeutung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Produkten zu vermitteln und damit die Zero Waste-Strategie des Landes Berlin umzusetzen. Für die Beantragung der kleineren Kiezprojekte gelten die Förderbedingungen des Förderfonds. Wichtig ist, dass die Projekte einen innovativen Charakter aufweisen. Sie müssen in Berlin umgesetzt werden und dürfen noch nicht begonnen haben.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Zero Waste, Kiezprojekte, Innovation
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften
  • Bewerbungsfrist: Keine bzw. fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 1.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Schnell und übersichtlich
  • Mehr Informationen: www.stiftung-naturschutz.de/

Der Förderfonds Trenntstadt, der von der Stiftung Naturschutz Berlin verwaltet wird, ist eine Initiative der Berliner Stadtreinigung und ihrer Partner*innen. Er stellt finanzielle Mittel aus den Nebenentgelten des Dualen Systems zur Verfügung. Der Fonds fördert Projekte, die einen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung von Verpackungsabfällen leisten. Gesucht werden innovative und originelle Ansätze, die vor allem solche Zielgruppen ansprechen, die bisher nur schwer oder kaum erreicht wurden. 

  • Förderart: Projektförderung

  • Inhaltliche Schlagworte: Verpackung, Abfallvermeidung 

  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt

  • Wirkungsraum: Berlin

  • Antragsberechtigt: Privatpersonen, Bürgerinitiativen, Vereine, Verbände

  • Bewerbungsfrist: keine bzw. fortlaufend

  • Maximale Förderhöhe: keine Angabe, gefördert werden sowohl kleinere Ausgaben als auch größere Beträge 

  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: leicht und schnell

  • Mehr Informationen: www.stiftung-naturschutz.de


     
Die Stiftung Pfefferwerk fördert seit dem Jahr 2000 Projekte in Berlin, wobei die Stiftung einen Schwerpunkt auf benachteiligte Quartiere legt. Der Fokus liegt dabei auf der Chancengleichheit und der generationsübergreifenden Gemeinwesenarbeit. Aber auch Umweltschutz-Projekte werden gefördert. So wurden 2024 unter dem Jahresmotto “Generationen im Dialog” insgesamt 58 Projekte gefördert, darunter auch Repair-Angebote. Die geförderten Einrichtungen und Projekte müssen ihr Wirkungsfeld und den Sitz in Berlin haben. Ziel ist es, Begegnungs- und Austauschräume zu schaffen und bestehende zu unterstützen, um gemeinsame Dialoge zu stärken. Die Fördermöglichkeiten für das Jahr 2024 sind bereits ausgeschöpft, aber es können jetzt Anträge für 2025 eingereicht werden, wobei die Antragstellung im Regelfall vor Projektbeginn erfolgen soll. Von den Antragstellern wird eine Eigenbeteiligung erwartet. Der Eigenanteil kann durch finanzielle Mittel, darunter auch Förderungen von anderer Stelle, und/oder geldwerte Leistungen, beispielsweise ehrenamtliches Engagement, dargestellt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von maximal drei Jahren begrenzt.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinwesen, Sozialer Zusammenhalt, Teilhabe, Bildung, Umweltschutz, Kultur, Völkerverständigung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützig anerkannte Institutionen, freie Träger und öffentliche Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 6.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar und formlos
  • Mehr Informationen: www.stiftung-pfefferwerk.org
Mit dem Förderfonds „Mit Deiner Idee geht mehr!“ stellt die Stiftung Pfefferwerk Zuschüsse für handwerklich-kreative Projekte zur Verfügung, bei dem sich Jugendliche mit Bauen, Umbauen, durch Gärtnern, Malern, Renovieren aktiv betätigen können. Egal ob mit Holz, Lehm, Farben, Metall oder Stoff – die Stiftung Pfefferwerk fördert Ideen Jugendlicher, mit denen sie sich ihr Umfeld gestalten oder umgestalten. Ziel ist es vor allem, dass die Jugendlichen selbst Hand anlegen und damit Möglichkeiten zum Ausprobieren bzw. Erlernen praktischer Fähigkeiten bekommen. Die Förderung ist auf Berlin begrenzt.
  • Förderart: Projektförderung durch Zuschüsse
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Reparatur, Berufsbildung, Kinder und Jugendliche
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützig anerkannte Institutionen, freie Träger und öffentliche Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 6.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar und formlos
  • Mehr Informationenwww.stiftung-pfefferwerk.org/
Mit dem ReparierFonds fördert die Stiftung Pfefferwerk längerfristige, mehrtägige bzw. sich wiederholende Aktivitäten, die das Reparieren von Alltagsgegenständen wie Möbeln, Fahrrädern oder Kleingeräten mit der beruflichen Orientierung von Jugendlichen, vor allem von benachteiligten Jugendlichen, verknüpfen. Diese Aktivitäten können an Schulen, an Jugendfreizeiteinrichtungen oder auch andernorts stattfinden. Förderfähig sind Sachmittel und Personalkosten. Die Förderung ist auf Berlin begrenzt.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Reparatur, Berufsbildung, Kinder und Jugendliche
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützig anerkannte Institutionen, freie Träger und öffentliche Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 6.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar und formlos
  • Mehr Informationen: www.stiftung-pfefferwerk.org/
Die Veolia Stiftung fördert seit 2017 gemeinnützige Träger mit Sitz in Deutschland. Neben der Förderung von zentralen Umweltschutzthemen wie dem Schutz von Wasserressourcen und der Biodiversität werden auch Projekte aus dem Themenfeld Kreislaufwirtschaft gefördert, um eine zukunftsorientierte, klimafreundliche Gesellschaft zu schaffen. Grundvoraussetzung bei der Auswahl der Projekte ist, dass sie einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten müssen. Es werden daher Projekte gesucht, die innovative und zukunftsorientierte Lösungsansätze für die genannten Schwerpunkte bieten. Weitere Kriterien sind die Machbarkeit der Zielsetzung, die Wiederholbarkeit, der Neuigkeitswert und ein zusätzlicher Mehrwert. Es werden bevorzugt bundesweite Projekte gefördert, die nahe der Unternehmensstandorte von Veolia angesiedelt sind, im Raum Berlin hat Veolia vier Standorte. Der Grund der Bevorzugung liegt in dem Patenschaftsmodell, bei dem Veolia-Mitarbeiter:innen die Fortschritte der geförderten Projekte aktiv und vor Ort begleiten können.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.stiftung.veolia.de/
Die Wüstenrot Stiftung verwendet 70% ihrer Mittel für eigene Stiftungsprojekte und unterstützt mit den restlichen 30% die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Die Stiftung vergibt finanzielle Förderungen in mehreren Bereichen wie Wissenschaft, Bildung oder Erhaltung von Kulturwerten. Ein gefördertes Projekt ist bspw. die Umsetzung der Ausstellung „The Great Repair“, die vor dem Hintergrund der gegenwärtigen ökologischen und sozialen Krisen verschiedene Positionen aus Kunst und Architektur aufzeigt, in denen Reparatur als neues Gestaltungsparadigma greifbar wird. Die Anträge für Fördermittel können viermal jährlich eingereicht werden und werden in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet. Es sollte darauf geachtet werden, dass Anträge mit ausreichend viel Vorlaufzeit vor Projektbeginn eingehen. Ein stiftungsinternes Gremium entscheidet, ob eine finanzielle Förderung vergeben wird, grundsätzlich werden mehr Anträge eingereicht, als Fördermittel zur Verfügung stehen.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Wissenschaft, Bildung, Kultur
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts 
  • Bewerbungsfrist: 1. Februar, 15. März, 1. August, 1. November
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.wuestenrot-stiftung.de/

Förderkompass Teil 5 „Andere Unterstützungsformen“

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung umfassen bspw. die klassische Finanzierung über Darlehen oder Kredite, die insbesondere für gewinnorientiert arbeitende Unternehmen relevant sind. Es gibt bestimmte Banken, die sich auf die Förderung von Projekten zur Umsetzung der sozial-ökologischen Transformation spezialisiert haben. Mitunter zahlen sie auch Zuschüsse, die zu 100% rückzahlungsfrei sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei entsprechend beworbenen Crowdfunding-Aktionen Dritter mitzumachen und das geplante Projekt dort zu präsentieren, damit Gelder eingeworben werden können. Ein anderer Weg besteht in der Akquise von Spendengeldern. Aber auch die nicht-finanzielle Unterstützung bspw. in Form eines Mentoring oder Integration in eine Werbekampagne sind denkbar. Wieder eine andere Möglichkeit wäre die Kooperation mit Jobcentern oder die Einrichtung von FÖJ-Einsatzstellen. Wir präsentieren eine kleine Auswahl. 

Die als gemeinnützig anerkannte und spendenfinanzierte Ashoka gGmbH ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich Social Entrepreneurship, und in Deutschland seit dem Jahr 2003, aktiv. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, mittels ihres Programms Ashoka Fellowship Sozialunternehmer:innen zu fördern, die die Welt neu denken und versuchen, dementsprechend zu handeln. Ihre Ideen sollen strukturelle Veränderung in der Gesellschaft unterstützen, die das Leben fair, nachhaltig und menschlich gestalten. Ashoka Fellows sind Social Entrepreneurs, die innovative Ansätze entwickeln und verbreiten, um gesellschaftliche Systeme grundlegend zum Besseren zu verändern. Zum Fellowship-Programm gehört unter anderem das bedarfsorientierte, bis zu drei Jahre dauernde Lebenshaltungsstipendium, diverse Begleitungs- und Vernetzungsangebote und eine erhöhte Sichtbarkeit des Projektes als Ashoka Fellow. Ashoka Fellows werden in der Regel vorgeschlagen und nominiert und durchlaufen dann einen mehrstufigen Auswahlprozess.
  • Förderart: Stipendium und nicht-finanzielle Unterstützung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Changemaker, Social Entrepreneurs, Gesellschaftliche Innovation, Strukturelle Veränderung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Einzelpersonen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Nominierung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Relativ umfangreich
  • Mehr Informationen: www.ashoka.org
Das Förderprogramm "BBBsocial" der BürgerschaftsBank Berlin und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) unterstützt seit Juni 2022 kleine und mittlere soziale Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit sozialer Ausrichtung in Berlin, indem sie Bürgschaften für Kredite ausstellt. Ziel ist es, diesen Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf die Schaffung eines überprüfbaren gesellschaftlichen Mehrwerts durch eine unternehmerische Lösung für ein klar benanntes, gesellschaftliches und/oder soziales Probleme ausgerichtet ist, den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern und ihre Marktposition zu stärken. Dabei können die auf das Gemeinwohl ausgerichteten Aktivitäten auch auf bestimmte Bereiche wie z. B. Umwelt, Bildung, Gleichberechtigung oder Integration benachteiligter Menschen konzentriert sein. Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften für betriebswirtschaftlich tragfähige und volkswirtschaftlich förderungsfähige Vorhaben bis zu 1.250.000 Euro und maximal 80% des Kreditbetrags. Diese werden vom Land Berlin im Rahmen der Rückbürgschaftserklärung rückverbürgt. Durch das Programm soll die Start- und Wachstumsfinanzierung bei verminderter Gefahr der Privatinsolvenz für Unternehmerinnen und Unternehmer verbessert werden.
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Soziale Ökonomie, Nachhaltigkeit, Agenda 2030, Bürgschaft, Kredit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Gründer:innen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe, auch gemeinnützige Rechtsformen wie gGmbH, e. V.
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: (Keine Förderung sondern Bürgschaft für Kreditfinanzierung): 1.250.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfassend und ausführlich
  • Mehr Informationen: www.be.ermoeglicher.de/de/
Die Deutsche Umweltstiftung hat mit ecocrowd eine Plattform ins Leben gerufen, die nachhaltige Projekte durch gemeinschaftliches Engagement fördert. Sie ermöglicht es der Community, monatlich über die Vergabe eines Fördertopfes abzustimmen. Die Höhe des Fördertopfes speist sich aus einer monatlichen Spende (ab einem Euro) von Mitgliedern, die so Teil der ecocrowd-Community werden können und durch eine monatliche Abstimmung Einfluss darauf nehmen können, welches von drei vorgeschlagenen Projekten die gesammelten Spenden erhält. Das Projekt mit den meisten Stimmen erhält die gesamten Mittel des Fördertopfes zur Umsetzung seiner nachhaltigen Ziele. Die Auswahl der drei vorgeschlagenen Projekte trifft ecocrowd. Die eingereichten Projekte sollten einen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) leisten. Die Community wird über die Entwicklungen und Erfolge der geförderten Projekte informiert, sodass die Wirkung der Spenden nachvollziehbar ist. Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen, da der Fokus auf zivilgesellschaftlichem Engagement liegt.
  • Förderart: Einmalige monatliche Unterstützung für das ausgewählte Projekt durch die Community-Spenden
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachhaltigkeit, SDGs, Gemeinschaftsfinanzierung, Umweltprojekte, Bürgerengagement
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Initiativen und Nonprofit-Organisationen wie Vereine, Stiftungen und gGmbHs mit Sitz in Deutschland
  • Bewerbungsfrist: Laufende Einreichung möglich; Projekte werden monatlich zur Abstimmung gestellt
  • Maximale Förderhöhe: Variiert je nach Höhe des monatlichen Fördertopfes; die aktuelle Summe kann auf der ecocrowd-Website eingesehen werden (https://ecocrowd.de/projektwahl/)
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Moderat
  • Mehr Informationen: https://ecocrowd.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 19.02.2025
nawi.berlin ist eine zentrale Anlaufstelle für nachhaltiges Wirtschaften in Berlin und wird durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) gefördert. Die nawi.berlin Einstiegsberatung bietet Berliner Unternehmen eine kostenfreie Möglichkeit, den Einstieg in nachhaltiges Wirtschaften zu finden. In einem etwa einstündigen Gespräch analysieren Expert:innen den aktuellen Stand des beratenen Unternehmens und erarbeiten gemeinsam erste Schritte in Richtung Nachhaltigkeit. Ziel ist es, eine praxisnahe und individuelle Unterstützung auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Unternehmen zu bieten. Dabei werden Themen wie die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die Umsetzung von ESG-Kriterien, die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach CSRD sowie die interne und externe Kommunikation von Nachhaltigkeitszielen behandelt. Zudem gibt es Informationen zu relevanten Fördermöglichkeiten und möglicherweise passenden Kooperationen für die Umsetzung der Vorhaben. Die Beratung richtet sich sowohl an Einsteiger:innen als auch an Fortgeschrittene und findet wahlweise vor Ort in Berlin-Mitte, telefonisch oder per Video-Call statt.
  • Förderart: Kostenfreie Einstiegsberatung zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung.
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachhaltigkeit, ESG, Nachhaltigkeitsstrategie, CSRD, Fördermöglichkeiten
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Unternehmen mit Sitz in Berlin
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend bzw. Terminvereinbarung nach Verfügbarkeit.
  • Maximale Förderhöhe: Keine finanzielle Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Gering; einfache Terminvereinbarung für ein einstündiges Beratungsgespräch
  • Mehr Informationen: www.nawi.berlin/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 19.02.2025
Mit dem Portal Förderprogramme.org bietet die Haus des Stiftens gGmbH gemeinnützigen Organisationen einen Zugang zu einer Mehrzahl von Fördermöglichkeiten bzw. Spendenkampagnen verschiedener Unternehmen und Stiftungen. Prinzipiell können alle dauerhaften Einrichtungen und langfristigen Projekte, die durch eine gemeinnützig anerkannte Organisation umgesetzt werden, finanzielle Unterstützung durch Teilnahme an den Spendenkampagnen erfahren. Einige Spendenkampagnen haben jedoch inhaltliche oder geografische Einschränkungen, z.B. ausschließlich Projekte in Berlin im Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Die Zusage zur Verwendung von Spendengeldern erfolgt durch Kriterien, die von Kampagne zu Kampagne unterschiedlich sein können. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine online-Registrierung des durchzuführenden Projekts. Das Portal ist ein für gemeinnützige Organisationen kostenloses Angebot.
  • Förderart: Spendenkampagnen
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinnützigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Organisationen müssen prinzipiell vom jeweils zuständigen Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sein. Teilnehmen können gemeinnützige Organisationen jeder Größe und jedweder Rechtsform – vom Verein bis zur gGmbH
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: Keine Angabe
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: https://www.foerderprogramme.org/
In dem von der Stiftung Naturschutz Berlin und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) geförderten Portal „Freiwillick grün – Ehrenamtsportal für den Umweltschutz“ haben Vereine, Organisationen und andere Initiativen die Möglichkeit, Gesuche für die Mitarbeit und Einbindung von Ehrenamtlichen zur personellen Unterstützung von eigenen Projekten einzustellen. Umgekehrt kann das Portal von den Ehrenamtlichen dazu verwendet werden, ein Projekt, einen Aktionstag oder eine andere Möglichkeit für ein eigenes Engagement zu finden. Das Portal bietet auch Angebote für Gruppen bereit, die sich bspw. im Rahmen eines Team-Events kollektiv aber einmalig an einer Aktion beteiligen wollen. Es geht ausschließlich um Engagement-Angebote im Bereich Umweltschutz. Das Portal bietet Filtermöglichkeiten nach Einsatzgebieten, nach Bezirken, Dauer der Aktivität und weiteres.
  • Förderart: Vermittlung von Ehrenamtlichen
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Engagement und Ehrenamt, Umweltschutz, Vermittlung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Alle
  • Bewerbungsfrist: Keine bzw. fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: Keine finanzielle Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr schnell
  • Mehr Informationen: www.freiwillickgruen.de/
Der GründungsBONUS Plus ist ein Förderprogramm der IBB Business Team GmbH, das innovative und nachhaltige Existenzgründungen sowie Start-ups in Berlin unterstützt. Die Förderung soll insbesondere zukunftsweisende Konzepte unterstützen, wobei ein hoher technologischer Innovationsgrad nicht zwingend erforderlich ist. Das Programm zielt darauf ab, kreative Ideen in Berlin zu fördern und somit zur wirtschaftlichen Vielfalt beizutragen. Konkret bietet es in Form einer Initialfinanzierung einen Kostenzuschuss für die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung von innovativen Produkten und Dienstleistungen. Gefördert werden Geschäftsmodelle aus den Bereichen Technologie, Digitalisierung, Kreativität oder soziale Innovationen, die nicht älter als 18 Monate sind. Der Zuschuss kann bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen, maximal jedoch 50.000 Euro. Förderfähige Kosten umfassen bspw. Mieten, Gehälter, Materialkosten, IT- und Patentkosten etc. Das Programm richtet sich an rechtlich selbständige Gründerinnen und Gründer sowie Kleinstunternehmen als auch wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen mit Sitz in Berlin. Gefördert werden ausschließlich Unternehmen, an denen die Gründerinnen und Gründer Mehrheiten der Gesellschafteranteile halten und in denen sie selbst wesentliche Leitungsfunktionen ausüben. Zum Zeitpunkt des Antrags darf das Unternehmen nicht älter als achtzehn Monate sein. Ausgeschlossen sind Gründungen im Baugewerbe sowie Gastronomie und Hotellerie, es sei denn, sie bringen innovative Ansätze zur ökologischen Betriebsführung oder Energieeffizienz mit. Auch der Einzelhandel ist ausgeschlossen, es sei denn, er verkauft nachhaltige Produkte oder bietet nachhaltigen Versand an.
  • Förderart: Projektförderung (Anteilsfinanzierung als bedingt rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Start-ups, Unternehmensgründung, Zukunftsträchtige Geschäftsmodelle, Nachhaltige Produkte, Nachhaltige Dienstleistungen
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Innovative Start-ups, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate sind
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: 50.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfassend
  • Mehr Informationen: www.ibb-business-team.de/
  • Im ZWA-Förderkompass veröffentlicht: 03.03.2025
Die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) bietet einen Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an, um die Einstellung von Arbeitslosen, Bürgergeld-Empfangenden, geringfügig Beschäftigten und Selbstständigen zu fördern. Ziel des Programms ist es, die finanzielle Stärkung von KMU zu unterstützen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu erweitern. Förderberechtigt sind Unternehmen, die in dem bezuschussten Arbeitsverhältnis unter anderem eine Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden, die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und eine Betriebsstätte in Berlin gewährleisten. Befristete Arbeitsverträge min mindestens 12 Monaten werden ebenfalls gefördert, und es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Vergütung und Dauer des Arbeitsvertrags ab, wobei als Höchstfördersumme bei unbefristeten Verträgen und einem Arbeitslohn, der 30% über dem Mindestlohn liegt, bis zu 17.000 Euro gewährt werden können. Gefördert werden unter anderem erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige – darüber hinaus auch Menschen, die seit sechs Monaten arbeitslos sind, Menschen, die durch §16e und 16i oder 16d arbeitnehmend sind, Teilnehmende an beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie geringfügig Beschäftigte, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln möchten. Der mögliche Förderzeitraum beträgt 12 bis 24 Monate.
  • Förderart: Zuschuss
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: KMU, Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigtenverhältnis, Teilhabe
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird thematisch nicht adressiert, der Fördergegenstand ist für Zero Waste-Akteure dennoch von Belang
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittelständische Unternehmen aus Berlin
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 17.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.zgs-consult.de/
Im Rahmen eines organisierten und begleiteten 60 Tage-Crowdfundings bietet Berlin Recycling mit der Recycling Crowd eine eigene Bezuschussung für Nachwuchs- oder Zukunftsprojekte an, welche Kinder- und Jugendarbeit oder Vorhaben für mehr Umweltschutz fördern wollen. Dabei beteiligt sich Berlin Recycling in Abhängigkeit von der Zahl der eingehenden Förderunterstützungen und sobald ein:e Unterstützer:in das Projekt mit mindestens 10 Euro unterstützt, steigt die Fundingsumme durch den Fördertopfzuschuss in Höhe von 10 Euro. Der Zuschuss des Fördertopfes ist immer gleich, egal wie hoch die Unterstützungssumme ist. Für Recycling Crowd stehen jährlich insgesamt 12.000 Euro zur Verfügung, der Topf wird zum Monatsanfang neu befüllt. Projekte sollten eine Zielsumme von mindestens 1.000 Euro haben.
In dem Sonderfördertopf Asse, der insgesamt 3.000 Euro umfasst, gibt es für einen Aktionszeitraum für jede eingehende Unterstützung von mindestens 10 Euro einen Zuschuss von 20 Euro aus dem Aktionsfördertopf. Der Topf wurde im Rahmen der Spiele der BR Volleys in der Finalserie ins Leben gerufen. Am 10. Juni starten alle eingereichten Projekte zeitgleich auf der Crowfunding-Plattform und haben bis zum 01.07.2024 Gelegenheit, Unterstützung einzusammeln.
  • Förderart: Crowdfindung-Bezuschussung Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umwelt, Bildung, Kinder und Jugendliche
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Schulen, Vereine, Organisationen, Stiftungen oder sonstige Initiativen
  • Bewerbungsfrist: Für Recycling Crowd laufende Einreichung möglich, für den Sonderfördertopf Asse bis 26.05.2024
  • Maximale Förderhöhe: Für Recycling Crowd 10 Euro je eingegangener Unterstützung, für den Sonderfördertopf Asse 20 Euro je eingegangener Unterstützung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.berlin-recycling-crowd.de/ und https://berlin-recycling-crowd.de/asse24
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat im Jahr 2024 erstmals einen Zuschuss für die Reparatur von haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräten angeboten. Im letzten Jahr sind ca. 2.800 Anträge eingegangen. Seit dem 18.01.2025 kann dieser Bonus, der jeweils einmalig von Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann, wieder beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200 Euro je Reparatur bzw. Ersatzteil. Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 75 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen. Für Reparaturen in Repair-Cafés wird der Kauf von Ersatzteilen ab 25 Euro und in einem Umfang von 100% (ebenfalls bis max. 200 Euro) vollständig gefördert. Mit dem Reparaturbonus werden sämtliche Reparaturkosten wie Ersatzteile und Arbeitsleistungen, gefördert, solange diese auf der Rechnung ausgewiesen sind. Der Antrag kann über ein elektronisches System gestellt werden, jedoch nur für Reparaturen, die nach dem 17.01.2025 durchgeführt wurden. Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt. Der Bonus wird so lange gewährt, wie Fördermittel vorhanden sind, ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht.
  • Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Reparatur, Reparaturkosten, Reparaturbetrieb, Reparatur-Initiative
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Berlin
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 200 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Schnell und unkompliziert
  • Mehr Informationen: www.ibb-business-team.de/ und https://ibb-bt-reparaturbonus.antragsverwaltung.de 
Das Förderprogramm TransferBONUS der Investitionsbank Berlin fördert mit Mitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und ihre Fähigkeit, den digitalen Wandel zu meistern. Ziel ist es, den Unternehmen den Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erleichtern und dadurch die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bis zur Marktfähigkeit sowie die Verbesserung bestehender Prozesse wie zum Beispiel Formen der Arbeitsorganisation und Geschäftsmodelle zu unterstützen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Ideen entwickeln, aber keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen besitzen. Hochschulen sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können diese Lücke im Rahmen einer Kooperation schließen. Die Zusammenarbeit erfolgt mit öffentlich finanzierten oder gemeinnützigen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus Berlin oder Brandenburg. Auch Unternehmen der Sozialen Ökonomie werden gefördert. In jedem Fall muss das antragsstellende Unternehmen eine Tätigkeit ausüben, die in der Positivliste der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aufgeführt ist. Dazu gehört u.a. auch, dass Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden.
Die Förderung deckt die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die Optimierung technologischer Prozesse, die Etablierung neuer Geschäftsmodelle und die Bewältigung digitaler Herausforderungen ab. Gefördert werden auch Projekte des Transfers von Know-how im Bereich Design oder oder Gamification und Extended Reality. Es gibt Fördervarianten für Einstiegs- und Standardprojekte sowie Digitalisierungsvorhaben. Die Laufzeit liegt bei max. 6 Monaten, im Bereich Digitalisierung liegt sie bei max. 12 Monaten.
  • Förderart: Förderprogramm (Projektförderung durch Zuschüsse)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Innovationsförderung, Technologietransfer, Wissenstransfer, Designtransfer, Gamificationtransfer, Soziale Ökonomie
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit Technologieorientierung oder mit ausgeprägtem Technologiebezug des Projektes, Unternehmen der Sozialen Ökonomie
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: Einstiegsvariante: 7.500 Euro (100% Bezuschussung), Standardvariante: max. 15.000 Euro, Digitalisierungsvorhaben: max. 45.000 Euro (jeweils Anteilsfinanzierung mit bis zu 70% Zuschuss)
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Etwas umfangreicher
  • Mehr Informationen: www.ibb-business-team.de/

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