+++ Letzter neuer Eintrag am 07.10.2024 +++

Förderkompass

Finanzielle Ressourcen für die Zero Waste-Transformation

Das Herzstück von Berlins Zero Waste-Bewegung sind ihre Akteur:innen: Zero Waste lebt von der Vielfalt der Macher:innen. Von Lebensmittelrettung, über Upcycling-Kunst und Second-Hand-Champions sind bis zu Reparatur-Clubs und Anbietenden von Workshops, Coaching und Beratungen einfach ganz viele und vor allem auch vielfältige Akteure dabei.

Trotz verschiedener Themen, Größen und Rechtsformen etc. verbindet alle ein gemeinsames Ziel: Abfall zu vermeiden. Um diese Vision in die Tat umzusetzen, brauchen Zero Waste-Akteure finanzielle Unterstützung.

Vielfältige Fördermöglichkeiten

So unterschiedlich die Akteure – so unterschiedlich sind auch die Fördermöglichkeiten. Sie umfassen die klassischen laufenden Fördertöpfe und -programme mit oder ohne Ausschreibungen, aber auch einmalige Preise und Wettbewerbe, Fördermöglichkeiten durch Stiftungen sowie andere Formen des Fundraisings wie bspw. durch Banken, Crowdfunding etc.

Und auch wenn nicht jede Fördermöglichkeit explizit das Konzept Zero Waste in den Vordergrund stellt, unterstützen viele trotzdem ein breites Spektrum an Aktivitäten wie z.B. Bildung, Kunst, Nachbarschaftsförderung oder ehrenamtliches Engagement. Themen, die auch bei Zero Waste-Projekten und für Zero-Waste-Akteur:innen relevant sind. Und auch nicht jede thematisch passende Ausschreibung ist für jede:n relevant. Mal ist es eine Förderung ausschließlich für gemeinnützige Einrichtungen, mal können sich nur Privatpersonen und Gruppen ohne Rechtsform bewerben; wiederum ein anderes Mal ist die Fördermöglichkeit nur für Start-ups gedacht.

Unsere Förderkompass ist Dein Navi durch den Förderschungel

Bei dieser Vielfalt kann man schon einmal den Überblick verlieren. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel: Wir haben für Euch einen Förderkompass entwickelt, der einen aktuellen Überblick zu laufenden Fördermöglichkeiten für Zero Waste-Projekte gibt. 

Dafür sichten wir am laufenden Band die verschiedenen Programme und sind im Austausch mit Fördermittelgebern wie auch -nehmern. Sobald wir von neuen Fördertöpfen oder Ausschreibungen erfahren, pflegen wir diese in unsere Übersicht ein. Abgelaufene Ausschreibungen werden nach Fristende automatisch aus unserer Übersicht entfernt, sodass die Übersicht stetig aktuell bleibt. Über neue Ergänzungen informieren wir Euch bei besonderen Ausschreibungen auch über unsere Social Media-Kanäle. 

Den Förderkompass findet Ihr direkt unten auf dieser Website. Er unterteilt sich zurzeit in fünf verschiedene Segmente: 

  • Förderkompass Teil 1 „Fördertöpfe und Förderprogramme
  • Förderkompass Teil 2 „Spezielle Förderaufrufe und Ausschreibungen
  • Förderkompass Teil 3 „Preise und Wettbewerbe
  • Förderkompass Teil 4 „Geeignete Stiftungen und Soziallotterien
  • Förderkompass Teil 5 „Andere Unterstützungsformen

Förderkompass Teil 1 „Fördertöpfe und Förderprogramme“

Fördertöpfe und Förderprogramme unterstützen auf einer mehr oder weniger laufenden Basis die Durchführung von bestimmten Projekten, die Finanzierung von bestimmten Ausgaben oder die allgemeine Unterstützung von bestimmten Akteuren. Die jeweiligen Förderkriterien sind in der Regel in den Förderbedingungen hinterlegt. Die Programme und Töpfe können mit oder ohne Ausschreibungsfristen arbeiten, sie können ein- oder mehrjährige Projekte finanzieren und auch die Fördervolumina können ganz unterschiedlich aussehen. Im Folgenden ist eine Auflistung von uns bekannten Förderprogrammen und Töpfen, die über einen längeren Zeitraum bestehen und in (un)regelmäßigen Abständen zur Konzeption und Einreichung von Anträgen einladen. 

Den Quartiersmanagement-Regionen in Berlin werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ Mittel zur Verfügung gestellt, die sie in Form von Aktionsfonds, Projektfonds oder auch Baufonds wiederum zur Umsetzung von nachbarschaftsbezogenen Projekten durch Kiez-Akteure ausschreiben. Ziel des Aktionsfonds ist es, ehrenamtliche Projekte des freiwilligen Engagements und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens zu unterstützen. Insgesamt stehen für jeden QM-Aktionsfonds jedes Jahr 10.000 Euro für kleinere nachbarschaftliche Projekte zur Verfügung. Die beantragten Mittel können für die Finanzierung von Sachmitteln (Sachkosten und Mittel für die Beauftragung von Leistungen, die nicht ehrenamtlich erbracht werden können) für schnell sichtbare Aktionen im Quartier verwendet werden. Für die projektbezogene Mitnutzung eigener Gegenstände und eigener Aufwendungen wie z.B. sowie die administrative Steuerung der Aktion erhalten Antragsteller eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten. Denkbar sind Aktionen wie beispielsweise Nähwerkstätten, Bastelaktionen, Feste, Märkte und anderes. Die Aktionen müssen insbesondere auf die Förderung der Nachbarschaft sowie die Bewohneraktivierung und -beteiligung ausgerichtet sein. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt durch die Aktionsfondsjury. Eine nachträgliche Finanzierung von Aktionen, die bereits stattgefunden haben, ist nicht möglich.
  • Förderart: Projektförderung durch Zuschüsse
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachbarschaft, Gemeinsamkeit, Ehrenamt, Kiez
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Quartiersmanagement-Regionen in Berliner Bezirken
  • Antragsberechtigt: Bewohnerschaft und Akteure im Quartier
  • Bewerbungsfrist: s. folgende Tabelle
  • Maximale Förderhöhe: 1.500 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr schnell und unkompliziert
  • Mehr Informationen: s. folgende Tabelle
QM Link und Ansprechpartner:innen Bewerbung bis
Heerstraße Nord (Spandau)

www.staaken.info/
Viola Scholz-Thies (quartiersverfahren@heerstrasse.net)

"kurz nach Ende der Sommerferien"
Flughafenstraße (Neukölln)

www.qm-flughafenstrasse.de/ 
n.n. (info@qm-flughafenstrasse.de)

23.09.24, 28.10.24, 25.11.24

 

Das "Aktionsgruppenprogramm" (AGP) von Engagement Global, finanziert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), bietet unbürokratische finanzielle Unterstützung und Beratung für kleinere entwicklungspolitische Bildungsprojekte in Deutschland. Gefördert werden Projekte, die globale Zusammenhänge erklären, wie etwa Handy-Recycling oder Fairer Handel. Zielgruppen sind Menschen, die sich bisher wenig mit entwicklungspolitischen Themen beschäftigt haben sowie Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte, Fachkräfte aus der Wirtschaft, Verbraucher:innen, politische Entscheidungsträger:innen und Personen mit Migrationsgeschichte. Förderfähige Maßnahmen umfassen Seminare, Podiumsdiskussionen, Online-Veranstaltungen, Ausstellungen, Schulaktionen, Publikationen und Social-Media-Aktivitäten. Die Förderung ist themenoffen, jedoch wird die Berücksichtigung aktueller BMZ-Schwerpunkte begrüßt. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, müssen jedoch spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vollständig bei Engagement Global eingegangen sein. Erstantragstellende müssen vorab eine Trägerprüfung durchlaufen.
  • Förderart: Förderprogramm mit Zuschüssen bei Eigenanteilen von 10 bis 25%
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Entwicklungspolitik, Bildung, globale Zusammenhänge, nachhaltige Entwicklung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Engagierte, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt, zum Beispiel durch Seminare oder Workshops vertiefen und vermitteln möchten
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 2.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Leicht und unkompliziert
  • Mehr Informationenwww.engagement-global.de/
Die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) unterstützt bei der BpB anerkannte Bildungsträger bei der Durchführung von Veranstaltungen wie Tagungen, Seminaren und anderen Formaten der politischen Bildung. Gefördert werden Projekte, die politische, soziale, kulturelle, ökologische und wirtschaftliche Themen behandeln und die Bürger dazu motivieren, sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen. Veranstaltungen müssen im Inland stattfinden, öffentlich zugänglich sein und den Prinzipien der politischen Bildung entsprechen, wie z.B. der Teilnehmendenorientierung und der Darstellung kontroverser Positionen. Die Förderung kann bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken, wobei der Bildungsträger mindestens 15% durch Eigenmittel, Teilnahmebeiträge oder andere Mittel aufbringen muss. In Ausnahmefällen kann eine Vollfinanzierung gewährt werden. Förderfähig sind Veranstaltungen in Präsenz, online oder in hybrider Form, die mindestens 90 Minuten dauern und an denen mindestens zehn Personen teilnehmen. Honorare und Verwaltungskosten können teilweise abgedeckt werden, und es gibt spezifische Regelungen für die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen. Anträge an die BpB auf Anerkennung als Bildungsträger können von Einrichtungen gestellt werden, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche politische Bildungsarbeit leisten. Die BpB entscheidet nach eigenem Ermessen über die Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen beträgt vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn. Für Modellförderungen im Jahr 2024 stehen grundsätzlich keine Mittel mehr zur Verfügung
  • Förderart: Zuwendung mit 15% Eigenmitteln (mit Vollfinanzierung in Ausnahmefällen)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Veranstaltungen, Erwachsenenbildung, Politische Bildungsarbeit, Ökologische Themen, Befähigung, Demokratische Teilhabe
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Bei der BpB anerkannte Träger der politischen Bildung
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Details]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel bis aufwändig (wenn zusätzlich die Anerkennung als Bildungsträger beantragt werden muss)
  • Mehr Informationen: www.bpb.de/die-bpb/
Die bewusste Entscheidung für Produkte aus fairem Handel, Upcycling oder Konsumverzicht, lokale Aktionen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) – ohne das aktive Engagement der Bürger:innen ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung nicht denkbar. Mit dem "Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung" (FEB) fördert Engagement Global, welches im Auftrag der Bundesregierung arbeitet und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird, entwicklungspolitische Bildungsprojekte in Deutschland, die an den Anforderungen des BMZ-Konzeptes zur Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit ausgerichtet sind. Konkret gefördert werden Aktivitäten wie Seminare, Tagungen, Unterrichtseinheiten, Projekttage, Ausstellungen und innovative Formate, die entwicklungspolitische Themen anschaulich und verständlich darstellen. Projekte sollen dabei die Verflechtungen der Lebenswelten im Globalen Süden und Norden lebensnah verdeutlichen und Menschen in Deutschland zu global relevantem Handeln befähigen. Wichtig ist demzufolge, dass die Projekte inhaltlich zur entwicklungspolitischen Bildungsarbeit beitragen und Menschen dadurch lernen, wie sie hier vor Ort entwicklungspolitisch und global relevant handeln können, um zur Lösung der anstehenden politischen, ökologische, sozialen oder kulturellen Entwicklungen beitragen können. Projekte, die erstmals eine Förderung erhalten, mit bis zu 10.000 Euro für eine Laufzeit von maximal zwölf Monaten. Organisationen, die bereits gefördert wurden, können Anträge für Projekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten stellen. In den letzten fünf Jahren wurden rund 75% der eingereichten Projekte gefördert.
  • Förderart: Förderprogramm mit Zuwendungen (mit 25% finanzielle Eigenleistung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit, Agenda 21, SDGs, Globalisierung, Bildung, Bürgerbeteiligung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 10.000 Euro für Projekte, die sich erstmals bewerben
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.engagement-global.de/
Der „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ (KPF), der von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) und Engagement Global aufgesetzt ist – und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird  fördert das entwicklungspolitische Engagement deutscher Kommunen, indem er ihnen den Einstieg in neue Maßnahmen und Partnerschaften ermöglicht. Ziel ist es, die entwicklungspolitische Diskussion zu beleben, die Vernetzung relevanter Akteure zu fördern und den Dialog mit dem Globalen Süden zu stärken. Förderfähige Projekte umfassen die Informations- und Bildungsarbeit, die Weiterentwicklung kommunaler Entwicklungsstrategien sowie die Förderung von Kooperationen zwischen Kommunen in Deutschland und dem Globalen Süden. Es werden auch Süd-Nord/Nord-Süd-Begegnungen unterstützt, wie etwa Reisen zur Anbahnung von Partnerschaften und Governance-Dialoge. Die Förderung reicht von 1.000 bis 20.000 Euro für Inlandsprojekte und bis zu 50.000 Euro für internationale Partnerschaften. Zusätzlich kann eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 7 Prozent beantragt werden. Investive Maßnahmen sind nur in Verbindung mit Capacity Development förderfähig, reine Infrastrukturprojekte sind ausgeschlossen. Vor der Antragstellung ist eine Trägerprüfung erforderlich, die bis zu 10 Wochen dauern kann. Die Projektförderung erfolgt unterjährig, sodass die beantragten Projekte bis Ende des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein müssen.
  • Förderart: Projektförderung erfolgt als Zuwendung und in im Wege einer Anteilfinanzierung (mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Kommunen, Entwicklungspolitik, Globaler Süden, Kooperation, SDGs
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Kommunen bzw. Bezirke in Berlin
  • Bewerbungsfrist: Für Projekte im Jahr 2024 können noch bis zum 15.10.24 Anträge eingereicht werden.
  • Maximale Förderhöhe: 20.000 Euro für Inlandsprojekte und 50.000 Euro für internationale Partnerschaften
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Eher aufwändig
  • Mehr Informationen: www.skew.engagement-global.de/

In Zusammenarbeit mit Visit Berlin fördert die Investitionsbank Berlin mit Mitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) Veranstaltungen in Berlin, wenn sie zukunftstauglich, also nachweislich nachhaltig durchgeführt werden. Ausschlaggebend dafür ist, dass mindestens 300 Punkte (von 930 möglichen Gesamtpunkten) in vier Kategorien auf der Sustainable Event Scorecard erreicht werden. Diese ist anhand von 13 verschiedenen Handlungsfeldern strukturiert und formuliert 47 mögliche Maßnahmen. Punkte, welche konkret die Abfallvermeidung betreffen, umfassen z.B. die bedarfsgerechte Kalkulation des Caterings, Angebot von Leitungswasser in Glaskaraffen, Nutzung von Mehrweggeschirr, Verzicht auf Stretch-Folie als Umverpackung, die Wiederverwendung von Möbeln, die Reduktion von Printartikeln oder die Verwendung von Produkten aus recycelten Materialien. Es werden ausschließlich Veranstaltungen gefördert, die sich als geschlossene Veranstaltung an Fachpublikum richten - und wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen. Die Veranstaltung muss eine Dauer von mindestens vier Stunden haben und muss mindestens 50 Teilnehmende in Präsenz nachweisen können. 

  • Förderart: Förderprogramm

  • Inhaltliche Schlagworte: Nachhaltigkeit, Veranstaltungen, Mehrweg, Verpackungen, Catering

  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt

  • Förderkulisse: Berlin

  • Antragsberechtigt: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (selbstständig und freiberuflich Tätige)

  • Bewerbungsfrist: 31.12.2025

  • Maximale Förderhöhe: 99.950 Euro, bei der Basisförderung werden 25 Euro pro Präsenz-Teilnehmendem und pro Tag gezahlt. Für hybride oder dezentrale Veranstaltungen wird ein Extra-Bonus von 10 Euro gezahlt.

  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel

  • Mehr Informationen: www.ibb.de und www.convention.visitberlin.de


     
Das Förderprogramm „Kultur und Bibliotheken im Stadtteil“ (KUBIST) unterstützt Projekte zur integrierten Entwicklung sozial benachteiligter Quartiere in Berlin. Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verwaltet und kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). KUBIST unterstützt insbesondere investive und sozial-kulturelle Vorhaben im Bereich der bezirklichen Bibliotheks- und Kulturarbeit in den Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere. Räumlich sind Projekte förderfähig, die innerhalb eines der 13 Handlungsräume liegen. Ziel ist die integrierte Entwicklung dieser benachteiligten Quartiere durch die Stärkung der kulturellen Basisinfrastruktur von Bibliotheken, Musikschulen, Jugendkunstschulen oder Einrichtungen der bezirklichen Fachbereiche für Kultur und Regionalgeschichte. Besondere Aufmerksamkeit wird auf Projekte zur Barrierefreiheit gelegt, wie z.B. die Einrichtung von Lesearbeitsplätzen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und Orientierungssysteme. In bisher bewilligten Projekten wurden u.a. die Durchführung von Repair Cafés und Upcycling-Workshops in Bibliotheken finanziert. Der KUBIST-Beitrag zur Finanzierung beträgt bis zu 40% der Projektkosten. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Bibliotheks- und Kulturarbeit, sozial benachteiligte Quartiere, Integration
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin (13 Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative)
  • Antragsberechtigt: Bezirksämter von Berlin sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin sowie andere juristische Personen, wenn das Vorhaben maßgeblich in Zusammenarbeit mit einer vorgenannten Stelle verwirklicht werden soll
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend bis 30.04.2026
  • Maximale Förderhöhe: 2 Millionen Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfangreicher
  • Mehr Informationen: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/
Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung drängender sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nun das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ins Leben gerufen, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups zu stärken und deren Wachstum sowie Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Ziele des Programms umfassen die Professionalisierung und Kompetenzsteigerung gemeinwohlorientierter Unternehmen sowie deren Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteuren. Somit unterstützt die bereitgestellte Förderung primär Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote, die von den Zuwendungsempfängern wie bspw. Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren etc. zunächst konzipiert und dann den gemeinwohlorientierten Unternehmen in Form der geförderten Leistung bereitgestellt werden.
Das Programm besteht aus zwei Modulen: Im Individual-Modul (Modul I) werden kleine und mittlere gemeinwohlorientierte Unternehmen wie auch Start-ups (KMU) durch vertiefte Unterstützungsleistungen und individuelle Vernetzungsleistungen gefördert. Das umfasst z.B. Seminar- und Workshopreihen, Inkubator-Programme oder auch Coaching und Mentoring. Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden umfassende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen angeboten, die vielen Unternehmen gleichzeitig zugutekommen, darunter fallen z.B. Kurzberatungen oder Networking-Events. Besondere Berücksichtigung finden Maßnahmen, die signifikante Beiträge zum Klimaschutz leisten, welche durch den „Klimabonus“ attraktivere Förderkonditionen erhalten können. Die geförderten Unternehmen erhalten durch den Klimabonus einen höheren Zuschuss. Das Förderprogramm knüpft an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an. Es adressiert den Mangel an Anlaufstellen, die gemeinwohlorientierte Unternehmen in Gründungs-, Digitalisierungs- und Betriebsfragen unterstützen und deren Vernetzung fördern. Das Programm soll die Umsetzung guter Ideen durch Bereitstellung von unternehmerischem Wissen und Strategien erleichtern. Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm rund 110 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Förderart: Förderprogramm mit Projektförderung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung mit 85% Zuschuss
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinwohlorientierte Unternehmen, Soziale und ökologische Herausforderungen, Klimaschutz, Beratung, Qualifizierung, Information, Vernetzung, Akzelerator
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Vereinigungen. Es ist wichtig, zwischen diesen Zuwendungsempfänger:innen und den Zielgruppen zu entscheiden. Die gemeinwohlorientierten Unternehmen zählen zur Zielgruppe.
  • Bewerbungsfrist: Ab dem 7. August 2024 bis Ende 2028
  • Maximale Förderhöhe: 600.000 Euro je Kalenderjahr
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Aufwändig und umfangreich
  • Mehr Informationen: www.bmwk.de/
Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung fördert Einzelprojekte, die sich mit politischen Themen auseinandersetzen, informieren und zur politischen Teilhabe aller Altersgruppen beitragen. Für 2025 stehen sechs Themenschwerpunkte zur Auswahl, darunter „Wohnen in Berlin – Wem gehört die Stadt?“ und „Miteinander streiten – miteinander Zukunft gestalten“, die Bewerbung ist noch bis Ende des Jahres möglich. Die Förderung beträgt zwischen 500 und maximal 6.000 Euro pro Projekt. Die Projekte müssen in Berlin stattfinden und einen klaren Bezug zur politischen Bildung aufweisen. Gefördert werden Kosten für Honorare, außerdem Sachkosten, Mieten, Werbung, Werkverträge (für produktorientierte Leistungen), Verpflegung und Kosten für Unterkunft; auch eine Organisationspauschale ist förderfähig. Zuwendungsempfangende müssen sich vor der Antragstellung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren.
  • Förderart: Projektförderung in Form von Fehlbedarfsfinanzierung bei 20% Eigenanteil
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Erwachsenenbildung, politische Teilhabe, Befähigung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Nichtstaatliche Bildungsträger, Institutionen, Vereine usw. (rechtsfähige juristische Personen)
  • Bewerbungsfrist: 19.12.2024
  • Maximale Förderhöhe: 6.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: https://www.berlin.de/politische-bildung/foerderung/einzelprojekte-bis-6000-euro/

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt im Rahmen der EURO 2024, aber auch der Olympischen Spiele sowie der Paralympics, die dieses Jahr stattfinden werden, verstärkt Projekte zum Thema Sport und Nachhaltigkeit.

  • Förderart: Fördertopf
  • Inhaltliche Schlagworte: Sport, Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Antragsberechtigt: Initiativen, Schulen, Vereine etc., die entweder in Charlottenburg-Wilmersdorf sitzen oder deren Angebot in Charlottenburg-Wilmersdorf durchgeführt wird
  • Bewerbungsfrist: 30.11.2024
  • Maximale Förderhöhe: 4.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Schnell
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bietet seit dem 17. September 2024 erstmalig in Berlin einen Zuschuss für die Reparatur von haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräten an, der jeweils einmalig von Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200 Euro je Reparatur bzw. Ersatzteil. Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 75 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen. Für Reparaturen in Repair-Cafés wird der Kauf von Ersatzteilen ab 25 Euro und in einem Umfang von 100% (ebenfalls bis max. 200 Euro) vollständig gefördert. Mit dem Reparaturbonus werden sämtliche Reparaturkosten wie Ersatzteile und Arbeitsleistungen, gefördert, solange diese auf der Rechnung ausgewiesen sind. Der Antrag kann über ein elektronisches System gestellt werden, jedoch nur für Reparaturen, die nach dem 14.09.2024 durchgeführt wurden. Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt. Der Bonus wird so lange gewährt, wie Fördermittel vorhanden sind, ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht.
  • Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Reparatur, Reparaturkosten, Reparaturbetrieb, Reparatur-Initiative
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Berlin
  • Bewerbungsfrist: 31.12.2024
  • Maximale Förderhöhe: 200 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Schnell und unkompliziert
  • Mehr Informationen: www.ibb-business-team.de/ und https://ibb-bt-reparaturbonus.antragsverwaltung.de 
Das Programm „Transformationslabor Hochschule“, welches vom Stifterverband initiiert ist, zielt darauf ab, Hochschulen und Kommunen als aktive Akteure in regionalen Transformationsprozessen zu stärken. Ziel ist es, gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel und übermäßigen Ressourcenverbrauch vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, alternden Gesellschaften und abnehmender Innovationskraft gemeinsam in Multi-Stakeholder-Prozessen zu bewältigen. Ein Miteinander von Hochschulen, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, Unternehmen, sozialen und kulturellen Einrichtungen lässt die Transformation in Städten und Regionen gestaltbar werden. Der Anspruch einer zunehmenden Kooperation bildet sich in der Realität Deutschlands Hochschullandschaft noch unzureichend ab, weshalb beim Transformationslabor Hochschule u.a. folgende Fragen im Mittelpunkt stehen: Wie und welchen Beitrag können Hochschulen gemeinsam mit Kommunen für die Zukunftsfähigkeit ihrer Region leisten? Welche Strategien, Strukturen und Kompetenzen benötigen Hochschulen und Kommunen, um gemeinsam Transformationsprozesse erfolgreich zu gestalten? Wie müssen sich Hochschulen als Institutionen verändern, um Transformation zu gestalten? Hochschulen sollen in Kooperation mit Kommunen Strategien entwickeln, um diese Transformationen aktiv zu gestalten. Gefördert werden vierköpfige Konsortien aus je zwei Vertretern von Hochschule und Kommune, die an einem konkreten Transformationsprojekt arbeiten. Das Programm bietet ein Jahr lang Workshops, Coachings und finanzielle Unterstützung in Höhe von 25.000 Euro. Dabei werden sowohl die strategische Leitungsebene als auch die operative Umsetzungsebene angesprochen. Die Zusammenarbeit wird durch digitale Workshops und interne Strategietreffen gefördert. Das Programm geht mit dieser Ausschreibung in die zweite Runde.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gesellschaftliche Transformationsprozesse, Multi-Stakeholder-Prozesse, Kooperation, Hochschulen, Kommunen, Zukunftsfähigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Öffentliche Hochschulen zusammen mit einer regionalen Kommune als Partnerin
  • Bewerbungsfrist: 17.11.24
  • Maximale Förderhöhe: 25.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Vergleichsweise überschaubar
  • Mehr Informationen: www.stifterverband.org/

Förderkompass Teil 2 „Spezielle Förderaufrufe und Ausschreibungen“

Einige Förderprogramme wie z.B. die EU-Forschungs- und Innovationsprogramme wie Horizon und LIFE oder der REFOPLAN des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf Bundesebene veröffentlichen zusammen mit ihren abwickelnden Förderstellen in (un)regelmäßigen Abständen immer wieder konkrete inhaltliche Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen. Diese Förderaufrufe legen die Rahmenbedingungen für die durchzuführenden Projekte fest und sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Im Folgenden stellen wir eine stetig wachsende Übersicht zu aktuellen und aus der Zero Waste-Perspektive inhaltlich relevanten Förderaufrufen zusammen. 

Das unter dem Horizont-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU geförderte Projekt „Driving Urban Transitions (DUT)“ zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen transnationalen Partnern zu fördern, um innovative Lösungen für nachhaltigere Städte zu entwickeln. Aktuell hat es einen dritten Förderaufruf geöffnet, mit dem Forschungs- und/oder Innovationsprojekte unterstützt werden sollen, die urbane Wirtschaftssysteme und Gebiete nachhaltiger gestalten. Konkret sind drei Themenschwerpunkte definiert; im Schwerpunkt „Circular Urban Economies (CUE)“ geht es darum, städtische Wirtschaftsmodelle nachhaltiger zu gestalten, um Ressourcen effizienter zu nutzen und Abfälle zu minimieren. Ein zentraler Aspekt dieses Schwerpunkts ist die Entwicklung von Multi-City-Strategien für das Monitoring und Management der urbanen Kreislaufwirtschaft, was unter dem Ausschreibungsthema (CUE Topic) Nr. 3 behandelt wird. Hier sollen Städte gemeinsam Strategien entwickeln, um den Fortschritt der Kreislaufwirtschaft besser zu messen und zu managen. Wichtige Fragestellungen beinhalten: Welche Indikatoren sollten verwendet werden, um den Erfolg der Kreislaufwirtschaft in Städten zu messen? Wie können Daten zwischen verschiedenen Städten ausgetauscht werden, um voneinander zu lernen? Welche digitalen Werkzeuge können verwendet werden, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft effizient zu managen? Und wie können Städte gemeinsame Strategien entwickeln, um diese Transformation voranzutreiben? Projekte müssen innovativ sein und Lösungen bieten, die skalierbar und in verschiedenen städtischen Kontexten umsetzbar sind. Besonders relevant ist, dass Projekte nicht nur lokal wirken, sondern auch das Potenzial haben, in mehreren Städten angewendet zu werden, um einen systematischen Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Projekte müssen mindestens drei förderfähige Partner aus drei verschiedenen teilnehmenden Ländern umfassen. Die Partner können auf einer speziell dafür eingerichteten Matchmaking-Plattform gefunden werden, auf der sich interessierte Partner austauschen und Projektkonsortien bilden können. Für Deutschland ist der Projektträger Jülich mit der Umsetzung des Fördercalls beauftragt, insgesamt werden bis zu 2 Projekte aus Deutschland gefördert.
  • Förderart: Zuwendung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Kreislaufwirtschaft, Urbane Gebiete, Transformation, Multi-City-Strategien, Monitoring, Management, Ressourcenstrom-Daten, Datenzusammenarbeit, SDGs
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Ausgewählte Länder weltweit, inkl. Deutschland
  • Antragsberechtigt: Förderberechtigt sind Forschungseinrichtungen (wie Universitäten und Forschungsinstitute), Unternehmen und kommerzielle Organisationen, städtische Regierungsbehörden (z.B. Gemeinden und kommunale Organisationen),Konsumenten- und Zivilgesellschaftsvertreter:innen (wie NGOs, lokale Gemeinschaftsorganisationen), Vertreter:innen aus Kultur- und Kreativsektoren (z.B. Künstler:innen und Designer:innen).
  • Bewerbungsfrist: 14.11.24 (13:00 Uhr CET)
  • Maximale Förderhöhe: Es werden max. 2 deutsche Konsortialpartner gefördert mit mind. 50.000 und max. 330.000 Euro, wobei das Projekt insgesamt mit mind. 100.000 Euro und max. 330.000 Euro gefördert wird
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr aufwändig
  • Mehr Informationenwww.dutpartnership.eu/dut-call-2024/ und www.dutpartnership.eu/wp-content/
Das Modul 2 „Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung“ ist Bestandteil der Förderrichtlinie und der Material-Hub-Initiative „MaterialNeutral - Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Richtlinie selbst fördert risikoreiche, anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Arbeiten im Rahmen von Einzel- und Verbundprojekten, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, das langfristige Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion zu erreichen, Rohstoffabhängigkeiten zu verringern, Rohstoffe zu schonen oder nachhaltige Rohstoffe bei der Materialherstellung einzusetzen. Die konkrete Förderung durch das Modul 2 soll bei neuen Materialentwicklungen gezielt stoffliche und energetische Ressourcen schonen und dadurch Gesundheits- sowie Umweltbelastungen reduzieren. Gefördert werden FuE-Arbeiten zu folgenden Förderschwerpunkten: A. Rohstoffreduzierung bei der Herstellung innovativer Materialien (z.B. durch Miniaturisierung oder effizienteren Materialeinsatz), B. Nutzung von Sekundärrohstoffen (wie bspw. recycelte Rohstoffe oder Nebenprodukte anderer Industrien), C. Substitution von Rohstoffen (bspw. durch den Einsatz biobasierter Rohstoffe), D. Materialentwicklung mit risikobasiertem Ansatz für die Risikominimierung für Mensch und Umwelt. Gefördert werden Projekte, die industrielle Prozesse verbessern und digitalisierte Methoden zur Materialentwicklung nutzen. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit in Verbundprojekten zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen. Rein akademische Projekte werden nicht gefördert. Die Laufzeit der Projekte soll drei Jahre nicht überschreiten.
  • Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (mit einer Förderung von bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben für nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen sowie Anteilsfinanzierung für Unternehmen)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Kreislaufwirtschaft, Sekundärrohstoffe, Materialinnovation, Nachhaltige Rohstoffnutzung, treibhausgasneutrale Produktion, FuE
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Deutschland
  • Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich KMU, Hochschulen, Forschung- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen
  • Bewerbungsfrist: 17.01.25 (Projektskizze)
  • Maximale Förderhöhe: Keine detaillierten Angaben
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr aufwändig, 2-stufiges Verfahren mit Abgabe einer Projektskizze in der 1. Stufe
  • Mehr Informationen: www.bmbf.de/ und www.ptj.de/
 
 
Ausschreibung: LIFE-2024-STRAT-ENV-SIP-two-stage - Strategic Integrated Projects - Environment
Die Strategischen Integrierten Projekte (SIP) zielen auf die Umsetzung von Arten von Plänen, Strategien oder Aktionsplänen ab, die von bestimmten Umwelt-, Klima- oder Energiegesetzen oder -richtlinien der EU verlangt werden. Für das Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität könnte das bspw. die Umsetzung von nationalen oder regionalen Kreislaufwirtschafts-Aktionsplänen, -Strategien, -Fahrplänen, Abfallvermeidungsprogrammen o.ä. sein, die offiziell genehmigt sind, spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und mit den Zielen der EU-Kreislaufwirtschaft übereinstimmen oder diese ergänzen. Die SIPs sollten auf die vollständige Umsetzung abzielen und zusammen mit den ergänzenden Maßnahmen, die für eine vollständige Umsetzung erforderlich sind, alle verbleibenden administrativen, finanziellen, strukturellen und sonstigen Hindernisse für seine Umsetzung beseitigen. Sie sollten in der Regel von der Behörde koordiniert werden, die auch für die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans verantwortlich ist
  • Förderart: Öffentliche Ausschreibung
  • Inhaltliche relevante Schlagworte: Kreislaufwirtschaft
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: EU-weit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedsstaaten bzw. jede in der EU registrierte Organisation: Städte und Gemeinden, Behörden, Unternehmen (inklusive KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Vereine, etc. SIPs sollten von mindestens zwei Projektpartnern gemeinsam beantragt werden. Dabei sollte die für den im Strategischen Projekt umzusetzenden Plan (oder Aktionsplan / Strategie) zuständige Behörde grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. 
  • Bewerbungsfrist: Zweistufiges Verfahren: Ideenskizze: 05.09.2024, Vollantrag: 06.03.2025
  • Maximale Förderhöhe: 60% förderfähige Kosten
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Komplexe und umfassende Antragstellung
  • Mehr Informationen: www.ec.europa.eu/
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) fördert mit dem neuen Sonder-Call „Circular Economy in der industriellen Produktion“ im Rahmen der Förderrichtlinie „Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien“ (Pro FIT) Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Stärkung der zirkulären Wertschöpfung in der Berliner Industrie. Die Förderung findet im Rahmen des Masterplans Industriestadt Berlin (MPI) statt, der die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin sichern ausbauen soll und u.a. Impulse für zirkuläres Wirtschaften setzt. Der Call zielt darauf ab, Schlüsseltechnologien für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft zu entwickeln und Berlins industrielle Transformation zu unterstützen. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte mit klarem Bezug zur Circular Economy, insbesondere in Bereichen wie Produktion, Recycling, Materialien, Design, Datenanwendungen und Lieferketten. Die Förderung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Verbünde mit Forschungseinrichtungen und Industriepartnern. Projekte, die in die Innovationsphase der experimentellen Entwicklung oder des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und Markteinführung eintreten, können ebenfalls unterstützt werden. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen, abhängig von der Innovationsphase des Projekts. Zuschüsse betragen bis zu 400.000 EUR, während Darlehen bis zu 1 Mio. EUR gewährt werden können. Der Fördersatz beträgt in der industriellen Forschungsphase bis zu 80 %, bei experimenteller Entwicklung können KMU bis zu 80 % als Darlehen erhalten. Die Projekte müssen thematisch zur Circular Economy passen und zur zirkulären Wertschöpfung beitragen, etwa durch Strategien wie "Refuse, Rethink, Reduce" oder "Recycle, Recover". Gefördert werden auch Projekte, die Technologien wie additive Fertigung, Leichtbau oder KI und Robotik einsetzen, um eine zirkuläre industrielle Produktion zu ermöglichen. Das Budget umfasst ingesamt 7 Millionen Euro.
  • Förderart: Projektförderung durch Zuschuss und/oder Darlehen
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Circular Economy, Industrielle Produktion, Schlüsseltechnologien, Materialien, Daten, Design, Lieferketten, FuEuI
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: KMU sind allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen förderfähig, Nicht-KMU sind nur zusammen mit KMU und Forschungseinrichtungen förderfähig
  • Bewerbungsfrist: 15.01.2025
  • Maximale Förderhöhe: Zuschuss bis zu 400.000 Euro und/oder Darlehen bis zu 1.000.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfangreich und aufwändig
  • Mehr Informationen: www.berlin.de/industriestadt/masterplan-industriestadt-berlin/ und www.ibb.de/

Förderkompass Teil 3 „Preise und Wettbewerbe“

Preisgelder, die im Rahmen eines Wettbewerbs gewonnen werden, sind eine weitere Möglichkeit für die finanzielle Unterstützung von Projekten. Die Zahlungen sind in der Regel einmalig, häufig gehen sie nur einen ersten Platz und selbstverständlich muss sich die eigene Idee erst einmal gegen die vermutlich zahlreichen Ideen der den Mitbewerber:innen durchsetzen. Gleichzeitig gibt es jedoch auch eine Vielzahl von großen als auch kleinen Wettbewerben, daher taucht dieses Segment auch in unserem Förderkompass auf.

Die Berliner Stadtreinigung veranstaltet einen Filmwettbewerb zum Thema „Reparieren“ mit einem Preisgeld von insgesamt 3.000 Euro. Gesucht werden kreative, lustige und spannende 3-minütige Kurzfilme, die sich mit der Frage „Brauchen wir ein Recht auf Reparatur?“ befassen. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein für die Vermeidung von Abfall, Wiederverwendung und Recycling zu fördern, um Klimaschutz und Ressourcenschonung zu unterstützen. Besonders in der Elektronik- und Textilindustrie führt das Wegwerfen wertvoller Produkte zu enormem Ressourcenverbrauch, der durch Reparaturen vermieden werden kann. Den kreativen Ideen der Schüler:innen sind keine Grenzen gesetzt. Eine Jury wählt die besten Filme aus. Es gibt Preise für die besten drei Filme, einen Sonderpreis und einen Publikumspreis. Die ausgewählten Beiträge werden bei der Preisverleihung Ende Januar 2025 in einem Kino vorgestellt.
  • Förderart: Preis/Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Reparieren, Recht auf Reparatur, Elektronische und Elektrogeräte, Textilien, Wegwerfgesellschaft, Kurzfilme, Schule
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Alle Schüler:innen der Sekundarstufen (7-12) in Berlin, sowohl einzeln als auch im Team
  • Bewerbungsfrist: 16.12.2024
  • Maximale Förderhöhe: 3.000 Euro für die Bestplatzierten
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Vergleichsweise aufwändig
  • Mehr Informationen: www.bsr.de/abgedreht
Die Green Concept Awards zeichnen seit 2013 jährlich visionäre Designkonzepte für nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Materialien aus, die sich noch nicht am Markt befinden. Organisiert wird der Award vom Green Future Club, der sich der Vernetzung und Fortbildung von Akteuren widmet. Die Green Concept Awards werden in 14 verschiedenen Kategorien verliehen. Die Kategorien umfassen u.a. Initiativen, Konsumgüter, Neue Materialien, Verpackung, Fashion, Küche u.a. Für alle Teilnehmenden bietet sich Gelegenheit, ein Feedback von Expert:innen zu erhalten. Die Finalist:innen und Gewinner:innen profitieren von Sichtbarkeit durch die Teilnahme an der Publikumswahl (jährlich 60.000 Stimmen), einem Press-Kit & Tools.
  • Förderart: Preis/Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachhaltigkeit, zirkuläres Design, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Weltweit
  • Antragsberechtigt: Designer:innen, Unternehmen und Start-ups, die Teilnahme ist für Start-ups und Unternehmen gebührenpflichtig – für Studierende und Absolvent:innen ist sie kostenlos
  • Bewerbungsfrist: 16.11.24
  • Maximale Förderhöhe: Keine finanzielle Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittlerer Aufwand
  • Mehr Informationen: www.gp-award.com/
Die Green Product Awards zeichnen seit 2013 jährlich Unternehmen und Start-ups aus, deren Produkte und Dienstleistungen sich durch Nachhaltigkeit, Design und Impact hervorheben. Organisiert wird der Award vom Green Future Club, der sich der Vernetzung und Fortbildung von Akteuren widmet. In diesem Jahr folgt der Wettbewerb dem Leitgedanken „Green Olympics“. Die Green Olympics symbolisieren den Vergleich und das Streben nach Höchstleistungen, wie auch das Miteinander und die Unterstützung bei der Entwicklung zirkulärer Produkte und Dienstleistungen. Unternehmen und Start-ups sind dazu aufgerufen, ihre nachhaltigen Produkte und Services (die bereits am Markt platziert sind) bei dem Wettbewerb anzumelden. Die Green Product Awards werden in 14 verschiedenen Kategorien verliehen. Die Kategorien umfassen u.a. Initiativen, Konsumgüter, Neue Materialien, Verpackung, Fashion, Küche u.a. Erstmals werden die Einreichungen initial im Hinblick auf die Regularien des Green New Deals (z.B. Green Claims Directive, Ecodesign Directive) geprüft. Ein Report gibt Teilnehmenden Aufschluss über die Konformität ihres Projekts mit zukünftigen Richtlinien und notwendige Maßnahmen. Teilnehmende, die ihre Idee bis zum 16.9.24 einreichen, haben die Chance, eine optimierte Version ihres Projekts nach einer ersten Auswertung einzureichen. Ein dreistufiges Verfahren prüft zunächst die Umweltfreundlichkeit der Produkte, wählt dann die Finalisten aus und bestimmt schließlich die Gewinnerprojekte durch eine Publikumswahl und eine internationale Jury. Beiträge, die als nachhaltig bewertet werden, qualifizieren sich für den weiteren Wettbewerb und erhalten die Auszeichnung "Green Product Award Approved".
  • Förderart: Preis/Wettbewerb
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachhaltigkeit, zirkuläre Produkte und Dienstleistungen, Green New Deal, Design, Impact
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Weltweit
  • Antragsberechtigt: Unternehmen und Start-ups, die Teilnahme ist gebührenpflichtig
  • Bewerbungsfrist: 16.11.24
  • Maximale Förderhöhe: Keine finanzielle Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittlerer Aufwand
  • Mehr Informationen: www.gp-award.com/

Förderkompass Teil 4 „Geeignete Stiftungen und Soziallotterien“

Die Stiftungslandschaft in Deutschland bietet auch im Themenbereich Abfallvermeidung, Zero Waste und Kreislaufwirtschaft Fördermöglichkeiten. Etwas weiter gefasst, sind für Projekte im Zero Waste-Bereich auch Stiftungen interessant, welche bspw. gemeinwohlorientierte, ökologische, umweltschutzpolitische, soziale, zukunftsorientierte und ähnliche Zwecke verfolgen. Die Fördermöglichkeiten erstrecken sich von Projektförderung, Wettbewerbsausschreibungen bis hin zur institutionellen Förderung. Einige Stiftungen haben für bestimmte Themen Ausschreibungen und extra Fördertöpfe angesetzt - andere nehmen fortlaufend Anträge entgegen. Der Vielfalt sind im Grund keine Grenzen gesetzt. Die folgende Liste ist ein erster Aufschlag an Zero Waste-Fördermöglichkeiten durch Stiftungen, der von uns fortwährend ergänzt und aufgebaut wird. Zusätzlich haben wir auch unterschiedliche Soziallotterien mit aufgeführt, sofern sie Projekte mit Zero Waste-Bezug fördern.

Die anstiftung fördert zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement. Dabei werden Förderanträge in den Bereichen der offenen Werkstätten und darüber hinaus im Bereich Gemeinschaftsgärten unterstützt. Für beide Bereiche Ziel ist es, dabei die Belebung von Nachbarschaften und dem öffentlichen Raum zu stärken, um so das Selbermachen als kollektive Praxis zu initiieren. Im Bereich der offenen Werkstätten werden Gruppen, die sich der Gleichberechtigung und Inklusivität aktiv widmen, bevorzugt gefördert. Förderfähig sind Sachkosten.
  • Förderart: Projektförderung durch nicht rückzahlbare Zuwendung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: DIY, gesellschaftliches Engagement, Nachbarschaft, öffentlicher Raum, Reparatur, Urbane Gärten
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Leicht und formlos
  • Mehr Informationen: www.anstiftung.de/
Die Beatrice Nolte Stiftung für Natur- und Umweltschutz wurde 2002 gegründet und fördert seitdem Projekte im Bereich des Natur- und Umweltschutzes sowie dazugehörige Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen.  Neben der Initiierung eigner Projekte werden auch Projekte gemeinnütziger Organisationen unterstützt. Die Fördermittel sind dabei ausschließlich für die Deckung von Sachkosten bestimmt und werden in zwei Tranchen ausgezahlt. In der Regel ist mit einer Rückmeldung innerhalb von sechs Wochen zu rechnen. Die Projekte müssen hierbei einem eindeutigen gemeinnützigen Zweck dienen. Zudem sollten sie interessante und innovative Ansätze zum Schutz von Natur und Umwelt bieten.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umwelt- und Naturschutz, Aufklärung, Bildung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.beatrice-nolte-stiftung.de
Die Bürgerstiftung Neukölln unterstützt mit ihrem N+Förderfonds seit 2007 lokale Projekte von Vereinen oder Initiativen in Berlin-Neukölln. Ziel ist es, das Potenzial an Zukunftsfähigkeit, für den Lebens-, Wohn- und Arbeitsraum Neukölln transparent und produktiv zu machen. Die Stiftung möchte vor allem bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtlich getragene Ideen unkompliziert unterstützen. Viermal im Jahr zum Ende eines Quartals entscheidet der Fachausschuss Projekte über die Förderung der jeweils vorliegenden Anträge. Die Mittel der Stiftung stammen aus überwiegend aus ihrem ehrenamtlich betriebenen Flohmarkt. Die Stiftung wurde von Neuköllner Bürger:innen ins Leben gerufen, um das friedliche Zusammenleben in einem multiethnischen Neukölln und die Verbesserung der Lebensverhältnisse nachhaltig zu fördern.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Soziales Engagement, Ehrenamt, Nachbarschaft, Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Innovativer Ansatz
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin-Neukölln
  • Antragsberechtigt: Vorranging ehrenamtliche, kleinere lokale Projekte und Initiativen 
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragsstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 1.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.neukoelln-plus.de/
 
Die Bürgerstiftung Steglitz-Zehlendorf unterstützt lokale Projekte im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Zweck der Stiftung ist u.a. die Initiierung neuer oder die Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen der Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, des Sports sowie des Landschafts- und Umweltschutzes. Wenn geplante Projekte diesem Stiftungszweck entsprechen, kann bei der Stiftung ein Antrag zur Projektförderung eingereicht werden. Wichtig ist es, dass das Projekt das Leben und den Alltag im Bezirk Steglitz-Zehlendorf nachhaltig stärken kann.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinnützigkeit, Forschung, Kultur, Umweltschutz
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
  • Antragsberechtigt: [Keine weiteren Informationen]
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.buergerstiftung-sz.de
Die Bürgerstiftung Treptow-Köpenick unterstützt gemeinnützige, lokale Projekte. Ein zentraler Aspekt sollte hierbei die Vorbildfunktion sein, die eine hohe Nachhaltigkeit und einen hohen Multiplikatoren-Effekt einbringen. Die Projekte sollen dabei das bürgerliche Engagement stärken und aktiv an der Weiterentwicklung des Bezirkes teilhaben. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die einen eindeutigen Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick haben.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umweltschutz 
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin-Treptow-Köpenick
  • Antragsberechtigt: Freie gemeinnützige Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 1.000€
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.buergerstiftung-tk.de
Das Bezirksamt Mitte unterstützt mit der „Conrad-Stiftung Bürger* für Mitte“ seit 2009 lokale, bürgerschaftliche Initiativen in Berlin-Mitte. Ziel ist es, solche Projekte im Bezirk zu fördern, die das Engagement und Gemeinwesen stärken. Zentral sind Projekte für Jung und Alt mit dem Fokus auf Gleichberechtigung, Toleranz sowie Umwelt- und Naturschutz.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinwohl, Umweltschutz, Nachbarschaft, Teilhabe
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin-Mitte
  • Antragsberechtigt: Juristische Personen und Einzelpersonen, ausgenommen sind Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragsstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: Bis zu 10.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.ba-mitte/conrad-stiftung-für-mitte.de
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert mit der "Green Start-up-Förderung" Gründer:innen, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln. Das geförderte Start-up sollte eine Lösung für eine möglichst messbare Umweltentlastung mitbringen, welche ohne diese Innovation so nicht möglich sein würde. Die Kombination aus Innovation und Nachhaltigkeit ist für die Bewertung sehr wichtig. Daneben fließen auch die Kriterien des gesellschaftlichen Mehrwerts, der persönlichen Eignung und wirtschaftlichen Tragfähigkeit in die Bewertung mit ein. Die Fördermittel werden über einen Zeitraum von 24 Monaten in Raten ausgezahlt und sollen insbesondere als Zuschuss zum Lebensunterhalt für die im Start-up tätigen Personen verwendet werden (maximal 2.000 € pro Monat und Person); Sachkosten und Fremdleistungen werden im geringeren Umfang gefördert. Die Bewilligungsquote der Green Start-up-Förderung liegt derzeit bei knapp unter 10 Prozent. Eine Datenbank gibt eine Übersicht über geförderte und bewilligte Projekte.
  • Förderart: Förderprogramm mit zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen – Förderung bis zu 100%
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Innovation, Nachhaltigkeit, Start-up
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Sowohl bereits gegründete Start-ups, die in der Regel nicht älter als 5 Jahre sind, als auch Gründungsvorhaben, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet haben, dann aber mit Beginn der Förderung gründen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: 125.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfassend
  • Mehr Informationen: www.dbu.de/
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert im Rahmen der „Umweltschutzförderung – Projektförderung“ lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, insbesondere in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung, -kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz. Die Förderung richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und umfasst 12 spezifische Förderthemen, darunter Nachhaltigkeitsbewertung, nachhaltige Ernährung und umweltschonende Konsumgüter. Darüber hinaus gibt es eine themenoffene Förderung für Projekte, die keinen der spezifischen Themen zugeordnet werden können, aber dennoch einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen. Gefördert werden innovative, modellhafte und umweltentlastende Vorhaben, die sich deutlich vom aktuellen Stand der Forschung und Technik abheben und für eine breite Anwendung unter marktwirtschaftlichen Bedingungen geeignet sind. Der Grad der erwarteten Umweltentlastung ist ein entscheidendes Kriterium für die Förderentscheidung.
Förderart: Projektförderung durch Zuschuss
Inhaltlich relevante Schlagworte: Innovation, Umwelttechnik, Umweltentlastung, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Ressourceneffizienz, Ernährung
Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Bevorzugt Kleine und Mittelständische Unternehmen, darüber hinaus auch: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Genossenschaft, Hochschule, Initiative / Netzwerk, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Privatperson, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Verein / Verband
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: Die Zuschusshöhe variiert je nach Projekt und Antragsteller.
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Zeitaufwändig und komplex, 2-stufiges Verfahren (Projektskizze und Antragstellung)
  • Mehr Informationen: www.dbu.de/
Seit dem Jahr 2016 fördert die Soziallotterie Deutsche Postcode Lotterie gemeinnützige Organisationen und lokale Projekte in den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt. Sie hat seit Bestehen rund 5.500 Projekte mit mehr als 250 Millionen Euro gefördert. Für die Förderung verwendet die Lotterie 30% ihrer Los-Einnahmen. Im Förderschwerpunkt Umweltschutz wird explizit auf Zero-Waste-Themen wie Upcycling und Recycling hingewiesen. Für die aktuellen Förderjahre 2024/25 sind gegenwärtig drei verschiedene Förderhöhen definiert, deren Beantragung mittels eigener Selbsteinschätzung erfolgen solle. Eine Rückmeldung seitens der Lotterie nach Fristende (31.01.2025) ist nach ungefähr sechs Monaten zu erwarten (31.07.2025). Die Projekte müssen den Förderrichtlinien entsprechen und sollen innovative Ansätze bieten, die einen Mehrwert für die Gesellschaft, Umwelt oder Natur voraussetzen.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz, sozialer Zusammenhalt
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Rechtsfähige, gemeinnützige, mildtätige Organisationen
  • Bewerbungsfrist: Zweistufiges Verfahren mit Interessensbekundung bis 17.01.2025, und Förderantrag 31.01.2025
  • Maximale Förderhöhe: 30.000 Euro, 100.000 Euro, 250.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.postcode-lotterie.de
Die Projektförderung der „Freundinnen und Freunde“ der Heinrich Böll Stiftung unterstützt mit den Beiträgen ihrer Mitglieder Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die eine Strahlkraft für die Gesellschaft haben. Durch die Förderung des “Freundeskreises” können unbürokratisch und schnell Projekte gefördert werden, die nicht aus den öffentlichen Mitteln der Stiftung finanziert werden dürfen. Zu beachten ist dabei, dass universitäre oder Forschungsprojekte, Druckkosten für Publikationen, Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen keinen Förderanspruch haben. Es werden auch keine Ausbildungszuschüsse gefördert. Eingereicht werden müssen eine Projektskizze sowie ein Finanzierungsplan. Gegenwärtig wird eine Quote von ungefähr 5% geförderter Anträge gemessen an allen Einreichungen angegeben.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: [keine Information]
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend möglich, Stichtage, nach denen die Antragskommission darüber entscheidet, sind jährlich jeweils 31.03. und 30.09.
  • Maximale Förderhöhe: 1.500 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Relativ überschaubar
  • Mehr Informationen: www.boell.de/
Die Lotto-Stiftung Berlin fördert im Rahmen ihrer Projektförderung seit 1975 gemeinnützige und zukunftsorientierte Projekte in Berlin. Die geförderten Projekte sollten sozial, karitativ, kulturell, staatsbürgerlich oder dem Umweltschutz dienlich sein. Die Projekte sollten im Interesse Berlins sein und entweder von einer Berliner Einrichtung eingereicht werden und/oder in Berlin durchgeführt werden. Wichtig ist zudem, dass der Antrag mindestens 9 Monate vor Projektbeginn eingereicht wird und dass das Projekt noch nicht begonnen hat. Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen begutachtet. Abschließend werden die Anträge - unter Einbeziehung der gutachtlichen Stellungnahmen - dem Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin zur Entscheidung vorgelegt. Welche Projekte unterstützt werden, darüber entscheidet ein unabhängiger Stiftungsrat. Ihm gehören je drei vom Senat von Berlin bestellte und vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählte Mitglieder an. Er kommt in der Regel viermal im Jahr zusammen und berät über die Förderanträge. Im Jahr 2022 wurden 56,7 Millionen für Projekte zur Verfügung gestellt. Die Stiftung finanziert sich über 20 % Lotterieabgabe pro abgegebenem Glücksspiel-LOTTOTipp.
  • Förderart: Projektförderung in Form von Zuwendungen
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umweltschutz, Klima-/ Artenschutz, Kinder-/ Jugendhilfe soziales Engagement, Gemeinnützigkeit, Zukunftsorientierung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Juristische Personen sowie zusätzlich natürliche Personen wenn es um Förderung im kulturellen Bereich geht
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: Eine bis zu 6-stellige Fördersumme ist möglich
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.lotto-stiftung-berlin.de/
Seit dem Jahr 2010 unterstützt die Stiftung Berliner Sparkasse – von Bürgerinnen und Bürgern für Berlin gemeinnützige Projekte. Neben zentralen Themen wie Bildung oder Kunst und Kultur werden auch Projekte im Bereich des Naturschutzes gefördert. Dafür werden in Berlin ansässige Organisationen gestärkt, die sich für das Gemeinwohl der Stadt einsetzen. Über die Vergabe von Fördermitteln wird immer im Februar und September des Jahres entschieden, daher müssen Anträge jeweils bis Ende Juni oder Ende Dezember eingereicht werden. Eine erste Rückmeldung über eine mögliche Förderung erfolgt meist innerhalb der ersten zwei bis drei Wochen. Das Ziel ist es, Projekte zu fördern, die das gesellschaftliche Engagement von Berlinerinnen und Berliner unterstützen.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gesellschaftliches Engagement, Gemeinwohl, Bildung, Naturschutz
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Vom Finanzamt anerkannte gemeinnützige oder mildtätige Organisation
  • Bewerbungsfrist: Ende Juni bzw. Ende Dezember
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.berliner-sparkasse.mpro-sparkasse.de/
Der Förderfonds Handwerk ist eine Kooperation der Stiftung Bildung und der Wolfgang Dürr Stiftung. Ziel ist es, erste Einblicke in Handwerksberufe zu bieten und handwerkliche Ideen mit dem Förderfonds zu unterstützen. Dabei können sich bundesweite Projekte von Kita- oder Schulfördervereinen bewerben. Die Förderung kann fortlaufend beantragt werden und wird vom Beschlussgremium ausgewertet. Eine Auszahlung der Fördermittel kann nach etwa 4-6 Wochen erwartet werden. Zentrale Förderaspekte sind Inklusion und Nachhaltigkeit. Daher werden Projekte mit nachhaltiger Wirkung und mit ressourcenschonenden Materialien bevorzugt gefördert. Der Fokus sollte daraufgelegt werden, dass das Handwerk erlebbar gemacht wird, die Freude daran entfacht wird und dass die Projekte eigenständig geplant und umgesetzt werden. Der Förderfonds Handwerk hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass Kindern und Jugendlichen ein Zugang zu handwerklichen Projekten geboten werden kann.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Handwerk, Bildung, Nachhaltigkeit, Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Kita- oder Schulförderverein 
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 500 bis 5.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.stiftungbildung.org/
Die Stiftung Bildung unterstützt mit ihrer Förderung „youstartN“, kreative Gründungsideen oder bereits bestehende Schüler*innen-Firmen, Azubi-Firmen oder Schüler*innen-Genossenschaften darin, Aspekte in Bezug zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sichtbar zu machen, zu vertiefen oder zu stärken. BNE hat seinen Ursprung in den 17 Sustainable Development Goals/Nachhaltigkeitsziele (SDG), die im Rahmen der Agenda 2030 von der UNESCO verabschiedet wurden. Der Einsatz der Fördersumme kann sich an den 17 SDGs allgemein orientieren. Die Fördersumme kann konkret für Fortbildungen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung aber auch für Anschaffung von Materialen bspw. Technik, Büromaterial, Arbeitsplatzausstattung, Lizenzen, Reisekosten etc. beantragt werden, sofern diese die BNE begünstigt. In der aktuellen Förderperiode können bis zu 150 Anträge gefördert werden.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Schüler:innen, Azubis, Bildung, nachhaltige Entwicklung, Gründung, SDGs
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Schüler:innen und Azubis mit eigenen Gründungsideen oder eine Schüler:innen-Genossenschaft /-Firma, diese kann bereits gegründet sein oder kurz vor der Gründung stehen
  • Bewerbungsfrist: 31.10.2024
  • Maximale Förderhöhe: 500 bis 1.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Unkompliziert und niedrigschwellig
  • Mehr Informationen: www.stiftungbildung.org/
Seit dem Jahr 2000 unterstützt die Stiftung Lebendige Stadt Projekte die sich aktiv für Stärkung von Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation und Kultur in Städten einsetzen. In diesem Sinne werden Projekte gefördert, die sich beispielsweise dem Erhalt von Kulturwerten oder dem Umwelt- und Landschaftsschutz gewidmet haben. Ziel ist es, den Lebensraum von Menschen und die räumliche Umwelt zu stärken. Das Wirkungsfeld der Stiftung soll das Zusammenleben und die Lebensqualität in Städten verbessern. Daher werden vorzugsweise Projekte gefördert, die den öffentlichen Raum gestalten und damit die Lebensumstände von Menschen stärken. Als förderungswürdige Projekte gelten solche, die kreativ und langfristig die Urbanität von Städten fördern. Zudem gibt es die Möglichkeit anzumerken, inwiefern das Projekt als mögliches Best-practice Beispiel aufgrund kreativer und kostengünstiger Konzepte beispielgebend für andere Kommunen wirken kann.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Öffentlicher Raum, Stadtgestaltung, Kultur, Wissenschaft, Sport, Umweltschutz
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: [Keine weiteren Informationen]
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.lebendige-stadt.de

Mit dem Förderfonds Abfallberatung Zero Waste fördert die Stiftung Naturschutz Berlin mit Mitteln der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im jährlichen Rahmen Projekte, die die Bedeutung von Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Produkten vermitteln können und damit die Umsetzung der Berliner Zero-Waste-Strategie nach Abfallwirtschaftskonzept unterstützen.

  • Förderart: Förderfonds

  • Inhaltliche Schlagworte: Abfallvermeidung, Zero Waste, Ressourcenschutz, gesellschaftliches Engagement

  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt

  • Förderkulisse: Berlin

  • Antragsberechtigt: natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften

  • Bewerbungsfrist: keine bzw. fortlaufend

  • Maximale Förderhöhe: keine Angabe

  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: leicht und schnell

  • Mehr Informationen: www.stiftung-naturschutz.de


     
Für die Umsetzung von kleineren Kiez-Projekten, für welche Mittel von weniger als 1.000 Euro benötigt werden, stellt die Stiftung Naturschutz Berlin eine separate und übersichtlich zu bearbeitende Antragstellung zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) geförderten Förderfonds Abfallberatung / Zero Waste, der ebenfalls von der Stiftung Naturschutz Berlin verwaltet wird. Ziel des Förderfonds ist es, Projekte zu unterstützen, die dazu beitragen, der Öffentlichkeit die Bedeutung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Produkten zu vermitteln und damit die Zero Waste-Strategie des Landes Berlin umzusetzen. Für die Beantragung der kleineren Kiezprojekte gelten die Förderbedingungen des Förderfonds. Wichtig ist, dass die Projekte einen innovativen Charakter aufweisen. Sie müssen in Berlin umgesetzt werden und dürfen noch nicht begonnen haben.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Zero Waste, Kiezprojekte, Innovation
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften
  • Bewerbungsfrist: Keine bzw. fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 1.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Schnell und übersichtlich
  • Mehr Informationen: www.stiftung-naturschutz.de/

Der Förderfonds Trenntstadt, der von der Stiftung Naturschutz Berlin verwaltet wird, ist eine Initiative der Berliner Stadtreinigung und ihrer Partner*innen. Er stellt finanzielle Mittel aus den Nebenentgelten des Dualen Systems zur Verfügung. Der Fonds fördert Projekte, die einen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung von Verpackungsabfällen leisten. Gesucht werden innovative und originelle Ansätze, die vor allem solche Zielgruppen ansprechen, die bisher nur schwer oder kaum erreicht wurden. 

  • Förderart: Projektförderung

  • Inhaltliche Schlagworte: Verpackung, Abfallvermeidung 

  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt

  • Wirkungsraum: Berlin

  • Antragsberechtigt: Privatpersonen, Bürgerinitiativen, Vereine, Verbände

  • Bewerbungsfrist: keine bzw. fortlaufend

  • Maximale Förderhöhe: keine Angabe, gefördert werden sowohl kleinere Ausgaben als auch größere Beträge 

  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: leicht und schnell

  • Mehr Informationen: www.stiftung-naturschutz.de


     
Die Stiftung Pfefferwerk fördert seit dem Jahr 2000 Projekte in Berlin, wobei die Stiftung einen Schwerpunkt auf benachteiligte Quartiere legt. Der Fokus liegt dabei auf der Chancengleichheit und der generationsübergreifenden Gemeinwesenarbeit. Aber auch Umweltschutz-Projekte werden gefördert. So wurden 2024 unter dem Jahresmotto “Generationen im Dialog” insgesamt 58 Projekte gefördert, darunter auch Repair-Angebote. Die geförderten Einrichtungen und Projekte müssen ihr Wirkungsfeld und den Sitz in Berlin haben. Ziel ist es, Begegnungs- und Austauschräume zu schaffen und bestehende zu unterstützen, um gemeinsame Dialoge zu stärken. Die Fördermöglichkeiten für das Jahr 2024 sind bereits ausgeschöpft, aber es können jetzt Anträge für 2025 eingereicht werden, wobei die Antragstellung im Regelfall vor Projektbeginn erfolgen soll. Von den Antragstellern wird eine Eigenbeteiligung erwartet. Der Eigenanteil kann durch finanzielle Mittel, darunter auch Förderungen von anderer Stelle, und/oder geldwerte Leistungen, beispielsweise ehrenamtliches Engagement, dargestellt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von maximal drei Jahren begrenzt.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinwesen, Sozialer Zusammenhalt, Teilhabe, Bildung, Umweltschutz, Kultur, Völkerverständigung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützig anerkannte Institutionen, freie Träger und öffentliche Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 6.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar und formlos
  • Mehr Informationen: www.stiftung-pfefferwerk.org
Mit dem Förderfonds „Mit Deiner Idee geht mehr!“ stellt die Stiftung Pfefferwerk Zuschüsse für handwerklich-kreative Projekte zur Verfügung, bei dem sich Jugendliche mit Bauen, Umbauen, durch Gärtnern, Malern, Renovieren aktiv betätigen können. Egal ob mit Holz, Lehm, Farben, Metall oder Stoff – die Stiftung Pfefferwerk fördert Ideen Jugendlicher, mit denen sie sich ihr Umfeld gestalten oder umgestalten. Ziel ist es vor allem, dass die Jugendlichen selbst Hand anlegen und damit Möglichkeiten zum Ausprobieren bzw. Erlernen praktischer Fähigkeiten bekommen. Die Förderung ist auf Berlin begrenzt.
  • Förderart: Projektförderung durch Zuschüsse
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Reparatur, Berufsbildung, Kinder und Jugendliche
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützig anerkannte Institutionen, freie Träger und öffentliche Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 6.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar und formlos
  • Mehr Informationenwww.stiftung-pfefferwerk.org/
Mit dem ReparierFonds fördert die Stiftung Pfefferwerk längerfristige, mehrtägige bzw. sich wiederholende Aktivitäten, die das Reparieren von Alltagsgegenständen wie Möbeln, Fahrrädern oder Kleingeräten mit der beruflichen Orientierung von Jugendlichen, vor allem von benachteiligten Jugendlichen, verknüpfen. Diese Aktivitäten können an Schulen, an Jugendfreizeiteinrichtungen oder auch andernorts stattfinden. Förderfähig sind Sachmittel und Personalkosten. Die Förderung ist auf Berlin begrenzt.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Reparatur, Berufsbildung, Kinder und Jugendliche
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützig anerkannte Institutionen, freie Träger und öffentliche Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 6.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar und formlos
  • Mehr Informationen: www.stiftung-pfefferwerk.org/
Die Veolia Stiftung fördert seit 2017 gemeinnützige Träger mit Sitz in Deutschland. Neben der Förderung von zentralen Umweltschutzthemen wie dem Schutz von Wasserressourcen und der Biodiversität werden auch Projekte aus dem Themenfeld Kreislaufwirtschaft gefördert, um eine zukunftsorientierte, klimafreundliche Gesellschaft zu schaffen. Grundvoraussetzung bei der Auswahl der Projekte ist, dass sie einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten müssen. Es werden daher Projekte gesucht, die innovative und zukunftsorientierte Lösungsansätze für die genannten Schwerpunkte bieten. Weitere Kriterien sind die Machbarkeit der Zielsetzung, die Wiederholbarkeit, der Neuigkeitswert und ein zusätzlicher Mehrwert. Es werden bevorzugt bundesweite Projekte gefördert, die nahe der Unternehmensstandorte von Veolia angesiedelt sind, im Raum Berlin hat Veolia vier Standorte. Der Grund der Bevorzugung liegt in dem Patenschaftsmodell, bei dem Veolia-Mitarbeiter:innen die Fortschritte der geförderten Projekte aktiv und vor Ort begleiten können.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Träger
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.stiftung.veolia.de/
Die Wüstenrot Stiftung verwendet 70% ihrer Mittel für eigene Stiftungsprojekte und unterstützt mit den restlichen 30% die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Die Stiftung vergibt finanzielle Förderungen in mehreren Bereichen wie Wissenschaft, Bildung oder Erhaltung von Kulturwerten. Ein gefördertes Projekt ist bspw. die Umsetzung der Ausstellung „The Great Repair“, die vor dem Hintergrund der gegenwärtigen ökologischen und sozialen Krisen verschiedene Positionen aus Kunst und Architektur aufzeigt, in denen Reparatur als neues Gestaltungsparadigma greifbar wird. Die Anträge für Fördermittel können viermal jährlich eingereicht werden und werden in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet. Es sollte darauf geachtet werden, dass Anträge mit ausreichend viel Vorlaufzeit vor Projektbeginn eingehen. Ein stiftungsinternes Gremium entscheidet, ob eine finanzielle Förderung vergeben wird, grundsätzlich werden mehr Anträge eingereicht, als Fördermittel zur Verfügung stehen.
  • Förderart: Projektförderung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Wissenschaft, Bildung, Kultur
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts 
  • Bewerbungsfrist: 1. Februar, 15. März, 1. August, 1. November
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.wuestenrot-stiftung.de/

Förderkompass Teil 5 „Andere Unterstützungsformen“

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung umfassen bspw. die klassische Finanzierung über Darlehen oder Kredite, die insbesondere für gewinnorientiert arbeitende Unternehmen relevant sind. Es gibt bestimmte Banken, die sich auf die Förderung von Projekten zur Umsetzung der sozial-ökologischen Transformation spezialisiert haben. Mitunter zahlen sie auch Zuschüsse, die zu 100% rückzahlungsfrei sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei entsprechend beworbenen Crowdfunding-Aktionen Dritter mitzumachen und das geplante Projekt dort zu präsentieren, damit Gelder eingeworben werden können. Ein anderer Weg besteht in der Akquise von Spendengeldern. Aber auch die nicht-finanzielle Unterstützung bspw. in Form eines Mentoring oder Integration in eine Werbekampagne sind denkbar. Wieder eine andere Möglichkeit wäre die Kooperation mit Jobcentern oder die Einrichtung von FÖJ-Einsatzstellen. Wir präsentieren eine kleine Auswahl. 

Die als gemeinnützig anerkannte und spendenfinanzierte Ashoka gGmbH ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich Social Entrepreneurship, und in Deutschland seit dem Jahr 2003, aktiv. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, mittels ihres Programms Ashoka Fellowship Sozialunternehmer:innen zu fördern, die die Welt neu denken und versuchen, dementsprechend zu handeln. Ihre Ideen sollen strukturelle Veränderung in der Gesellschaft unterstützen, die das Leben fair, nachhaltig und menschlich gestalten. Ashoka Fellows sind Social Entrepreneurs, die innovative Ansätze entwickeln und verbreiten, um gesellschaftliche Systeme grundlegend zum Besseren zu verändern. Zum Fellowship-Programm gehört unter anderem das bedarfsorientierte, bis zu drei Jahre dauernde Lebenshaltungsstipendium, diverse Begleitungs- und Vernetzungsangebote und eine erhöhte Sichtbarkeit des Projektes als Ashoka Fellow. Ashoka Fellows werden in der Regel vorgeschlagen und nominiert und durchlaufen dann einen mehrstufigen Auswahlprozess.
  • Förderart: Stipendium und nicht-finanzielle Unterstützung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Changemaker, Social Entrepreneurs, Gesellschaftliche Innovation, Strukturelle Veränderung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Einzelpersonen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Nominierung möglich
  • Maximale Förderhöhe: [Keine weiteren Informationen]
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Relativ umfangreich
  • Mehr Informationen: www.ashoka.org
Das Förderprogramm "BBBsocial" der BürgerschaftsBank Berlin und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) unterstützt seit Juni 2022 kleine und mittlere soziale Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit sozialer Ausrichtung in Berlin, indem sie Bürgschaften für Kredite ausstellt. Ziel ist es, diesen Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf die Schaffung eines überprüfbaren gesellschaftlichen Mehrwerts durch eine unternehmerische Lösung für ein klar benanntes, gesellschaftliches und/oder soziales Probleme ausgerichtet ist, den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern und ihre Marktposition zu stärken. Dabei können die auf das Gemeinwohl ausgerichteten Aktivitäten auch auf bestimmte Bereiche wie z. B. Umwelt, Bildung, Gleichberechtigung oder Integration benachteiligter Menschen konzentriert sein. Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften für betriebswirtschaftlich tragfähige und volkswirtschaftlich förderungsfähige Vorhaben bis zu 1.250.000 Euro und maximal 80% des Kreditbetrags. Diese werden vom Land Berlin im Rahmen der Rückbürgschaftserklärung rückverbürgt. Durch das Programm soll die Start- und Wachstumsfinanzierung bei verminderter Gefahr der Privatinsolvenz für Unternehmerinnen und Unternehmer verbessert werden.
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Soziale Ökonomie, Nachhaltigkeit, Agenda 2030, Bürgschaft, Kredit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Gründer:innen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe, auch gemeinnützige Rechtsformen wie gGmbH, e. V.
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: (Keine Förderung sondern Bürgschaft für Kreditfinanzierung): 1.250.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfassend und ausführlich
  • Mehr Informationen: www.be.ermoeglicher.de/de/
Die Civic Coding-Projektberatung ist ein Angebot durch drei Ministerien: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie bietet eine Beratung zu gemeinwohlorientierten KI-Projekten in den Themenbereichen Künstliche Intelligenz, Daten, Strategie und Organisation. Zu den Beratungsthemen gehören u.a. sämtliche Fragen rund um Künstliche Intelligenz, um Datenmanagement und -analyse aber auch zu Fragestellungen rund um Organisation und Strategie. Die Beratung soll den Projekten dabei helfen, strategische Herausforderungen zu meistern und Projekte erfolgreich umzusetzen, wobei alle Rechte an den Projekten bei den Teilnehmern bleiben. Konkret handelt es sich bei der Beratung um eine 30-stündige 1-zu-1 Online-Fachberatung und Hands-on Support. Sie findet von April bis Oktober 2024 statt. Bewerbungen sind ab sofort möglich, bis alle Plätze vergeben sind. Interessierte können sich auch mit mehreren Projekten bewerben, um umfassende Unterstützung zu erhalten. Die Auswahlkriterien umfassen die Beurteilung, ob ein nachvollziehbarer und gemeinwohlorientierter Lösungsansatz für ein konkretes gesellschaftliches Problem vorliegt, ob ein Bezug zu einem Thema der drei Ministerien abgedeckt wird (Arbeit und Soziales, Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesellschaft und Engagement) und auch, ob das Projekt einen unmittelbaren oder mittelbaren KI-Bezug hat.
  • Förderart: Coaching/Beratung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Künstliche Intelligenz, Gemeinwohlorientierung, Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesellschaft und Engagement
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Projekte mit KI- und Gemeinwohlbezug in allen Entwicklungsstufen und Rechtsformen, egal ob Privatperson, Verband, gemeinnütziges Unternehmen oder Start-Up
  • Bewerbungsfrist: Oktober 2024
  • Maximale Förderhöhe: Keine finanzielle Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.civic-coding.de/
Mit dem Portal Förderprogramme.org bietet die Haus des Stiftens gGmbH gemeinnützigen Organisationen einen Zugang zu einer Mehrzahl von Fördermöglichkeiten bzw. Spendenkampagnen verschiedener Unternehmen und Stiftungen. Prinzipiell können alle dauerhaften Einrichtungen und langfristigen Projekte, die durch eine gemeinnützig anerkannte Organisation umgesetzt werden, finanzielle Unterstützung durch Teilnahme an den Spendenkampagnen erfahren. Einige Spendenkampagnen haben jedoch inhaltliche oder geografische Einschränkungen, z.B. ausschließlich Projekte in Berlin im Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Die Zusage zur Verwendung von Spendengeldern erfolgt durch Kriterien, die von Kampagne zu Kampagne unterschiedlich sein können. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine online-Registrierung des durchzuführenden Projekts. Das Portal ist ein für gemeinnützige Organisationen kostenloses Angebot.
  • Förderart: Spendenkampagnen
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinnützigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Organisationen müssen prinzipiell vom jeweils zuständigen Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sein. Teilnehmen können gemeinnützige Organisationen jeder Größe und jedweder Rechtsform – vom Verein bis zur gGmbH
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: Keine Angabe
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: https://www.foerderprogramme.org/
In dem von der Stiftung Naturschutz Berlin und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) geförderten Portal „Freiwillick grün – Ehrenamtsportal für den Umweltschutz“ haben Vereine, Organisationen und andere Initiativen die Möglichkeit, Gesuche für die Mitarbeit und Einbindung von Ehrenamtlichen zur personellen Unterstützung von eigenen Projekten einzustellen. Umgekehrt kann das Portal von den Ehrenamtlichen dazu verwendet werden, ein Projekt, einen Aktionstag oder eine andere Möglichkeit für ein eigenes Engagement zu finden. Das Portal bietet auch Angebote für Gruppen bereit, die sich bspw. im Rahmen eines Team-Events kollektiv aber einmalig an einer Aktion beteiligen wollen. Es geht ausschließlich um Engagement-Angebote im Bereich Umweltschutz. Das Portal bietet Filtermöglichkeiten nach Einsatzgebieten, nach Bezirken, Dauer der Aktivität und weiteres.
  • Förderart: Vermittlung von Ehrenamtlichen
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Engagement und Ehrenamt, Umweltschutz, Vermittlung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Alle
  • Bewerbungsfrist: Keine bzw. fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: Keine finanzielle Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Sehr schnell
  • Mehr Informationen: www.freiwillickgruen.de/
Die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) bietet einen Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an, um die Einstellung von Arbeitslosen, Bürgergeld-Empfangenden, geringfügig Beschäftigten und Selbstständigen zu fördern. Ziel des Programms ist es, die finanzielle Stärkung von KMU zu unterstützen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu erweitern. Förderberechtigt sind Unternehmen, die in dem bezuschussten Arbeitsverhältnis unter anderem eine Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden, die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und eine Betriebsstätte in Berlin gewährleisten. Befristete Arbeitsverträge min mindestens 12 Monaten werden ebenfalls gefördert, und es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Vergütung und Dauer des Arbeitsvertrags ab, wobei als Höchstfördersumme bei unbefristeten Verträgen und einem Arbeitslohn, der 30% über dem Mindestlohn liegt, bis zu 17.000 Euro gewährt werden können. Gefördert werden unter anderem erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige – darüber hinaus auch Menschen, die seit sechs Monaten arbeitslos sind, Menschen, die durch §16e und 16i oder 16d arbeitnehmend sind, Teilnehmende an beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie geringfügig Beschäftigte, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln möchten. Der mögliche Förderzeitraum beträgt 12 bis 24 Monate.
  • Förderart: Zuschuss
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: KMU, Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigtenverhältnis, Teilhabe
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird thematisch nicht adressiert, der Fördergegenstand ist für Zero Waste-Akteure dennoch von Belang
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittelständische Unternehmen aus Berlin
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufende Antragstellung möglich
  • Maximale Förderhöhe: 17.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.zgs-consult.de/
Im Rahmen eines organisierten und begleiteten 60 Tage-Crowdfundings bietet Berlin Recycling mit der Recycling Crowd eine eigene Bezuschussung für Nachwuchs- oder Zukunftsprojekte an, welche Kinder- und Jugendarbeit oder Vorhaben für mehr Umweltschutz fördern wollen. Dabei beteiligt sich Berlin Recycling in Abhängigkeit von der Zahl der eingehenden Förderunterstützungen und sobald ein:e Unterstützer:in das Projekt mit mindestens 10 Euro unterstützt, steigt die Fundingsumme durch den Fördertopfzuschuss in Höhe von 10 Euro. Der Zuschuss des Fördertopfes ist immer gleich, egal wie hoch die Unterstützungssumme ist. Für Recycling Crowd stehen jährlich insgesamt 12.000 Euro zur Verfügung, der Topf wird zum Monatsanfang neu befüllt. Projekte sollten eine Zielsumme von mindestens 1.000 Euro haben.
In dem Sonderfördertopf Asse, der insgesamt 3.000 Euro umfasst, gibt es für einen Aktionszeitraum für jede eingehende Unterstützung von mindestens 10 Euro einen Zuschuss von 20 Euro aus dem Aktionsfördertopf. Der Topf wurde im Rahmen der Spiele der BR Volleys in der Finalserie ins Leben gerufen. Am 10. Juni starten alle eingereichten Projekte zeitgleich auf der Crowfunding-Plattform und haben bis zum 01.07.2024 Gelegenheit, Unterstützung einzusammeln.
  • Förderart: Crowdfindung-Bezuschussung Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umwelt, Bildung, Kinder und Jugendliche
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Schulen, Vereine, Organisationen, Stiftungen oder sonstige Initiativen
  • Bewerbungsfrist: Für Recycling Crowd laufende Einreichung möglich, für den Sonderfördertopf Asse bis 26.05.2024
  • Maximale Förderhöhe: Für Recycling Crowd 10 Euro je eingegangener Unterstützung, für den Sonderfördertopf Asse 20 Euro je eingegangener Unterstützung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.berlin-recycling-crowd.de/ und https://berlin-recycling-crowd.de/asse24
Das von der EU geförderte STAGE Sustainability Transition Programme unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 25.000 EUR Beratungsförderung, um eine Nachhaltigkeitsinvestition vorzubereiten: z.B. mit dem Ziel der Erhöhung von Energie- und Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, oder Entwicklung klimaschonender und kreislauffähiger Geschäftsmodelle. Die KMUs sollten aus einem der folgenden Felder kommen: Textilien; Elektronik; Mobilität-Transport-Automobil; Energieintensive Industrien; Erneuerbare Energien, Agrar- und Ernährungswirtschaft; Gesundheit, Digitales, Bauwesen, Einzelhandel, Nahversorgungwirtschaft & Sozialökonomie, Tourismus; Kreativ- und Kulturwirtschaft sowie Luft- und Raumfahrt & Verteidigung. Die konkreten förderfähigen Aktivitäten umfassen: 1. Erstellung eines Investitionsprojektplans, 2. Machbarkeitsstudie, 3. Technologie-Audit, 4. Due-diligence Analyse, 5. Datensammlung und Analyse für die THG-Bilanzierung, 6. Anpassung von Geschäftsprozessen, 7. andere in Bezug auf den Investitionsplan relevante Beratungsfelder. Um sich auf die Förderung bewerben zu können, müssen die KMU die Phase 1, das Initial Assessment, im sogenannten STAGE Lernmodul abschließen. Im Anschluss kann eine/n passende/n Nachhaltigkeitsberater/in ausgewählt werden. Das Programm läuft Ende des Jahres aus.
  • Förderart: Beratungsförderung durch lump-sum Zahlung (kein Eigenanteil erforderlich)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Beratung, KMU, Nachhaltigkeitsinvestition, Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, kreislauffähige Geschäftsmodelle
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: EU-weit
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen aus bestimmten Branchen (s. oben)
  • Bewerbungsfrist: 30.09.24, 15.11.24, 31.12.24
  • Maximale Förderhöhe: 25.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Etwas umfangreicher
  • Mehr Informationen: www.stagepartners.eu/
Das Förderprogramm TransferBONUS der Investitionsbank Berlin fördert mit Mitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und ihre Fähigkeit, den digitalen Wandel zu meistern. Ziel ist es, den Unternehmen den Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erleichtern und dadurch die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bis zur Marktfähigkeit sowie die Verbesserung bestehender Prozesse wie zum Beispiel Formen der Arbeitsorganisation und Geschäftsmodelle zu unterstützen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Ideen entwickeln, aber keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen besitzen. Hochschulen sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können diese Lücke im Rahmen einer Kooperation schließen. Die Zusammenarbeit erfolgt mit öffentlich finanzierten oder gemeinnützigen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus Berlin oder Brandenburg. Auch Unternehmen der Sozialen Ökonomie werden gefördert. In jedem Fall muss das antragsstellende Unternehmen eine Tätigkeit ausüben, die in der Positivliste der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aufgeführt ist. Dazu gehört u.a. auch, dass Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden.
Die Förderung deckt die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die Optimierung technologischer Prozesse, die Etablierung neuer Geschäftsmodelle und die Bewältigung digitaler Herausforderungen ab. Gefördert werden auch Projekte des Transfers von Know-how im Bereich Design oder oder Gamification und Extended Reality. Es gibt Fördervarianten für Einstiegs- und Standardprojekte sowie Digitalisierungsvorhaben. Die Laufzeit liegt bei max. 6 Monaten, im Bereich Digitalisierung liegt sie bei max. 12 Monaten.
  • Förderart: Förderprogramm (Projektförderung durch Zuschüsse)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Innovationsförderung, Technologietransfer, Wissenstransfer, Designtransfer, Gamificationtransfer, Soziale Ökonomie
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit Technologieorientierung oder mit ausgeprägtem Technologiebezug des Projektes, Unternehmen der Sozialen Ökonomie
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: Einstiegsvariante: 7.500 Euro (100% Bezuschussung), Standardvariante: max. 15.000 Euro, Digitalisierungsvorhaben: max. 45.000 Euro (jeweils Anteilsfinanzierung mit bis zu 70% Zuschuss)
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Etwas umfangreicher
  • Mehr Informationen: www.ibb-business-team.de/

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