+++ Letzter neuer Eintrag am 26.07.2024 +++

Förderkompass

Finanzielle Ressourcen für die Zero Waste-Transformation

Das Herzstück von Berlins Zero Waste-Bewegung sind ihre Akteur:innen: Zero Waste lebt von der Vielfalt der Macher:innen. Von Lebensmittelrettung, über Upcycling-Kunst und Second-Hand-Champions sind bis zu Reparatur-Clubs und Anbietenden von Workshops, Coaching und Beratungen einfach ganz viele und vor allem auch vielfältige Akteure dabei.

Trotz verschiedener Themen, Größen und Rechtsformen etc. verbindet alle ein gemeinsames Ziel: Abfall zu vermeiden. Um diese Vision in die Tat umzusetzen, brauchen Zero Waste-Akteure finanzielle Unterstützung.

Vielfältige Fördermöglichkeiten

So unterschiedlich die Akteure – so unterschiedlich sind auch die Fördermöglichkeiten. Sie umfassen die klassischen laufenden Fördertöpfe und -programme mit oder ohne Ausschreibungen, aber auch einmalige Preise und Wettbewerbe, Fördermöglichkeiten durch Stiftungen sowie andere Formen des Fundraisings wie bspw. durch Banken, Crowdfunding etc.

Und auch wenn nicht jede Fördermöglichkeit explizit das Konzept Zero Waste in den Vordergrund stellt, unterstützen viele trotzdem ein breites Spektrum an Aktivitäten wie z.B. Bildung, Kunst, Nachbarschaftsförderung oder ehrenamtliches Engagement. Themen, die auch bei Zero Waste-Projekten und für Zero-Waste-Akteur:innen relevant sind. Und auch nicht jede thematisch passende Ausschreibung ist für jede:n relevant. Mal ist es eine Förderung ausschließlich für gemeinnützige Einrichtungen, mal können sich nur Privatpersonen und Gruppen ohne Rechtsform bewerben; wiederum ein anderes Mal ist die Fördermöglichkeit nur für Start-ups gedacht.

Unsere Förderkompass ist Dein Navi durch den Förderschungel

Bei dieser Vielfalt kann man schon einmal den Überblick verlieren. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel: Wir haben für Euch einen Förderkompass entwickelt, der einen aktuellen Überblick zu laufenden Fördermöglichkeiten für Zero Waste-Projekte gibt. 

Dafür sichten wir am laufenden Band die verschiedenen Programme und sind im Austausch mit Fördermittelgebern wie auch -nehmern. Sobald wir von neuen Fördertöpfen oder Ausschreibungen erfahren, pflegen wir diese in unsere Übersicht ein. Abgelaufene Ausschreibungen werden nach Fristende automatisch aus unserer Übersicht entfernt, sodass die Übersicht stetig aktuell bleibt. Über neue Ergänzungen informieren wir Euch bei besonderen Ausschreibungen auch über unsere Social Media-Kanäle. 

Den Förderkompass findet Ihr direkt unten auf dieser Website. Er unterteilt sich zurzeit in fünf verschiedene Segmente: 

  • Förderkompass Teil 1 „Fördertöpfe und Förderprogramme
  • Förderkompass Teil 2 „Spezielle Förderaufrufe und Ausschreibungen
  • Förderkompass Teil 3 „Preise und Wettbewerbe
  • Förderkompass Teil 4 „Geeignete Stiftungen
  • Förderkompass Teil 5 „Andere Fundraising-Möglichkeiten

Förderkompass Teil 1 „Fördertöpfe und Förderprogramme“

Fördertöpfe und Förderprogramme unterstützen auf einer mehr oder weniger laufenden Basis die Durchführung von bestimmten Projekten, die Finanzierung von bestimmten Ausgaben oder die allgemeine Unterstützung von bestimmten Akteuren. Die jeweiligen Förderkriterien sind in der Regel in den Förderbedingungen hinterlegt. Die Programme und Töpfe können mit oder ohne Ausschreibungsfristen arbeiten, sie können ein- oder mehrjährige Projekte finanzieren und auch die Fördervolumina können ganz unterschiedlich aussehen. Im Folgenden ist eine Auflistung von uns bekannten Förderprogrammen und Töpfen, die über einen längeren Zeitraum bestehen und in (un)regelmäßigen Abständen zur Konzeption und Einreichung von Anträgen einladen. 

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick fördert, angegliedert an seine bezirkliche kommunale Nachhaltigkeitsstrategie, die Umsetzung von Projekten für eine nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Sustainable Development Goals. Gefördert werden ausschließlich zivilgesellschaftliche Akteur:innen mit Projekten, die in Treptow-Köpenick umgesetzt werden oder einen Bezug zum Bezirk aufweisen.
  • Förderart: Fördertopf
  • Inhaltliche Schlagworte: Nachhaltigkeit, Sustainable Development Goals, Agenda 2030
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bezirk Treptow-Köpenick
  • Antragsberechtigt: NGOs, Vereine oder Privatpersonen
  • Bewerbungsfrist: 28. Juli 2024
  • Maximale Förderhöhe: 2.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Relativ einfach und schnell
  • Mehr Informationen: www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/

Mit dem Förderfonds Abfallberatung Zero Waste fördert die Stiftung Naturschutz Berlin mit Mitteln der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im jährlichen Rahmen Projekte, die die Bedeutung von Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Produkten vermitteln können und damit die Umsetzung der Berliner Zero-Waste-Strategie nach Abfallwirtschaftskonzept unterstützen.

  • Förderart: Förderfonds

  • Inhaltliche Schlagworte: Abfallvermeidung, Zero Waste, Ressourcenschutz, gesellschaftliches Engagement

  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt

  • Förderkulisse: Berlin

  • Antragsberechtigt: natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften

  • Bewerbungsfrist: keine bzw. fortlaufend

  • Maximale Förderhöhe: keine Angabe

  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: leicht und schnell

  • Mehr Informationen: www.stiftung-naturschutz.de


     

Der Förderfonds Trenntstadt, der von der Stiftung Naturschutz Berlin verwaltet wird, ist eine Initiative der Berliner Stadtreinigung und ihrer Partner*innen. Er stellt finanzielle Mittel aus den Nebenentgelten des Dualen Systems zur Verfügung. Der Fonds fördert Projekte, die einen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung von Verpackungsabfällen leisten. Gesucht werden innovative und originelle Ansätze, die vor allem solche Zielgruppen ansprechen, die bisher nur schwer oder kaum erreicht wurden. 

  • Förderart: Förderfonds

  • Inhaltliche Schlagworte: Verpackung, Abfallvermeidung 

  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt

  • Wirkungsraum: Berlin

  • Antragsberechtigt: Privatpersonen, Bürgerinitiativen, Vereine, Verbände

  • Bewerbungsfrist: keine bzw. fortlaufend

  • Maximale Förderhöhe: keine Angabe, gefördert werden sowohl kleinere Ausgaben als auch größere Beträge 

  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: leicht und schnell

  • Mehr Informationen: www.stiftung-naturschutz.de


     
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert mit der Green Start-up-Förderung Gründer*innen, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln. Das geförderte Start-up sollte eine Lösung für eine möglichst messbare Umweltentlastung mitbringen, welche ohne diese Innovation so nicht möglich sein würde. Die Kombination aus Innovation und Nachhaltigkeit ist für die Bewertung sehr wichtig. Daneben fließen auch die Kriterien des gesellschaftlichen Mehrwerts, der persönlichen Eignung und wirtschaftlichen Tragfähigkeit in die Bewertung mit ein. Die Fördermittel werden über einen Zeitraum von 24 Monaten in Raten ausgezahlt und sollen insbesondere als Zuschuss zum Lebensunterhalt für die im Start-up tätigen Personen verwendet werden (maximal 2.000 € pro Monat und Person); Sachkosten und Fremdleistungen werden im geringeren Umfang gefördert. Die Bewilligungsquote der Green Start-up-Förderung liegt derzeit bei knapp unter 10 Prozent. Eine Datenbank gibt eine Übersicht über geförderte und bewilligte Projekte.
  • Förderart: Förderprogramm mit zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen – Förderung bis zu 100%
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Innovation, Nachhaltigkeit, Start-up
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Sowohl bereits gegründete Start-ups, die in der Regel nicht älter als 5 Jahre sind, als auch Gründungsvorhaben, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet haben, dann aber mit Beginn der Förderung gründen
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: 125.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfassend
  • Mehr Informationen: www.dbu.de/
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat mit initiativ! ein Förderprogramm aufgelegt, das ausschließlich an diejenigen gerichtet ist, die zwar gemeinwohlorientierte Projekte durchführen – aber die die den formalen Status der Gemeinnützigkeit nicht oder noch nicht haben. Dies können z.B. Vereine in Gründung, Initiativen, Arbeitsgruppen oder sonstige Bewegungen sein. Gefördert werden Projekte im Bereich Engagement haben, die einen von den drei Schwerpunkten bedienen: 1. Fit für die Zukunft: Strukturen stärken!, 2. Engagierte gewinnen und binden: Mitmachmöglichkeiten und alle, 3. Ab ins Rampenlicht: Den Wert des Engagements zeigen. Gefördert werden Sachkosten wie die Moderation eines Workshops, die Erstellung von Infomaterial oder die Snacks bei einem Aktionstag. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis Ende des Jahres beendet sein.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Engagement, Gemeinnützigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird thematisch nicht adressiert, der Fördergegenstand ist für Zero Waste-Akteure dennoch von Belang
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Organisationen, die den formalen Status der Gemeinnützigkeit (noch) nicht haben, sowie nicht rechtsfähige Initiativen
  • Bewerbungsfrist: 30.09.2024
  • Maximale Förderhöhe: 500 Euro (in Ausnahmefällen bis zu 1.000 Euro)
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Einfach und niedrigschwellig
  • Mehr Informationen: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/

In Zusammenarbeit mit Visit Berlin fördert die Investitionsbank Berlin mit Mitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) Veranstaltungen in Berlin, wenn sie zukunftstauglich, also nachweislich nachhaltig durchgeführt werden. Ausschlaggebend dafür ist, dass mindestens 300 Punkte (von 930 möglichen Gesamtpunkten) in vier Kategorien auf der Sustainable Event Scorecard erreicht werden. Diese ist anhand von 13 verschiedenen Handlungsfeldern strukturiert und formuliert 47 mögliche Maßnahmen. Punkte, welche konkret die Abfallvermeidung betreffen, umfassen z.B. die bedarfsgerechte Kalkulation des Caterings, Angebot von Leitungswasser in Glaskaraffen, Nutzung von Mehrweggeschirr, Verzicht auf Stretch-Folie als Umverpackung, die Wiederverwendung von Möbeln, die Reduktion von Printartikeln oder die Verwendung von Produkten aus recycelten Materialien. Es werden ausschließlich Veranstaltungen gefördert, die sich als geschlossene Veranstaltung an Fachpublikum richten - und wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen. Die Veranstaltung muss eine Dauer von mindestens vier Stunden haben und muss mindestens 50 Teilnehmende in Präsenz nachweisen können. 

  • Förderart: Förderprogramm

  • Inhaltliche Schlagworte: Nachhaltigkeit, Veranstaltungen, Mehrweg, Verpackungen, Catering

  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt

  • Förderkulisse: Berlin

  • Antragsberechtigt: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (selbstständig und freiberuflich Tätige)

  • Bewerbungsfrist: 31.12.2025

  • Maximale Förderhöhe: 99.950 Euro, bei der Basisförderung werden 25 Euro pro Präsenz-Teilnehmendem und pro Tag gezahlt. Für hybride oder dezentrale Veranstaltungen wird ein Extra-Bonus von 10 Euro gezahlt.

  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel

  • Mehr Informationen: www.ibb.de und www.convention.visitberlin.de


     
Das Förderprogramm „Kultur und Bibliotheken im Stadtteil“ (KUBIST) unterstützt Projekte zur integrierten Entwicklung sozial benachteiligter Quartiere in Berlin. Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verwaltet und kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). KUBIST unterstützt insbesondere investive und sozial-kulturelle Vorhaben im Bereich der bezirklichen Bibliotheks- und Kulturarbeit in den Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere. Räumlich sind Projekte förderfähig, die innerhalb eines der 13 Handlungsräume liegen. Ziel ist die integrierte Entwicklung dieser benachteiligten Quartiere durch die Stärkung der kulturellen Basisinfrastruktur von Bibliotheken, Musikschulen, Jugendkunstschulen oder Einrichtungen der bezirklichen Fachbereiche für Kultur und Regionalgeschichte. Besondere Aufmerksamkeit wird auf Projekte zur Barrierefreiheit gelegt, wie z.B. die Einrichtung von Lesearbeitsplätzen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und Orientierungssysteme. In bisher bewilligten Projekten wurden u.a. die Durchführung von Repair Cafés und Upcycling-Workshops in Bibliotheken finanziert. Der KUBIST-Beitrag zur Finanzierung beträgt bis zu 40% der Projektkosten. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Bibliotheks- und Kulturarbeit, sozial benachteiligte Quartiere, Integration
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin (13 Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative)
  • Antragsberechtigt: Bezirksämter von Berlin sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin sowie andere juristische Personen, wenn das Vorhaben maßgeblich in Zusammenarbeit mit einer vorgenannten Stelle verwirklicht werden soll
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend bis 30.04.2026
  • Maximale Förderhöhe: 2 Millionen Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfangreicher
  • Mehr Informationen: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/
Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung drängender sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nun das Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ins Leben gerufen, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups zu stärken und deren Wachstum sowie Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Ziele des Programms umfassen die Professionalisierung und Kompetenzsteigerung gemeinwohlorientierter Unternehmen sowie deren Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteuren. Somit unterstützt die bereitgestellte Förderung primär Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote, die von den Zuwendungsempfängern wie bspw. Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren etc. zunächst konzipiert und dann den gemeinwohlorientierten Unternehmen in Form der geförderten Leistung bereitgestellt werden.
Das Programm besteht aus zwei Modulen: Im Individual-Modul (Modul I) werden kleine und mittlere gemeinwohlorientierte Unternehmen wie auch Start-ups (KMU) durch vertiefte Unterstützungsleistungen und individuelle Vernetzungsleistungen gefördert. Das umfasst z.B. Seminar- und Workshopreihen, Inkubator-Programme oder auch Coaching und Mentoring. Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden umfassende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen angeboten, die vielen Unternehmen gleichzeitig zugutekommen, darunter fallen z.B. Kurzberatungen oder Networking-Events. Besondere Berücksichtigung finden Maßnahmen, die signifikante Beiträge zum Klimaschutz leisten, welche durch den „Klimabonus“ attraktivere Förderkonditionen erhalten können. Die geförderten Unternehmen erhalten durch den Klimabonus einen höheren Zuschuss. Das Förderprogramm knüpft an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an. Es adressiert den Mangel an Anlaufstellen, die gemeinwohlorientierte Unternehmen in Gründungs-, Digitalisierungs- und Betriebsfragen unterstützen und deren Vernetzung fördern. Das Programm soll die Umsetzung guter Ideen durch Bereitstellung von unternehmerischem Wissen und Strategien erleichtern. Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm rund 110 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Förderart: Förderprogramm mit Projektförderung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung mit 85% Zuschuss
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinwohlorientierte Unternehmen, Soziale und ökologische Herausforderungen, Klimaschutz, Beratung, Qualifizierung, Information, Vernetzung, Akzelerator
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Vereinigungen. Es ist wichtig, zwischen diesen Zuwendungsempfänger:innen und den Zielgruppen zu entscheiden. Die gemeinwohlorientierten Unternehmen zählen zur Zielgruppe.
  • Bewerbungsfrist: Ab dem 7. August 2024 bis Ende 2028
  • Maximale Förderhöhe: 600.000 Euro je Kalenderjahr
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Aufwändig und umfangreich
  • Mehr Informationen: www.bmwk.de/

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt im Rahmen der EURO 2024, aber auch der Olympischen Spiele sowie der Paralympics, die dieses Jahr stattfinden werden, verstärkt Projekte zum Thema Sport und Nachhaltigkeit.

  • Förderart: Fördertopf
  • Inhaltliche Schlagworte: Sport, Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Antragsberechtigt: Initiativen, Schulen, Vereine etc., die entweder in Charlottenburg-Wilmersdorf sitzen oder deren Angebot in Charlottenburg-Wilmersdorf durchgeführt wird
  • Bewerbungsfrist: 30.11.2024
  • Maximale Förderhöhe: 4.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Schnell
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) möchte in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Umwelt- und Naturschutzverbände bei ihrem Bemühen, umweltpolitische Belange in der Gesellschaft zu verankern, stärken. Dafür sind jährlich bis zu 4,45 Mio. Fördermittel aus dem Programm der Verbändeförderung vorgesehen, die in Form von Zuschüssen an die Fördermittelnehmer:innen ausgezahlt werden. Ziel ist, dass die Projekte das öffentliche Bewusstsein und das Engagement für Umweltschutz und Naturschutz stärken. Dazu gehören 1. Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, 2. Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern, 3. Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung und 4. Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation. Das Förderprogramm ist inhaltlich offengehalten, um auch neue Themen aufgreifen und verschiedene Zielgruppen ansprechen zu können. Kooperationsprojekte mehrerer Verbände werden begrüßt.
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltliche Schlagworte: Umweltschutz, Naturschutz, öffentliche Bewusstseinsstärkung, Förderung des Engagements
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Initiativen, Organisationen), die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig sind oder werden
  • Bewerbungsfrist: 31.07.2024
  • Maximale Förderhöhe: 75.000 pro Jahr (bei max. 24 Monaten Projektlaufzeit)
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Eher intensiv, da umfangreiche Antragstellung
  • Mehr Informationen: www.bmuv.de und www.umweltbundesamt.de
Das Förderprogramm "Zeigen, was geht" der Röchling Stiftung sucht nach Projekten und Initiativen, die Menschen, Gemeinschaften und Organisationen ganz praktisch dabei unterstützen, Plastikmüll zu vermeiden und ressourcenschonend zu handeln. Der Schwerpunkt liegt auf langfristigen, systemverändernden Lösungen, die mit einem positive Narrativ zur Motivation von Verhaltensänderungen und somit zur Umsetzung der Ressourcenwende beitragen. Ziel ist es, die Vermeidung von Plastikabfall dauerhaft im Handeln von individuellen Konsument:innen, oder auch Nachbarschaften, Vereine und Teams am Arbeitsplatz zu verankern und bürgerschaftliches Engagement für Nachhaltigkeit zu fördern. Das Programm bietet Förderungen von bis zu 100.000 Euro. Besonders erwünscht sind Förderanträge von Konsortien wie z.B. mit Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, solange die antragstellende Organisation gemeinnützig ist. Die Zielregion (lokal, national oder international) der Projekte ist nicht festgelegt
  • Förderart: Förderprogramm
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Neue Narrative, Nachhaltiges Handeln, Verhaltensänderung, Plastikabfall, Ressourcenwende
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz in Deutschland haben
  • Bewerbungsfrist: 30.09.2024
  • Maximale Förderhöhe: 50.000 bis 100.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mehrstufig mit niedrigschwelliger Interessensbekundung im ersten Schritt
  • Mehr Informationen: www.roechling-stiftung.de/

Förderkompass Teil 2 „Spezielle Förderaufrufe und Ausschreibungen“

Einige Förderprogramme wie z.B. die EU-Forschungs- und Innovationsprogramme wie Horizon und LIFE oder der REFOPLAN des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf Bundesebene veröffentlichen zusammen mit ihren abwickelnden Förderstellen in (un)regelmäßigen Abständen immer wieder konkrete inhaltliche Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen. Diese Förderaufrufe legen die Rahmenbedingungen für die durchzuführenden Projekte fest und sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Im Folgenden stellen wir eine stetig wachsende Übersicht zu aktuellen und aus der Zero Waste-Perspektive inhaltlich relevanten Förderaufrufen zusammen. 

Ausschreibung: LIFE-2024-SAP-ENV-ENVIRONMENT - Standard Action Projects - Circular Economy, resources from waste, air, water, soil, noise, chemicals, bauhaus

Das Programm LIFE (2021 bis 2027) bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union (EU). Ziel des Programms ist es, umweltfreundliche, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practice in Europa zu etablieren und die entsprechende Politik und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Somit bildet es eine Brücke zwischen der Forschung und der Umsetzung im großen Maßstab. Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für mehrere Arten von Projekten gewährt, darunter u.a. Pilotprojekte, Best-Practice-Projekte, Informations- Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte etc. Das LIFE-Programm 2021–2027 gliedert sich vier Teilprogramme, eines davon ist Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität.

Das Teilprogramm umfasst eine große Spannbreite. Darunter ist das Schwerpunktthema Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement. Fokus hier ist die Umsetzung von Geschäfts- und Konsummodellen bzw. Lösungen zur Unterstützung von Wertschöpfungsketten - vor allem denen, die im EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft dargelegt sind (u.a. Verpackungen, EEG und IKT, Textilien, Lebensmittel) - und die auf eine Reduzierung des Ressourcenverbrauchs oder Vermeidung von Abfällen abzielen.

  • Förderart: Öffentliche Ausschreibung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Circular Economy, Circular Design, Post-Design, Product-as-a-service, Circular value chains, Digitaler Produktpass, KMUs
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: EU-weit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedsstaaten bzw. jede in der EU registrierte Organisation: Städte und Gemeinden, Behörden, Unternehmen (inklusive KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Vereine, etc.
  • Bewerbungsfrist: 19.09.2024
  • Maximale Förderhöhe: 60% förderfähige Kosten
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Komplexe und umfassende Antragstellung
  • Mehr Informationen: www.ec.europa.eu/ und www.z-u-g.org/
 
 
Ausschreibung: LIFE-2024-SAP-ENV-GOV - Environmental Governance
Ein weiteres Schwerpunktthema des Teilprogramms Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität liegt im Bereich Environmental Governance. Ziel ist es, u.a. den Aufbau von Kapazitäten in der Verwaltung zu fördern, um einen ganzheitlichen Umweltschutz bspw. durch die Erstellung von Plänen, Programmen wie Regionale Kreislaufwirtschafts-Aktionspläne o.ä. zu ermöglichen. Auch Projekte, die die Gesellschaft für den Umweltschutz sensibilisieren und Verhaltensänderungen bewirken, können gefördert werden.
  • Förderart: Öffentliche Ausschreibung
  • Inhaltlich relevant Schlagworte: Circular Economy, Verwaltung, Strategie, Verhaltensänderung
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: EU-weit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedsstaaten bzw. jede in der EU registrierte Organisation: Städte und Gemeinden, Behörden, Unternehmen (inklusive KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Vereine, etc.
  • Bewerbungsfrist: 19.09.2024
  • Maximale Förderhöhe: 60% förderfähige Kosten
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Komplexe und umfassende Antragstellung
  • Mehr Informationen: www.ec.europa.eu/ und www.z-u-g.org/
 
 
Ausschreibung: LIFE-2024-STRAT-ENV-SIP-two-stage - Strategic Integrated Projects - Environment
Die Strategischen Integrierten Projekte (SIP) zielen auf die Umsetzung von Arten von Plänen, Strategien oder Aktionsplänen ab, die von bestimmten Umwelt-, Klima- oder Energiegesetzen oder -richtlinien der EU verlangt werden. Für das Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität könnte das bspw. die Umsetzung von nationalen oder regionalen Kreislaufwirtschafts-Aktionsplänen, -Strategien, -Fahrplänen, Abfallvermeidungsprogrammen o.ä. sein, die offiziell genehmigt sind, spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und mit den Zielen der EU-Kreislaufwirtschaft übereinstimmen oder diese ergänzen. Die SIPs sollten auf die vollständige Umsetzung abzielen und zusammen mit den ergänzenden Maßnahmen, die für eine vollständige Umsetzung erforderlich sind, alle verbleibenden administrativen, finanziellen, strukturellen und sonstigen Hindernisse für seine Umsetzung beseitigen. Sie sollten in der Regel von der Behörde koordiniert werden, die auch für die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans verantwortlich ist
  • Förderart: Öffentliche Ausschreibung
  • Inhaltliche relevante Schlagworte: Kreislaufwirtschaft
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste wird als Gesamtkonzept oder in Form einer konkreten Zero-Waste-Strategie explizit aufgeführt
  • Förderkulisse: EU-weit
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedsstaaten bzw. jede in der EU registrierte Organisation: Städte und Gemeinden, Behörden, Unternehmen (inklusive KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Vereine, etc. SIPs sollten von mindestens zwei Projektpartnern gemeinsam beantragt werden. Dabei sollte die für den im Strategischen Projekt umzusetzenden Plan (oder Aktionsplan / Strategie) zuständige Behörde grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. 
  • Bewerbungsfrist: Zweistufiges Verfahren: Ideenskizze: 05.09.2024, Vollantrag: 06.03.2025
  • Maximale Förderhöhe: 60% förderfähige Kosten
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Komplexe und umfassende Antragstellung
  • Mehr Informationen: www.ec.europa.eu/
Das Programm „rückenwind³“, zielt darauf ab, Fachkräfte in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern zu sichern, insbesondere angesichts von demografischen und digitalen Herausforderungen. Ganz konkret unterstützt es die Anpassung von Strukturen und Kulturen in gemeinnützigen Sozialwirtschaftsorganisationen und bietet zur Bewältigung der Herausforderungen eine flexible, zielgruppenspezifische Kompetenzanpassungen für Beschäftigte an. Ab dem 1. Juli erweitert das Programm seinen Fokus um den Förderschwerpunkt „Ökologische Nachhaltigkeit und grüne Kompetenzen“. In diesem Rahmen werden Projekte gefördert, welche Ansätze der Personal- und Organisationsentwicklung sowie des Kulturwandels im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit unterstützen. Der aktuelle Förderaufruf ermutigt Antragstellende, ökologische Nachhaltigkeit und grüne Kompetenzen verstärkt zu berücksichtigen und Modellvorhaben zur Entwicklung und Erprobung praxisrelevanter Ansätze für Personal- und Organisationsentwicklung sowie Kulturwandel einzureichen. Das Programm wird von der Europäischen Union und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert, die Umsetzung erfolgt durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW).
  • Förderart: Ausschreibung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Sozialwirtschaft, Fachkräftesicherung, Personalentwicklung, Unternehmensentwicklung, Kulturwandel, ökologische Nachhaltigkeit, Kompetenzen
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Grundsätzlich alle Gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.
  • Bewerbungsfrist: 30.08.2024 (15 Uhr)
  • Maximale Förderhöhe: 1,2 Millionen Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Komplexe und umfassende Antragstellung
  • Mehr Informationen: www.bagfw-esf.de/ und www.esf.de/

Förderkompass Teil 3 „Preise und Wettbewerbe“

Preisgelder, die im Rahmen eines Wettbewerbs gewonnen werden, sind eine weitere Möglichkeit für die finanzielle Unterstützung von Projekten. Die Zahlungen sind in der Regel einmalig, häufig gehen sie nur einen ersten Platz und selbstverständlich muss sich die eigene Idee erst einmal gegen die vermutlich zahlreichen Ideen der den Mitbewerber:innen durchsetzen. Gleichzeitig gibt es jedoch auch eine Vielzahl von großen als auch kleinen Wettbewerben, daher taucht dieses Segment auch in unserem Förderkompass auf.

Der Wettbewerb "Berlins Soziale Unternehmen 2024“ sucht und prämiert etablierte Unternehmen der Social Economy, die kreative und innovative Lösungen für soziale und ökologische Probleme bieten. Nominierungen sind in den Kategorien "Mensch", "Planet" und "Transformation" möglich. Für die Zero Waste-Perspektive ist dabei insbesondere die Kategorie Planet relevant, die nach Unternehmen sucht, die aktiv zum Klimaschutz und Klimagerechtigkeit beitragen, sowie die Kategorie Transformation, in der soziale Unternehmen ausgezeichnet werden, die Angebote für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft entwickelt haben. Je Kategorie werden drei Unternehmen ausgezeichnet, die bereits nachweislich positive Wirkung in und um Berlin erzielt haben. Wichtig ist, dass das Unternehmen mit seinen wirtschaftlichen Aktivitäten gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgt und somit ein Treiber der sozialen und ökologischen Transformation der Wirtschaft ist. Der Wettbewerb wird vom Projekt Social Economy ausgerichtet und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) gefördert.
  • Förderart: Preis
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Soziale Unternehmen, Social Economy, Gemeinwohlorientierung, ökologische Transformation, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Nominierungen können von allen eingereicht werden – die Auszeichnungen werden an Unternehmen vergeben, die sich folgenden Beschreibungen zugehörig fühlen: „Impact Economy“, „Soziale Unternehmen / Social Entrepreneurship“, „Kollektivbetriebe”, „Soziale und solidarische Wirtschaft“
  • Bewerbungsfrist: 01.09.2024 für die Nominierungen und 06.09.2024 für die Registrierungen
  • Maximale Förderhöhe: 1. Platz: 5.000 Euro, 2. Platz: 3.000 Euro, 3. Platz: 2.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mehrstufig, im ersten Schritt einfaches Nominierungsverfahren und im zweiten Schritt Registrierungsverfahren (ca. 45 min)
  • Mehr Informationen: https://socialeconomy.berlin/wettbewerb-2024/
Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis (DNP) wird von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in unterschiedlichen Kategorien ausgelobt, eine davon ist die Kategorie „Internationaler Deutscher Nachhaltigkeitspreis“. Damit werden in Deutschland ansässige Unternehmen/Institutionen ausgezeichnet, die zusammen mit einem Partnerunternehmen aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland durch Umwelt- und Effizienztechnologien zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Sensibilisierung von Verbraucher:innen bzw. Geschäftspartner:innen für das Thema beitragen beitragen. Ziel des Preises ist es, Beispiele für besonders erfolgreiche Partnerschaften mit Vorbildcharakter zu identifizieren, die einen Beitrag zur erforderlichen Transformation zu nachhaltigerem Leben und Wirtschaften leisten. Diese Partnerschaften sollen gewürdigt, in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit gesetzt und als Good Practices anderen Unternehmen in Deutschland und weltweit vorgestellt werden. Der Begriff der Partnerschaft wird weit gefasst und beinhaltet jede Art von zumindest mittelfristig angelegter Zusammenarbeit auf Augen­höhe, deren Mehrwert für die Partner auf Austausch und Gegenseitigkeit beruht.
  • Förderart: Preis/Wettbewerb (ohne Preisgeld)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Nachhaltigkeit, Agenda 2030, Unternehmenskooperation, Lieferketten, Globaler Süden, Umwelttechnologie
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Bewerbungsfrist: 29.07.2024
  • Maximale Förderhöhe: Keine Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.nachhaltigkeitspreis.de/
Der Nationale Preis – Bildung für nachhaltige Entwicklung 2025 zeichnet herausragende Initiativen aus, die sich besonders für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) einsetzen. Seit 2022 wird der Preis alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutschen UNESCO-Kommission vergeben. Es werden zehn Preise in den Kategorien "Lernorte", "Bildungslandschaften", "Multiplikator*innen" und "Newcomer" mit einem Preisgeld von insgesamt 100.000 EUR verliehen. Dieses Preisgeld fördert Aktivitäten, die BNE in die Breite der Gesellschaft tragen und viele Menschen erreichen. BNE zielt darauf ab, Lernende zu nachhaltigem Handeln zu ermutigen und die Gesellschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu gestalten. Die prämierten Initiativen tragen durch kreative Ansätze und Methoden zur Verbreitung von sozialem, ökologischem und ökonomischem Nachhaltigkeitswissen bei und unterstützen die Agenda 2030 sowie die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs).
  • Förderart: Preis/Wettbewerb
  • Inhaltlich relevant Schlagworte: Bildung, Nachhaltige Entwicklung, SDGs
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sei
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Kitas, Schulen und Hochschulen, aber auch Unternehmen, Vereine, Netzwerke, Zusammenschlüsse von Kommunen und Zivilgesellschaft sowie Einzelpersonen - Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Einsatz für BNE zur Erreichung der Sustainable Development Goals
  • Bewerbungsfrist: 15.09.2024
  • Maximale Förderhöhe: 10.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.bne-portal.de/ und www.unesco.de/

Förderkompass Teil 4 „Geeignete Stiftungen“

Dieser Teil befindet sich noch im Aufbau.

Förderkompass Teil 5 „Andere Fundraising-Möglichkeiten“

Weitere Fundraising-Möglichkeiten umfassen bspw. die klassische Finanzierung über Darlehen oder Kredite, die insbesondere für gewinnorientiert arbeitende Unternehmen relevant sind. Es gibt bestimmte Banken, die sich auf die Förderung von Projekten zur Umsetzung der sozial-ökologischen Transformation spezialisiert haben. Mitunter zahlen sie auch Zuschüsse, die zu 100% rückzahlungsfrei sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei entsprechend beworbenen Crowdfunding-Aktionen Dritter mitzumachen und das geplante Projekt dort zu präsentieren, damit Gelder eingeworben werden können. Ein anderer Weg besteht in der Akquise von Spendengeldern oder die Bewerbung um ein Mentoring oder Bekanntmachung im Rahmen einer Werbekampagne. Wieder eine andere Möglichkeit wäre die Kooperation mit Jobcentern oder die Einrichtung von FÖJ-Einsatzstellen. Wir präsentieren eine kleine Auswahl. 

Das Förderprogramm "BBBsocial" der BürgerschaftsBank Berlin und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) unterstützt seit Juni 2022 kleine und mittlere soziale Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit sozialer Ausrichtung in Berlin, indem sie Bürgschaften für Kredite ausstellt. Ziel ist es, diesen Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf die Schaffung eines überprüfbaren gesellschaftlichen Mehrwerts durch eine unternehmerische Lösung für ein klar benanntes, gesellschaftliches und/oder soziales Probleme ausgerichtet ist, den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern und ihre Marktposition zu stärken. Dabei können die auf das Gemeinwohl ausgerichteten Aktivitäten auch auf bestimmte Bereiche wie z. B. Umwelt, Bildung, Gleichberechtigung oder Integration benachteiligter Menschen konzentriert sein. Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften für betriebswirtschaftlich tragfähige und volkswirtschaftlich förderungsfähige Vorhaben bis zu 1.250.000 Euro und maximal 80% des Kreditbetrags. Diese werden vom Land Berlin im Rahmen der Rückbürgschaftserklärung rückverbürgt. Durch das Programm soll die Start- und Wachstumsfinanzierung bei verminderter Gefahr der Privatinsolvenz für Unternehmerinnen und Unternehmer verbessert werden.
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Soziale Ökonomie, Nachhaltigkeit, Agenda 2030, Bürgschaft, Kredit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Es gibt inhaltliche Überschneidungen mit dem Thema Zero Waste
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Gründer:innen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe, auch gemeinnützige Rechtsformen wie gGmbH, e. V.
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: (Keine Förderung sondern Bürgschaft für Kreditfinanzierung): 1.250.000 Euro
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Umfassend und ausführlich
  • Mehr Informationen: www.be.ermoeglicher.de/de/
Die Civic Coding-Projektberatung ist ein Angebot durch drei Ministerien: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie bietet eine Beratung zu gemeinwohlorientierten KI-Projekten in den Themenbereichen Künstliche Intelligenz, Daten, Strategie und Organisation. Zu den Beratungsthemen gehören u.a. sämtliche Fragen rund um Künstliche Intelligenz, um Datenmanagement und -analyse aber auch zu Fragestellungen rund um Organisation und Strategie. Die Beratung soll den Projekten dabei helfen, strategische Herausforderungen zu meistern und Projekte erfolgreich umzusetzen, wobei alle Rechte an den Projekten bei den Teilnehmern bleiben. Konkret handelt es sich bei der Beratung um eine 30-stündige 1-zu-1 Online-Fachberatung und Hands-on Support. Sie findet von April bis Oktober 2024 statt. Bewerbungen sind ab sofort möglich, bis alle Plätze vergeben sind. Interessierte können sich auch mit mehreren Projekten bewerben, um umfassende Unterstützung zu erhalten. Die Auswahlkriterien umfassen die Beurteilung, ob ein nachvollziehbarer und gemeinwohlorientierter Lösungsansatz für ein konkretes gesellschaftliches Problem vorliegt, ob ein Bezug zu einem Thema der drei Ministerien abgedeckt wird (Arbeit und Soziales, Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesellschaft und Engagement) und auch, ob das Projekt einen unmittelbaren oder mittelbaren KI-Bezug hat.
  • Förderart: Coaching/Beratung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Künstliche Intelligenz, Gemeinwohlorientierung, Umwelt- und Verbraucherschutz, Gesellschaft und Engagement
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Projekte mit KI- und Gemeinwohlbezug in allen Entwicklungsstufen und Rechtsformen, egal ob Privatperson, Verband, gemeinnütziges Unternehmen oder Start-Up
  • Bewerbungsfrist: Oktober 2024
  • Maximale Förderhöhe: Keine finanzielle Förderung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: www.civic-coding.de/
Mit dem Portal Förderprogramme.org bietet die Haus des Stiftens gGmbH gemeinnützigen Organisationen einen Zugang zu einer Mehrzahl von Fördermöglichkeiten bzw. Spendenkampagnen verschiedener Unternehmen und Stiftungen. Prinzipiell können alle dauerhaften Einrichtungen und langfristigen Projekte, die durch eine gemeinnützig anerkannte Organisation umgesetzt werden, finanzielle Unterstützung durch Teilnahme an den Spendenkampagnen erfahren. Einige Spendenkampagnen haben jedoch inhaltliche oder geografische Einschränkungen, z.B. ausschließlich Projekte in Berlin im Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Die Zusage zur Verwendung von Spendengeldern erfolgt durch Kriterien, die von Kampagne zu Kampagne unterschiedlich sein können. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine online-Registrierung des durchzuführenden Projekts. Das Portal ist ein für gemeinnützige Organisationen kostenloses Angebot.
  • Förderart: Spendenkampagnen
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Gemeinnützigkeit
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Bundesweit
  • Antragsberechtigt: Organisationen müssen prinzipiell vom jeweils zuständigen Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sein. Teilnehmen können gemeinnützige Organisationen jeder Größe und jedweder Rechtsform – vom Verein bis zur gGmbH
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: Keine Angabe
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Überschaubar
  • Mehr Informationen: https://www.foerderprogramme.org/
Im Rahmen eines organisierten und begleiteten 60 Tage-Crowdfundings bietet Berlin Recycling mit der Recycling Crowd eine eigene Bezuschussung für Nachwuchs- oder Zukunftsprojekte an, welche Kinder- und Jugendarbeit oder Vorhaben für mehr Umweltschutz fördern wollen. Dabei beteiligt sich Berlin Recycling in Abhängigkeit von der Zahl der eingehenden Förderunterstützungen und sobald ein:e Unterstützer:in das Projekt mit mindestens 10 Euro unterstützt, steigt die Fundingsumme durch den Fördertopfzuschuss in Höhe von 10 Euro. Der Zuschuss des Fördertopfes ist immer gleich, egal wie hoch die Unterstützungssumme ist. Für Recycling Crowd stehen jährlich insgesamt 12.000 Euro zur Verfügung, der Topf wird zum Monatsanfang neu befüllt. Projekte sollten eine Zielsumme von mindestens 1.000 Euro haben.
In dem Sonderfördertopf Asse, der insgesamt 3.000 Euro umfasst, gibt es für einen Aktionszeitraum für jede eingehende Unterstützung von mindestens 10 Euro einen Zuschuss von 20 Euro aus dem Aktionsfördertopf. Der Topf wurde im Rahmen der Spiele der BR Volleys in der Finalserie ins Leben gerufen. Am 10. Juni starten alle eingereichten Projekte zeitgleich auf der Crowfunding-Plattform und haben bis zum 01.07.2024 Gelegenheit, Unterstützung einzusammeln.
  • Förderart: Crowdfindung-Bezuschussung Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Umwelt, Bildung, Kinder und Jugendliche
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Schulen, Vereine, Organisationen, Stiftungen oder sonstige Initiativen
  • Bewerbungsfrist: Für Recycling Crowd laufende Einreichung möglich, für den Sonderfördertopf Asse bis 26.05.2024
  • Maximale Förderhöhe: Für Recycling Crowd 10 Euro je eingegangener Unterstützung, für den Sonderfördertopf Asse 20 Euro je eingegangener Unterstützung
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Mittel
  • Mehr Informationen: www.berlin-recycling-crowd.de/ und https://berlin-recycling-crowd.de/asse24
Das Förderprogramm TransferBONUS der Investitionsbank Berlin fördert mit Mitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und ihre Fähigkeit, den digitalen Wandel zu meistern. Ziel ist es, den Unternehmen den Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erleichtern und dadurch die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bis zur Marktfähigkeit sowie die Verbesserung bestehender Prozesse wie zum Beispiel Formen der Arbeitsorganisation und Geschäftsmodelle zu unterstützen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Ideen entwickeln, aber keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen besitzen. Hochschulen sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können diese Lücke im Rahmen einer Kooperation schließen. Die Zusammenarbeit erfolgt mit öffentlich finanzierten oder gemeinnützigen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus Berlin oder Brandenburg. Auch Unternehmen der Sozialen Ökonomie werden gefördert. In jedem Fall muss das antragsstellende Unternehmen eine Tätigkeit ausüben, die in der Positivliste der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aufgeführt ist. Dazu gehört u.a. auch, dass Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden.
Die Förderung deckt die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die Optimierung technologischer Prozesse, die Etablierung neuer Geschäftsmodelle und die Bewältigung digitaler Herausforderungen ab. Gefördert werden auch Projekte des Transfers von Know-how im Bereich Design oder oder Gamification und Extended Reality. Es gibt Fördervarianten für Einstiegs- und Standardprojekte sowie Digitalisierungsvorhaben. Die Laufzeit liegt bei max. 6 Monaten, im Bereich Digitalisierung liegt sie bei max. 12 Monaten.
  • Förderart: Förderprogramm (Projektförderung durch Zuschüsse)
  • Inhaltlich relevante Schlagworte: Innovationsförderung, Technologietransfer, Wissenstransfer, Designtransfer, Gamificationtransfer, Soziale Ökonomie
  • Berücksichtigung von Zero Waste: Zero Waste kann mit entsprechender Argumentation ein mögliches Querschnittsthema sein
  • Förderkulisse: Berlin
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit Technologieorientierung oder mit ausgeprägtem Technologiebezug des Projektes, Unternehmen der Sozialen Ökonomie
  • Bewerbungsfrist: Fortlaufend
  • Maximale Förderhöhe: Einstiegsvariante: 7.500 Euro (100% Bezuschussung), Standardvariante: max. 15.000 Euro, Digitalisierungsvorhaben: max. 45.000 Euro (jeweils Anteilsfinanzierung mit bis zu 70% Zuschuss)
  • Einstufung des zeitlichen Aufwands für Bewerbung: Etwas umfangreicher
  • Mehr Informationen: www.ibb-business-team.de/

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