Es verwundert nicht, dass das Thema Kreislaufwirtschaft / Circular Economy gerade trending ist, so ist es zumindest durch die Google Trends ersichtlich. Das durchschnittliche Interesse in Deutschland ist aktuell täglich vorhanden. Der Grund dafür liegt sicher am Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft, welches am 3. Juni 2026 (endlich) von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Doch für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft braucht es mehr als ein Aktionsprogramm. Politische Leitplanken, verbindliche Ziele und einen Rahmen, der lineares Wirtschaften nicht länger begünstigt, sondern Ressourcenschonung, Wiederverwendung und zirkuläre Geschäftsmodelle stärkt.
Warum Regulierung so wichtig ist
Um vom aktuellen Wirtschafts-Modell „Take – Make – Waste“ / „Entnahme – Herstellung – Entsorgung“ wegzukommen braucht es die verlässliche Weichenstellung der Politik. Diese macht sich langsam aber sicher auf dem Weg Vorgaben und Regularien zu entwickeln, die langfristig zirkuläres Wirtschaften befördern. Für Unternehmen bedeutet das zweierlei: Einerseits entstehen neue Pflichten, Berichtsvorgaben und Produktanforderungen. Andererseits eröffnen sich neue Geschäftsfelder rund um Reparatur, Reuse, kreislauffähiges Design und den Einsatz von Sekundärrohstoffen.
Europäische Hebel für die Transformation
Sowohl in der novellierten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die seit März 2026 in Kraft ist, als auch in den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) sind Kriterien der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft enthalten. In den vergangenen Jahren war die zunehmende Zersplitterung europäischer Nachhaltigkeitsvorgaben eine der größten Herausforderungen für die Wirtschaft. Und das Bestreben, den EU-Markt zu harmonisieren, ist daher sehr zu begrüßen.
Deutlich wird es unter anderem im European Green Deal (EDG) und im Circular Economy Act (CEA). Der EDG hat zum Ziel in der EU bis 2025 Klimaneutralität zu erreichen, Treibhausgasemissionen zu verringern und Europa in eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und sozial gerechte Wirtschaft zu wandeln. Der CEA ist dabei die tragende Säule und stellt ein ambitioniertes Gesetzgebungsvorhaben der Europäischen Kommission dar: Bis 2030 soll beispielsweise die Circular Material Use Rate (CMUR) in der Europäischen Union auf 24 % und damit auf das Doppelte des heutigen Niveaus steigen. Ambitioniert deshalb, da im Jahr 2024 die CMUR der Europäischen Union recht stagnierend bei 12,2 % lag (2010 waren es 10,7 %). Die Verabschiedung des CEA ist im 4. Quartal 2026 gefolgt vom regulären legislativen Prozess der EU geplant.
Und 2026 stehen weitere Instrumente der Harmonisierung und Regulierung an, die die Circular Economy in der EU vorantreiben sollen:
Die EU-Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation - ESPR), welche Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Produktinformationen stärkt. Ab dem 19. Juli 2026 gilt beispielsweise für große Unternehmen, dass unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichtet werden dürfen. Und mit dem deutschen Ökodesign-Gesetz stellt der Bundestag außerdem klar, dass nicht-gewerbliche Reparierende als „fachlich kompetente Reparateure“ gelten. Um hier zwei Aspekte zu nennen.
Die Right-to-Repair-Richtlinie trat am 30. Juli 2024 in Kraft und die Mitgliedstaaten müssen sie in nationales Recht umsetzen und ab dem 31. Juli 2026 anwenden. Hier verweisen wir auf das umfassende Diskussionspapier „Das Recht auf Reparatur wirksam umsetzen: Warum die bisherigen Maßnahmen nicht reichen“ vom Runder Tisch Reparatur. Es bietet ausführliche Insights und Hinweise zu verschiedenen Regularien in Bezug auf Reparatur.
Die Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. In Deutschland gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ab dem 12. August 2026. Mit neuen Vorgaben für Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Wiederverwendung sollen Verpackungsabfälle reduziert werden. Die Hersteller werden also auch hier zur Verantwortung gezogen.
Die Extended Producer Responsibility (EPR) stellt kein neues Einzelgesetz, sondern ein Grundprinzip der europäischen Abfallpolitik in der Abfallrahmenrichtlinie dar. Sie verpflichtet Hersteller dazu finanzielle oder organisatorische Verantwortung für die Entsorgung und Verwertung ihrer Produkte am Lebensende zu übernehmen.
Auch die EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) ist hier zu nennen. Sie wurde am 28. Februar 2024 in Kraft gesetzt und in Deutschland gelten die umgesetzten Vorgaben ab Ende September 2026. Sie stellt kein klassisches Produkt- oder Abfallrecht dar, dennoch ist sie auch für Kreislaufwirtschaft hoch relevant. Denn sie soll Greenwashing erschweren und dafür sorgen, dass Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Werbeversprechen belastbarer werden.
Internationale Dynamik
Auch auf internationaler Ebene wächst der Druck, materialintensive lineare Systeme zu verändern. Die UN-Mitgliedstaaten verhandelten zuletzt 2025 in Genf über ein globales Abkommen gegen Plastikverschmutzung, welches den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen adressieren sollte. Noch ist kein verbindliches Endabkommen beschlossen. Klar ist aber: Die Debatte um Plastikproduktion, Design, Recycling und Abfallvermeidung wird weiter an Bedeutung gewinnen und auch europäische sowie nationale Regelwerke beeinflussen.
Was das für Berlin bedeutet
Berlin bringt bereits viele Akteure, Ideen und Lösungen für eine ressourcenschonende Zukunft zusammen. Gerade deshalb sind verlässliche politische Rahmenbedingungen so wichtig. Sie helfen dabei, dass Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Initiativen und Stadtgesellschaft nicht nebeneinander arbeiten, sondern gemeinsam in dieselbe Richtung. Denn nur zusammen gelingt der Wandel hin zu einer Stadt, in der weniger Abfall entsteht, Produkte länger genutzt werden und Ressourcen ihren Wert behalten.
Genau dafür braucht es das Commitment der Politik und Regeln, auf die sich alle verlassen können. Die aktuell in der Entwicklung befindliche Berliner Kreislaufwirtschaftsstrategie ist ein Indiz, dass Zielsetzungen für Berlin konkretisiert werden. Und gerade jetzt, vor der Wahl in Berlin, ist außerdem spürbar, dass Berliner Akteur:innen die Politik direkt ansprechen, sich zu Themen der Kreislaufwirtschaft und Umweltpolitik zu positionieren.
Unser Fazit
Auch wenn es reichlich Kritik von vielen Seiten zum Beispiel hinsichtlich unklarer Richtlinien und Indikatoren oder an unterambitionierten Zielen gibt, die Legislative gibt Weichenstellung und Vorgaben, die in Richtung einer zirkulären Wirtschaft wirken. Nun ist relevant, dass auch die Exekutive entsprechende Unterstützung unter anderem durch Anreize und Finanzmittel erhält, damit die Transformation gelingt. Und bis Städte wie Berlin zirkuläres Wirtschaften flächendeckend umsetzen können, bei dem sich alle beteiligen können, gibt es noch viel Potenzial für Umdenken und Umstrukturierung.
In unserem aktuellen Newsletter geben wir ein paar Einsichten zu verschiedensten Ansatzpunkten, die alle das Ziel verfolgen, in Berlin Ressourcen zu schonen und weniger zu verschwenden.
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